Doppelstaatler - ist es verboten, mit nicht-deutschem Pass nach D. einzureisen?

Folgendes Szenario: Ein deutsch-türkischer Doppelstaatler hat einen deutschen und einen türkischen Reisepass.

Nun ist es zwar "üblich" und klug, sich bei der Einreise nach Deutschland mit dem deutschen Reisepass auszuweisen. Man kann die automatische Passkontrolle passieren, man muss keine zig Papiere vorzeigen und Fragen beantworten.

Nun aber die Frage:

  • Wäre es verboten, sich in die andere Schlange zu stellen, und mit dem türkischen Reisepass auszuweisen?

Hintergrund: z.B. kann es ja passieren, dass man den deutschen Reisepass verloren hat, keine Zeit hatte, sich bei der Botschaft im Ausland einen vorläufigen Reisepass zu besorgen o.ä. Der naive Laie würde denken, ich habe einen gültigen Reisepass (den türkischen), weise damit meine Identität nach, und der Bundespolizist am Schalter guckt im System, dass ich auch Deutscher bin.

  • Würde das so funktionieren?
  • Oder dürfte mich der Bundespolizist an der Grenze abweisen (obwohl ich ja Deutscher bin, es nur temporär nicht nachweisen kann)?

Kennt jemand ein entsprechendes Gesetz oder Fälle aus der Praxis, aus denen hervorgeht, dass dies möglich / explizit verboten ist?

Besten Dank im Voraus.

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