Schwerbehindert – die meistgelesenen Beiträge

Was heisst: Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.?

https://www.hwk-ufr.de/artikel/stellenangebote-der-handwerkskammer...

In dieser Stellenanzeige habe ich das gelesen. Ist das nur ein Trick?

Arbeitgeber müssen in ihren Ausschreibungen auch nicht aufführen, dass Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht allerdings vor, dass jede öffentliche oder interne Anzeige diskriminierungsfrei zu sein hat. Dadurch sollen Ausschreibungen vermieden werden, die ohne sachlichen Grund bestimmte Bewerbergruppen ausschließen. Inzwischen ist der Zusatz „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt“ üblich.

Warum schreibt man so einen Zusatz wenn man die Leute doch nicht einstellt und auch einstellen muss? Ist es nur deshalb, dass man sagen kann, oh man o man seht her: Das ist ja ein sozialer behindertenfreundlicher Betrieb.

Außerdem: Wie kann ein schwerbehinderter beweisen, dass ein anderer bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt wird.

Diese ganzen Gesetze bringen nichts wenn man nichts beweisen kann. In diesem Stellenengebot steht z.B. Holztechniker oder Meister. Ich bin jetzt z.B. beides und habe noch ein Studium. Ein anderer ist z.B. nur Meister und hat dafür aber länger Berufserfahrung.

Somit kann man die Eignung schon nicht miteinander vergleichen. Selbst die Befähigung und die fachliche Leistung kann man nicht vergleichen. Es gibt kein System (Punktesystem) wie man das berechnen könnte. Ergo gehört dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgeschafft. Deshalb hat noch kein Schwerbehinderter eine Stelle bekommen.

Im Gegenteil: Der Schwerbehinderte wird eingeladen, dass der AG seiner Verpflichtung nachgekommen ist und dann kann er sagen, die Eignung, Befähigung, fachliche Lesitung, waren im Wesentlichen nicht gleich. Selbst wenn der Schwerbehinderte Meister, Techniker und Ingenieur ist.

"Im Wesentlichen" ist auch recht schwammig. Das ist sehr unkonkret.

Schule, AGG, schwerbehindert, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Schwerbehinderung unbefristet arbeitsunfähig was steht mir zu? (Geld, Vorteile etc)?

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu Sozialleistungen für Schwerbehinderte und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen. (In diesem Fall ich, hallo!)

ich bekomme vom Staat (nur(?)) 319€ Wohngeld, würde mich aber natürlich freuen mehr Leistungen zu erhalten, da es hinten und vorne nicht reicht. Ich erhalte außerdem monatlich noch insgesamt 470€ zusammengerechnet aus meiner halbwaisenrente & Kindergeld. 

Zu mir: ich bin bereits 23 Jahre alt, schwerbehindert mit gdb 70, ohne besondere Merkmale. Darüber hinaus ist das ganze dauerhaft, und auch schon immer, voll erwerbsunfähig, also weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

Außerdem wohne ich in einer (normalen) Wohngruppe (d.h. Keine staatlich angeordnete o.ä.). Meine Miete beträgt 410€ warm.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht mir nicht zu, da ich vorher noch nie „richtig“ berufstätig war, und Bürgergeld auch nicht, da ich voraussichtlich nie arbeitsfähig sein werde.

Mein Grad der Behinderung setzt sich aus viiiielen chronischen, psychischen Erkrankungen zusammen, wie zb Depressionen, panikstörung, meiner Persönlichkeitsstörung und ADHS (falls das irgendeine Rolle spielt)

jetzt zu meiner Frage: was steht mir denn überhaupt zu? Die ca 310€ Wohngeld reichen hinten und vorne nicht, meine Miete kann ich noch stemmen aber für Lebensmittel und vor allem Medikamente reicht es fast nie. Mit freizeitaktivitäten, Klamotten und Drogerie muss ich denke ich gar nicht anfangen. Ich habe jetzt auch schon viel recherchiert und bin jetzt auf „persönliches Budget“ gestoßen, wie könnte ich das beantragen, und woraus setzt sich das zusammen? Gibt es da Tabellen? Und falls euch sonst noch IRGENDWAS einfällt, wie zum Beispiel kostenübernahme meiner Medikamente oder vielleicht meines deutschlandtickets (brauche das zb um zu meinen Ärzten zu kommen, und zurück natürlich), wäre ich wirklich so so dankbar. Essensausgabe der awo oder lebensmittelgutscheine vielleicht?

