Hallo,
kurze Frage. Es geht um einen Erbfall / Immobilie.
Soweit ich mit richtig Informiert haben, wird das Finanzamt versuchen das Objekt mit dem Vergleichswert zu bewerten um den Wert festzustellen.
Falls das nicht geht, wird das Ertragswertverfahren bzw. Sachwertverfahren herangezogen - richtig?
Kann man hier eigentlich im nachhinein noch mit dem Finanzamt "reden oder diskutieren" oder würde sonst hier nur ein Gutachten weiterhelfen?
Ich habe gelesen, dass man sonst auch durch einen zeitnahen tatsächlichen Verkauf, einen niedrigeren Wert nachweisen kann. Was ist hier zeitnah und wird dann der Steuerbescheid nachträglich geändert?
Von diesem Wert werden pauschal 10% abgezogen. Korrekt? Auch dann von dem niedrigen tatsächlichen Verkaufswert oder wenn vorher das Vergleichswertverfahren angewendet wurde?
Meine Hauptfrage ist allerdings, was ist wenn der tatsächliche Verkaufswert ein paar Wochen später dann aber höher ist als im Vergleichswertverfahren ermittelt wurde. Wird dann die Steuer auch nachträglich angepasst / mehr verlangt? Oder bleibt es dann bei dem ermittelten Wert? Wenn nicht, wie lange muss man mit dem Verkauf warten?
Beispiel: Vergleichswertverfahren laut Finanzamt 800.000 €. Minus 10% = 720.000 €. Ein Monat später wird das Objekt für 900.000 € verkauft.
Wäre schön, wenn kein Halbwissen verbreitet wird oder "Frag eine Steuerberater" oder solche Tipps...
Danke