BAföG-Antrag – die besten Beiträge

Bafög Zuschlag bei Praktikum in anderer Stadt?

Hi. Ich hoffe, mir kann einer helfen, bevor ich mich erneut mit dem Amt auseinandersetze. Meine Situation ist folgende:

Ich studiere seit ca. 4 Jahren und erhalte Bafög, was allerdings nur geradeso für meine Bude reicht. Im August und September muss ich ein studienbedingtes Praktikum absolvieren, was NICHT vergütet wird. Es ist Teil des Studiums und dient lediglich der Sammlung von Praxiserfahrung. Für dieses Praktikum muss ich aber die Stadt wechseln, die mit der DB entfernt ca. 2h liegt. Pendeln fällt aus, denn die Bahn ist mir nebst dieser Fahrzeit, die ich über zwei Monate durchweg hätte (täglich hin und her) einfach zu unzuverlässig geworden. Ich möchte also nur ein Dach über dem Kopf in meiner Praktikumsstadt finden, was zusätzlich zu der Miete meiner eigenen kleinen Wohnung bezahlbar ist. Aber egal, wie ich es drehe und wende - wenn ich nicht kostenlos unterkomme (und das ist unwahrscheinlich), muss ich eine weitere Miete für 2 Monate in Kauf nehmen. Das Geld habe ich aber nicht, und aufgrund meines Praktikums und einigen weiteren Umständen kann ich zurzeit keinen Nebenjob annehmen. Meine Frage daher: Unterstützt das Bafög Amt solche Fälle mit zusätzlicher Sozialleistung, oder gibt es dafür andere finanzielle Leistungen, die ich in Anspruch nehmen könnte?

Danke für eure Hilfe! Ich wünsche euch ein wunderschönes Wochenende! Kommt gut durch die Zeit und bleibt alle gesund! :)

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BaföG-Rückzahlung: Gilt mein Studiengangwechsel als wichtiger Grund?

Hallo zusammen,

ich befinde mich im 9. Semester und studiere Informatik. Früher habe ich parallel dazu ein anderes Fach studiert und bin in einem Fach dreimal durchgefallen. Zusätzlich habe ich in meinem Informatikstudium zweimal nicht bestanden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfungen sehr schwierig sind und dass es auch in der Zeit der Corona-Pandemie so schlimm war.

Trotzdem habe ich alles versucht, mehr Zeit investiert und Nachhilfe genommen. Doch aus Angst und Panik falle ich immer wieder durch. Im letzten Semester habe ich dann meinen Studiengang gewechselt, bin jedoch in derselben Fachrichtung geblieben, nämlich Wirtschaftsinformatik. Der Grund für meinen Wechsel war der, dass ich den dritten Versuch hatte. Ich plane, im nächsten Semester wieder zu meinem alten Studiengang zurückzukehren. Es ist wichtig zu erwähnen, dass alle Module, die ich in meinem alten Studiengang belege, auch in den neuen übernommen werden können. Somit hat sich durch den Wechsel nur der Name des Studiengangs geändert, ansonsten kann ich weiterhin alle meine Leistungen erbringen.

Gilt mein Grund als wichtiger Grund? Ich habe versucht, mit dem Sachbearbeiter darüber zu sprechen, aber er hat mir gesagt, dass es nicht möglich ist. Er meinte, ich könnte mich an erfahrenere Personen wenden, aber es würde wahrscheinlich nicht klappen.

Der gesamte Studiengangswechsel war eigentlich nur ein Trick für ein Semester, da ich mein altes Studium abschließen möchte.

Es geht nicht um einen Wechsel in eine andere Fachrichtung oder einen Wechsel, der mich daran hindert, meine Leistungen im alten Studiengang zu erzielen. Alle Module kann ich nach wie vor belegen, da ich in derselben Fachrichtung geblieben bin, nur kurzzeitig den Studiengang gewechselt habe.

Ich musste mein Studium vorübergehend unterbrechen, und nun verlangt das Bafög von mir die Rückzahlung der letzten drei Monate an Zahlungen und habe den Anspruch verloren.

Weiß jemand, ob ich dies als schriftliche Erklärung einreichen sollte, oder soll ich es einfach dabei belassen? Ich bin nur so genervt, weil ich wegen nur eines Moduls externe Dinge hätte regeln müssen.

Liebe Grüße

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Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

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