Darf ich als volljähriger Schüler vor den Sommerferien verreisen?
Hallo,
ich bin 18 Jahre alt, besuche eine Schule in NRW und habe bereits meine Vollzeitschulpflicht erfüllt. Ich beginne am 01.08.2025 eine Ausbildung. Mein Klassenlehrer meinte, dass er zwei Wochen vor den Sommerferien (ab dem 29.06.) nichts melden würde, wenn ich nicht mehr komme.
Ich würde gerne am 28.06. ins Ausland fliegen. Kann es trotzdem Probleme geben (z. B. durch Schulamt oder Bezirksregierung)?
Kann die Bundespolizei meine Ausreise verhindern oder droht ein Bußgeld?
Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?
Danke für eure Hilfe!
4 Antworten
und habe bereits meine Vollzeitschulpflicht erfüllt.
damit aber nicht zwangsläufig auch deine Schulpflicht, die nach der Vollzeitschulpflicht mit der Berufsschulpflicht (oder einer der in deinem Bundesland akzeptierten Alternativen) erfüllt wird.
Mein Klassenlehrer meinte, dass er ... nichts melden würde, wenn ich nicht mehr komme.
Womit dir dein Lehrer mitgeteilt hat, dass es ohne Meldung auch keine Konsequenzen für dich haben wird. Denn woher sollten Behörden wissen, dass du deiner Schulpflicht nicht nachkommst, wenn es von der Schule nicht gemeldet wird?
Und zwei Wochen vor den Ferien wird das auch bei Kontrollen (z.B. Flughafen) nicht interessieren. Da wird nicht erwartet, dass du eine Beurlaubung von der Schule mitführst.... (Unter der Hand heisst das so viel wie "mach doch". Offiziell kommst du deiner Schulpflicht nicht nach, was aber für deinen Lehrer - vermutlich aufgrund der erbrachten Leistungen - kein Problem darstellen wird.)
Kurz vor den Ferien könnte es Kontrollen geben, aber dann bist du ja wohl schon weg.
Wie ist es mit der Krankenversicherung?
Kurz vor den Ferien wären ja 1-2 Tage vor dem 11.07. Und ich fliege ja schon am 28.06.
Ich hole mir einfach einen Auslandskrankenschein von meiner Krankenversicherung, das ist kein Problem.
In NRW gilt nach der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) grundsätzlich noch die Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahroder solange man nicht in einer Berufsausbildung ist.
- Du bist zwar noch in der Schule, aber nicht mehr schulpflichtig, wenn du bereits 18 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast.
- Wenn dein Schulbesuch aktuell freiwillig ist (z. B. bei einem Besuch des Berufskollegs ohne Schulpflicht), dann kannst du theoretisch selbst entscheiden, ob du gehst – allerdings mit gewissen Risiken (siehe unten).
Ja, theoretisch schon:
- Auch wenn du nicht mehr schulpflichtig bist, bist du formell noch Schüler bis du exmatrikuliert oder entlassenbist (also offiziell nicht mehr an der Schule bist).
- Fehlen ohne Entschuldigung kann als Schulversäumnis gewertet und ggf. gemeldet werden.
- In seltenen Fällen kann dies an das Schulamt weitergeleitet werden, besonders wenn das Fehlen verdächtig wirkt (z. B. „Ferienverlängerung“).
- Das kann unter Umständen zu einem Bußgeldverfahren führen, wenn noch Schulpflicht besteht – in deinem Fall aber eher unwahrscheinlich, weil du die Schulpflicht bereits erfüllt hast.
Normalerweise nicht, und zwar aus folgenden Gründen:
- Die Bundespolizei kontrolliert Ausreisen nur in bestimmten Fällen, z. B. wenn ein Gerichtsbeschluss, Haftbefehl o. ä. vorliegt.
- Schulpflichtverletzungen allein führen nicht zu einer Ausreiseverhinderung.
