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Eine Schwarzfahrerin hat falsche Personalien angegeben und ich erhalten nun die Zahlungsaufforderung. Kann mir jemand rechtliche Tipps geben?

Ich habe von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Zahlungsaufforderung aufgrund einer Fahrpreisnacherhebung erhalten.

Ich bin zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem entsprechenden Zug gefahren. Eine Dritte Person hat bei der Kontrolle meinen Namen und die Adresse angegeben. Ich habe auch erfahren, wer es gewesen sein soll.

Dies habe ich National Express mitgeteilt.

Daraufhin erhielt ich ein erneutes Schreiben mit folgendem Wortlaut:

"Wenn ein Fahrgast keine gültige Fahrkarte vorlegt, nimmt unser Kontrollpersonal die Daten auf, und zwar anhand eines Lichtbildausweises. Die weibliche Person im Zug gab jedoch an, keinen Ausweis mitzuführen. Die Daten wurden somit per Selbstauskunft aufgenommen.

Sie geben an, dass Sie nicht diese weibliche Person waren. Es scheint zum Missbrauch Ihrer Personalien gekommen zu sein. Zu Ihrem Selbstschutz raten wie Ihnen, eine Strafanzeige zu erstatten. Bitte reichen Sie uns diese bis zum ...... ein und wir werden weitere Maßnahmen ergreifen."

Ich denke, dass das Eisenbahnunternehmen nicht berechtigt ist die Zahlung von mir zu verlangen, wenn sie sich nicht davon überzeugt haben, dass die Daten der kontrollierten Person auch korrekt sind und zu dieser Person gehören. Sofern kein Lichtbildausweis vorgelegt werden kann, müssen entsprechende Behörden, wie Polizei etc. hinzugezogen werden um die korrekten Personalien festzustellen.

Ich bitte um eine Einschätzung, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege. Ggf. kann mir jemand sogar Gesetzestexte nennen, auf die ich in meiner Antwort verweisen kann.

Noch zur Info: Ich möchten ungern eine Strafanzeige stellen, da es der Streich eines dummen Mädchens ist und der Aufwand nicht gerechtfertigt ist.

Recht, Gesetz, Bahn, Schwarzfahren

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