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Kann man in der SF-Klasse höher als SF-Klasse 25 eingestuft werden?

Die Frage klingt banal und einfach zu beantworten, mein Problem ist aber etwas komplexer. Glaube ich.

Wir haben das Auto gewechselt und wieder einmal beschäftigen wir uns mit dem Thema Kfz Versicherung. Beim Einstellen aller Daten ist mir aufgefallen, dass man bis zu Schadensklasse von 36 (oder höher) eingeben kann bzw. scheinbar in der SF-Klasse (SFK) erreichen kann. Der Versicherungsbearbeiter hatte einst (2010) meiner Mutter gesagt, das maximal nur eine SF-Klasse bis 25 möglich wäre. Seit 2010 (SFK 21) ist sie nur auf 25 (2018) erhöht worden. Weiter nicht mehr!

Vor etwa 3 Jahren wurde ich in einen Unfall beteiligt, bei dem die rechte Front des Autos zerstört wurde. Der andere Fahrer trug 100% Schuld. Die Sachlage war da auch mehr als eindeutig. Daher musste er sämtliche Reparaturkosten übernehmen. Ich weiß jetzt, das es so etwas wie Bonis (mit Zusatzkosten verbunden) gibt, die einen davor schützen nach einem Unfall sofort zurückgestuft zu werden. Diese Option hat meine Mutter. Soviel sei einfach mal erwähnt; falls relevant. Ansonsten andere Unfälle gab es nicht und irgendwelche kostspieligen Mängel oder derartiges was die Versicherung tragen musste gab es auch nicht.

Aus der Erzählung heraus resultiert also eine 2. spezielle Frage. Hat ein solcher Unfall, für den ich oder die Halterin (meine Mutter) nicht verantwortlich ist, negative Konsequenzen für die SFK meiner Mutter oder nicht? Könnte man sich wenigstens 1 Jahr damit erklären oder kommt das sogar "spanisch" vor?

Werden wir hier von der Versicherung betrogen? Sollt ich bei einem negativen Ergebnis nach der zur Redestellung des Versicherers eventuell einen Anwalt einschalten?

Versichert bin ich diesbezüglich.

PS. Könnt es sein das bestimmte SFK nur für bestimmte Personen gelten? Wenn ja, wo kann man das einsehen bzw. selbst überprüfen?

KFZ, Recht, Anwalt, Kfz-Versicherung, unfallfrei, SF-Klasse, Auto und Motorrad

Erhöht sich die SF-Klasse auch bei 0 km gefahrenem Kilometer?

Hallo,

ich hatte ein defektes Fahrzeug, welches weit über ein Jahr in der Werkstatt war.

Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat und dass es vermutlich keinen km mehr fahren wird und zudem auf einem Privatparkplatz (Werkstatt) steht.

Ich bat darum, dass meine jährliche Fahrleistung zukünftig auf 0 km bzw. auf das Minimum geändert werden soll, bis das Fahrzeug dann offiziell abgemeldet ist.

Ich teilte auch mit, dass keine Fahrt mehr mit dem Fahrzeug möglich sei; dass ich aber noch etwas Zeit benötige, um die hochwertige und umfangreiche Hifi-Anlage auszubauen.

Insgesamt zog sich die Abmeldung hin auf etwa 1,5 Jahre aufgrund von:

  • mehrere Umzüge (u.a. wegen Eigenbedarf meiner Vermieterin...)
  • Corona-Krise
  • Terminkollisionen
  • Fehlersuche und Gutachtenerstellung (da von einer anderen Werkstatt ein für das Steuergerät falscher Zweitmotor eingebaut wurde, wodurch der Motorschaden entstand)
  • Anzeige wegen Betrugs und Sicherung der Beweise
  • Sonstige familiäre Probleme

Letztlich wurde das Fahrzeug nach knapp einem Jahr durch den Autoverwerter von meiner neuen Werkstatt abgeholt.

Daraus wurden dann 1,5 Jahre, weil der zuverlässige KFZ-Meister der Werkstatt das Fahrzeug nicht (wie vereinbart) abgemeldet hatte, obwohl es bereits zu einem Würfel gepresst wurde.

(Ups - das hatte er wohl vergessen - kostet ja nur ein halbes Jahr Versicherungsbeitrag und Steuern....)

Nun bekomme ich die Mitteilung meiner Versicherung, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde und als jährliche Fahrleistung 11000 km pro Jahr berechnet wurde.

Da ich die Mitteilung über mein defektes Fahrzeug einst per Fax (also mit Nachweis) an meine Versicherung verschickt hatte, würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.

11000 km ist nicht einmal die kleinstmögliche jährliche Fahrleistung, die es in der Staffelung der Versicherung gibt.

Und ich bin ja wirklich 0 km gefahren und das Fahrzeug stand nicht einen Tag auf einer öffentlich zugänglichen Straße.

Nun zu meiner Frage:

Ich habe schon desöfteren böse Überraschungen erlebt und möchte ein Anliegen vor meiner Reklamation abklären.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?

Meine Sorge ist, dass ich die 11000 km reklamiere und beispielsweise auf 0 km Fahrleistung reduziert würde und es da irgendeine Regelung geben könnte, dass meine SF-Klasse sich für jene Zeit nicht ändert?

Da es wahrscheinlich nur wenige Euro Rückzahlung geben würde, würde ich dann eine bessere SF-Klasse vorziehen und die Fahrleistung dann unter Umständen doch nicht reklamieren.

Weiß das jemand? 

Vielen Dank im Voraus!

Auto, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, motorschaden, SF-Klasse, wirtschaftlicher Totalschaden, Auto und Motorrad