Wie hoch ist hier juristisch die Prognose in Prozent (realistisch + ernstgemeint bitte bewerten)?

Wenn ein Schuldner vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen wird und dann einen Tag nach diesem Termin der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger am 26.03 mitteilt, dass es nicht ausschließbar sei, dass der Brief mit der Ladung den Schuldner gar nicht erreicht hat, da eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt keine aktuelle Adresse ergeben hätte, wie hoch ist die Prognose in Prozent, dass der Brief mit der Ladung zur Vermögensauskunft den Schuldner doch erreicht hat und er (Anmerkung: Der Schuldner) - um Gelder dem Gläubigerzugriff unwiderruflich zu entziehen - am 30.03 sich hat ein Bauchtattoo über den ganzen Bauch stechen lassen?

Ansonsten hätte der Schuldner ja auch das Bauchtattoo stechen lassen, wenn er beispielsweise gar keine Schulden mehr hat oder zumindest zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abfrage durch den Gläubiger beim Einwohnermeldeamt am 02.04 ergab eine neue Adresse (eine andere, als diese, an welche die Ladung zugestellt wurde -> Es ist aber nachweisbar, dass der Schuldner hier zumindest zuletzt gewohnt hatte).

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