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Meinung des Tages: Wie steht Ihr zur Nutzung von Feuerwerksartikeln in der Silvesternacht?

Das Ende des Jahres steht kurz bevor und damit auch die Silvesternacht. Damit wird auch die Thematik um den Streitpunkt "Feuerwerk" immer präsenter. Gestern startete der Verkauf - doch das stößt nicht nur auf Begeisterung.

Generell wird an einigen Stellen das Böllern sehr kritisch gesehen. Nicht nur steigt die Zahl der Verletzungen in der Silvesternacht drastisch, auch können traumatisierte Menschen, Kinder und Tiere stark verschreckt werden.

Verbotszonen in vielen Städten

Auch dieses Jahr wieder gibt es deutschlandweit sehr unterschiedliche Regelungen. Die Ausnahme bildet dabei lediglich das allgemeine Verbot des Paragraf 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz - dies gilt ganzjährig und untersagt das Zünden von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Alten - und Kinderheimen, sowie Kirchen, Krankenhäusern und auch Reet- und Fachwerkshäusern. Hier wird übrigens auch festgehalten, dass am 31.12 und 01.01 Feuerwerke der Kategorie 2 (Raketen, Böller, Batterien) nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gezündet werden dürfen.

Doch auch (Groß)Städte haben dieses Jahr bestimmte Vorschriften: In Hamburg darf rund um die Binnenalster aber auch auf dem Rathausmarkt nur Kleinstfeuerwerk gezündet werden.

In Berlin ist die riesige Party vor dem Brandenburger Tor dieses Jahr erstmals kostenpflichtig - selbst mitgebrachtes Feuerwerk ist erneut nicht gestattet.

In München gilt in der Innenstadt ein Feuerwerksverbot. Noch strikter handhaben es beispielsweise Augsburg und Regensburg: In der Innenstadt dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht mal bei sich getragen werden.

Umwelthilfe fordert ein Böllerverbot für immer

Die gesundheitlichen negativen Aspekte von Raketen und Böllern werden dabei primär als Begründung aufgeführt - sei es aufgrund der Vergiftung der Atemluft oder wegen der jährlich wiederkehrenden massiven Verletzungen, die in der Silvesternacht verzeichnet werden.

Auch haben die Ergebnisse aus den Silvesternächten während der Corona-Pandemie gezeigt: Die Umweltbelastung ist durch den Verzicht auf Feuerwerkskörper deutlich reduziert worden. Die Luftqualität war wesentlich besser als in den Jahren zuvor.

Das DRK gibt Tipps für den sicheren Start ins neue Jahr

Teils schwere Handverletzungen, abgerissene Finger, Schädel - oder Augenverletzungen gehören zu den Standardfällen in Notaufnahmen während der Neujahresnacht. Plädiert wird deshalb für einen sicheren Umgang mit Feuerwerksartikeln. So erklärt das DRK (siehe Quellen), wie mit leichten Verbrennungen umgegangen, was bei Handverletzungen beachtet und auch wie auf Augenverletzungen reagiert werden soll. Auch soll dringend ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol stattfinden - denn auch Alkoholvergiftungen sorgen in der Silvesternacht für Besuche in der Notaufnahme.

Obwohl die Diskussionen bezüglich des Feuerwerks zumindest gefühlt lauter denn je sind, rechnet die Feuerwerksindustrie mit Verkaufsrekorden.

Unsere Fragen an Euch: Schießt Ihr zu Silvester mit Feuerwerk? Was spricht in Euren Augen dafür, was dagegen? Sollte es allgemein ein Verbot oder nur noch Veranstaltungen mit von Pyrotechnikern organisierten Feuerwerksshows geben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch bereits heute einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Herzlichen Dank für das schöne gemeinsame Jahr 2023 mit Euch und den vielen produktiven Diskussionen unter der Meinung des Tages - wir freuen uns auf das kommende Jahr mit Euch!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Tipps vom DRK:
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/drk-tipps-fuer-eine-sichere-silvesterfeier/

Weitere Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/silvester-boeller-verbote-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/boellerverbot-dauerhaft-101.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

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Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
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Zum 80. Geburtstag im Gedenken an Elmar Wepper – In welchem Film oder welcher Serie habt ihr ihn am liebsten gesehen?

Am 31. Oktober 2023 verstarb Elmar Wepper im Alter von 79 Jahren:

https://www.youtube.com/watch?v=uiUzY-WeQII

Am heutigen 16. April wäre er 80 Jahre alt geworden.

Aus diesem Anlass möchte ich heute von euch wissen, in welchem Film oder welcher Serie ihr den Schauspieler am liebsten gesehen habt, denn mit den Krimiserien Der Kommissar und Zwei Brüder, der Familienserie Zwei Münchner in Hamburg oder den beiden Doris Dörrie Filmen Kirschblüten – Hanami und Kirschblüten & Dämonen konnte Elmar Wepper zahlreiche Erfolge in der TV- und Filmlandschaft feiern!

Falls ihr aber weniger mit seinen Filmen und eher mit seinen Synchronisationen wie z.B. für Mel Gibson vertraut seid, dürft ihr auch hier gerne euren Lieblingsfilm, den er mitsynchronisierte nennen!

Außerdem darf auch generell gerne eine andere Serie oder ein anderer Film mit ihm Erwähnung finden und innerhalb der Kirschblüten Filme auch ein einzelner Teil genannt werden!

Der Kommissar (1974-1976):

https://www.youtube.com/watch?v=LazkkBcmUsU

Polizeiinspektion 1 (1977-1988):

https://www.youtube.com/watch?v=6a-OiiBflR4

Irgendwie und Sowieso (1986):

https://www.youtube.com/watch?v=EsFsSCn6MNY

Zwei Münchner in Hamburg (1989-1993):

https://www.youtube.com/watch?v=w17zJszmBPA

Zwei Brüder (1994-2001)

Kirschblüten – Hanami (2008) + Kirschblüten & Dämonen (2019):

https://www.youtube.com/watch?v=5zfMuV66RYY

https://www.youtube.com/watch?v=u-pEpe6May8

Grüner wird’s nicht, sagte der Gärtner und flog davon (2018):

https://www.youtube.com/watch?v=5OXo6Yr3mc0

Ich freue mich auf eure Beiträge!

Mit den besten Grüßen

euer SANY3000

Grüner wird’s nicht, sagte der Gärtner und flog davon (2018) 30%
Der Kommissar (1974-1976) 20%
Zwei Münchner in Hamburg (1989-1993) 20%
Kirschblüten – Hanami (2008) + Kirschblüten & Dämonen (2019) 20%
Zwei Brüder (1994-2001) 10%
Polizeiinspektion 1 (1977-1988) 0%
Irgendwie und Sowieso (1986) 0%
Schauspieler, Fernsehen, Film, TV, München, Geburtstag, Kultur, Unterhaltung, Augsburg, Bayern, Gärtner, Gedenken

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