- Es gibt keine routinemäßigen Ausreisekontrollen für Schulpflichtige, und dein Alter (18) spielt dabei auch eine Rolle.
- Ausnahme: Wenn eine Schule oder ein Amt ausdrücklich eine Gefährdung des Kindeswohls melden würde – was hier aber nicht der Fall ist.
- Du könntest ein Fehlverhalten im Zeugnis vermerkt bekommen (z. B. „unentschuldigtes Fehlen“).
- Die Schule könnte dich als „nicht mehr erschienen“ melden.
- Ein Bußgeldverfahren ist theoretisch möglich, aber in deinem Fall wegen erfüllter Schulpflicht und bevorstehender Ausbildung sehr unwahrscheinlich.
- Praktische Konsequenzen (z. B. für die Ausbildung) gäbe es nur, wenn dein Ausbildungsbetrieb davon erfährt und das negativ bewertet – aber auch das ist bei einem früheren Urlaubsantritt vor Beginn der Ausbildung sehr unwahrscheinlich.
- Wenn möglich, lass dich ab dem 28.06. krankmelden oder entschuldigen, um auf Nummer sicher zu gehen.
- Oder bitte die Schule um eine vorzeitige Entlassung, falls das machbar ist.
Mein Lehrer sagt niemanden etwas also wurde ich praktisch vorzeitig entlassen. Und das Schulamt muss sich mit schlimmeren Fällen ärgern als mit mir.
Achte nur darauf, dass du alle wichtigen Unterlagen oder Zeugnisse vorher bekommst – falls es z. B. ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis gibt, das du für die Ausbildung brauchst.
Für die Ausbildung brauche ich keine Zeugnisse mehr- habe 2023 meinen FOR gemacht. Meine Sorge ist nur die Bundespolizei.
Das solltest du mit deiner Schule besprechen, ich weiss nicht welche Konsequenzen es haben könnte.
Von der Schule aus ist alles abgesprochen. Ich habe nur Angst, dass die Bundespolizei jemanden etwas meldet.
Du bist rechtlich noch schulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, da du 18 bist aber noch kein Berufsausbildungsverhältnis hast. Die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren ist zwar erfüllt, aber die Sekundarstufe II-Pflicht läuft weiter.
Die Zusage deines Lehrers schützt dich nicht vor rechtlichen Konsequenzen durch Schulamt oder Bezirksregierung. Schulpflichtverletzungen können mit Bußgeldern bis 1.000 Euro geahndet werden. Die Bundespolizei kontrolliert tatsächlich an Flughäfen und leitet Verfahren ein - deine Ausreise wird aber normalerweise nicht verhindert.
Du könntest bei der Schulaufsichtsbehörde eine Befreiung von der Schulpflicht beantragen, da du bereits 18 bist - das ist rechtlich möglich. Ohne offizielle Befreiung oder Beurlaubung gehst du ein kalkuliertes Risiko ein. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist relativ gering, aber das Bußgeld kann empfindlich treffen.
Ehrlich gesagt: Wenn dein Lehrer kooperativ ist und du sowieso bald die Ausbildung beginnst, wäre der saubere Weg eine offizielle Beurlaubung oder Befreiung zu beantragen. Falls das zeitlich nicht klappt - das Risiko ist überschaubar, aber vorhanden.
Die Schulaufsichtsbehörde möchte aber dass ich dann ein Praktikum irgendwo mache. Guckt die Bundespolizei wirklich nach ob ich mit 18 Jahren immer noch schulpflichtig bin? Ich mein, ich bin keine 12 oder 15, ich bin ein erwachsener Mann.
Ich hatte mein Fachabitur angefangen, habe aber dann einen Ausbildungsplatz bekommen (was sowieso das war was ich machen wollte), bin Klassenbester und hatte nur 12 Fehlstunden. Jeder aus meiner Klasse hat mind.60. Von der Schule aus habe ich keine Angst, ich habe nur Angst, dass die Bundespolizei irgendwelchen Behörden meine Ausreise meldet.