Echt keine Ahnung was es so alles gibt, aber ich brauche wirklich dringend Hilfe. Danke!

(ps: über andere Vorteile und Rabatte mit Schwerbehindertenausweis wie zb bei der deutschen Bahn oder Ähnliches wäre ich natürlich auch dankbar.)

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Gibt es eine Verbindung zwischen Versorgungsdamt und Führerscheinstelle?(Schwerbehindertenausweis)

Hallo Leute! Folgendes Problem, ich habe vor Kurzem beim Versorgungsamt (neuerdings Landesamt für Jugend Soziales und Familie) einen Antrag auf Höhergruppierung, Merkzeichen etc. beim Schwerbehindertenausweis gestellt. Da ich unter anderem Diabetis habe mit dem ich normalerweise gut zurecht komme, wollen die meine Diabetistagebuch von den letzten 3 Monaten haben. Da ich in den letzten 6 Wochen ausnahmsweise Probleme mit dem Zucker hatte, ich mußte ungewöhnliche Mengen Cortison schlucken, würde es sich schwebehindertenausweistechnisch im Moment tasächlich lohnen die Werte anzugeben.Ich befürchte allerdings ,daß das Versorgungsamt (Landesamt) bei den zur Zeit chaotischen Werten die Information an die Führerscheinstellle weitergeben könnte und ich anschließend in meinem kompletten weiteren Leben jedes Jahr zum Gesundheitsamt gehen muß und mich gegen viel Geld untersuchen lassen muß ob ich noch Auto fahren darf. Weiß einer von euch, ob das Versorgungsamt (Landesamt) diese Informationen an die Führerscheinstelle und Gesundheitsamt weitergibt, weitergeben darf oder weitergeben muß? Oder ist meine Angst unbegründet?Sollte ich meine Werte dem Versorgungsamt(Landesamt) vorsichtshalber nicht mitteilen? Danke im Voraus!!

Recht, Diabetes, Merkzeichen, schwerbehindert, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsamt, Führerscheinstelle, Gesundheitsamt

Warum sind Rettungsdienstmitarbeiter und Notärzte so?

Hallo, es geht mal wieder um meine (schwerst-mehrfachbehinderte, 20 jährige )Tochter. Sie hatte letzte Woche wieder einen Krampfanfall gehabt, dass Mann und ich medikamentös eingreifen mussten mit einem Diazepamklistier. Hat auch geholfen, aber wir müssen laut unserem neurologen trotzdem den Notarzt rufen (leider), weil sich ihre Anfälle schnell häufig und sie nicht ganz so schnell zu sich kommt.

Die kamen dann mit 4 Leuten, wir sagten wir haben ihr bereits Diazepam als Rektallösung verabreicht (sie lag in Windeln da), die schauten uns -sorry- doof bzw. fassungslos an und dann kam da noch wortwörtlich so ein: Häääää? In dem Alter??? Und dazu ein verständnisloser Blick auf die Windel von ihr. Wir sind auf diese herablassende Art gar nicht erst eingegangen, meine Tochter wurde langsam etwas wacher war aber noch eingetrübt. Wir erzählten, dass sie schwerstbehindert ist, und dass sie wahnsninnige Angst vor Notärzten und Sanitätern hat (lt Neurologen versteht sie sogar wer das ist), da sie schon mehrfach traktiert wurde (Knochennadel gebohrt bekommen beim wachen zustand, etc.) Auf die Aussage, dass sie schwerstbehindert ist, kam seitens des Rettungspersonals nur ein völlig gleichgültiges, herablassendes "Aha".

