Verletzung Briefgeheimnis - Möglichkeit zur Anzeige als Absender?

Hallo zusammen, ich bräuchte dringend eine Auskunft, ob ich als Absender eines Briefes die Möglichkeit habe eine Anzeige zu stellen, wenn beim Empfänger eine andere Person den Brief geöffnet und diesen Brief dem Empfänger vermutlich vorenthalten hat.

Ich war lange Zeit die Geliebte eines Mannes, ohne zu wissen, dass er eine feste Partnerin hat, mit der er zusammen in einer zweiten Wohnung zusammen wohnt. Nach langer Überlegung (mehr als 3 Monate) habe ich nun der Frau doch einen Brief geschrieben, da das Ausmaß seines Betruges an uns beiden schon echt extrem war. (Bitte keine Kommentare ob jemand das richtig oder falsch findet, da hat jeder eine andere Meinung dazu. Ich finde, ein Mensch kann nur eine Selbstbestimmte Entscheidung für sich treffen, wenn er/sie die Wahrheit kennt und für mich ist das Recht auf Selbstbestimmung ein sehr hoher Wert).

Ich habe den Brief selbst eingeworfen, in einem alten Rechnungsumschlag, um zu vermeiden dass er den Brief abfängt. Das hat leider nicht funktioniert.

Ich habe jedoch von ihm folgende SMS erhalten:

'Was bezweckst du mit deinem Brief an A___? Mit falschem Umschlag und ohne Absender?"

Von der Uhrzeit der SMS, muss er diese sofort geschrieben haben als er zu Hause ankam und den Briefkasten geöffnet hat. Es ist sehr unwahrscheinlich dass sie den Brief gelesen und ihn damit konfrontiert hat, denn dann hätte er gestern anderes zu tun gehabt, als mir diese SMS zu schicken. Er kann ja nur wissen, dass der Brief von mir ist, wenn er ihn geöffnet hat - es steht ja kein Absender darauf...

Nun meine Frage an euch. Reicht seine SMS aus, um ihn wegen Verletzung des Briefgeheimnis anzuzeigen und dahingehend Ermittlungen einzuleiten (z.B. Befragung der Empfängerin, ob sie oder er den Brief geöffnet bzw. ob sie ihn überhaupt erhalten hat)?

Vielen Dank.

Brief, Briefgeheimnis

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