Und als wir eben von ihrer Angst erzählten, fing der Notarzt an zu lachen und die anderen schmunzelten nur doof. Das hat uns ziemlich wütend gemacht! Dann haben sie meine Tochter behandelt als wäre sie ein Stein bzw. wertlos, nicht beruhigend auf sie eingeredet, einfach "bearbeitet". Meine Tochter fing daraufhin an zu weinen (eben weil sie so Angst hat), von den Sanitätern kam nur ein Kopfschütterln und Seufzen. Als ich sie ein wenig beruhigt hab, ist sie wieder schläfrig geworden, und der Notarzt, reißt ihre Augen auf, klatscht ihr mehrmals gegen die Wangen und - man kann es schon als "Schreien" bezeichnen- ruft: "FRAU XYZ, MACHEN SIE MAL DIE AUGEN AUF, HALLO!"

Da meine Tochter schwerstbehindert ist, reagiert sie sowieso nur auf ihren Vornamen und "Du", aber der Rettungsdienst hat konsequent weitergesiezt und sich gewundert warum keine Reaktion kommt. Ich war wirklich froh, als wir im Krankenhaus ankamen, und diese "netten" Menschen vom Rettungsdienst endlich weg waren! Die gingen natürlich auch ohne "Tschüss" oder "gute Besserung" zu wünschen....

Dieses Verhalten finde ich in allen Punkten unglaublich und unmöglich zugleich , so mit einer wehr-und hilflosen, schwerstbehinderten Person umzugehen, als wäre sie nichts wert... verständnislos zu reagieren, dass sie mit 20 noch Pampers tragen muss,sich über ihre Ängste lustig zu machen, über die Notfallmedikamente, die sie kriegt, so genervt zu reagieren als sie anfing zu weinen... Ich will keineswegs alle RDler über einen Kamm scheren, aber leider ist dies auch nicht die erste schlechte Erfahrung, die ich mit Notärzten und Rettungssanitätern gemacht habe.... Ich hoffe auf guten Rat von euch, vielleicht sind hier auch Leute dabei, die in dieser Materie arbeiten?

Liebe Grüße Papierflieger72

Notfall, Feuerwehr, Arzt, Epilepsie, Krankenhaus, Krankenschwester, Notarzt, Rettungsdienst, schwerbehindert

Einbürgerung eines schwerbehinderten Staatenlosen dauert 11-Jahren

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Einbürgerung eines 100 Grad schwerbehinderten bettelarmen Pflegefall-Erwerbsminderungsrentner-Sozialhilfeempfänger-Staatenlosen unanfechtbar asylanerkannten mit 20-jährigem rechtsmäßigem Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis dauert schon seit 11-Jahren und er wird immer noch nicht eingebürgert...

...und jetzt ist ihm amtlich bekannt gegeben, all seine sämtlichen Personalakten bei der Ausländerbehörde und bei der Einbürgerungsbehörde seien noch seit 2009-2010 verschwunden, nicht zu finden!

Die ganzen Jahren haben die Behörden darüber geschwiegen, aber jetzt mussten sie ihm das doch amtlich ankündigen, weil sein Staatenlosenreiseausweis abläuft, muss ein neuer ausgestellt werden und die Behörden dürfen solche wesentlichen Sachen nicht ewig verschweigen...

Einzige personidentifizierende Angabe über seine Identität sind jetzt seine Staatenlosenreiseausweis und Schwerbehindertenausweis und Eingaben im Dients-PC.

Er wird aber seine Einbürgerung ununterbrochen weiter fordern und wird auf keinen Fall aufhören und wird auf keinen Fall einen neuen Einbürgerungsantrag erneut stellen, wird auf seinen verschwundenen Einbürgerungsantrag vom 09.Mai 2005 nur einen schriftlichen amtlichen gesetzmäßigen Bescheid fordern...

Die Untätigkeitsklage ist schon eingelegt. Parallel wird er Beschwerden Petitionen vor Aufsichtslandesministerium Staatskanzlei Landtag... vor allen möglichen Beschwerdestellen in BRD einreichen...

Was nun? Kennt sich jemand damit aus? Was sollen wir ihm erklären? Er hat uns in unserem Integrationszentrum diese Frage gestellt, aber wir haben keine Ahnung. Für einen Anwalt hat er kein Geld und wie wir verstanden haben, keiner Anwalt will ihn aufnehmen, alle entfernen sich von ihm weg...

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Recht, Ausländer, Behindert, deutscher Pass, Einbürgerung, schwerbehindert, Staatsbürgerschaft, staatenlos