Was heisst: Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.?

https://www.hwk-ufr.de/artikel/stellenangebote-der-handwerkskammer...

In dieser Stellenanzeige habe ich das gelesen. Ist das nur ein Trick?

Arbeitgeber müssen in ihren Ausschreibungen auch nicht aufführen, dass Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht allerdings vor, dass jede öffentliche oder interne Anzeige diskriminierungsfrei zu sein hat. Dadurch sollen Ausschreibungen vermieden werden, die ohne sachlichen Grund bestimmte Bewerbergruppen ausschließen. Inzwischen ist der Zusatz „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt“ üblich.

Warum schreibt man so einen Zusatz wenn man die Leute doch nicht einstellt und auch einstellen muss? Ist es nur deshalb, dass man sagen kann, oh man o man seht her: Das ist ja ein sozialer behindertenfreundlicher Betrieb.

Außerdem: Wie kann ein schwerbehinderter beweisen, dass ein anderer bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt wird.

Diese ganzen Gesetze bringen nichts wenn man nichts beweisen kann. In diesem Stellenengebot steht z.B. Holztechniker oder Meister. Ich bin jetzt z.B. beides und habe noch ein Studium. Ein anderer ist z.B. nur Meister und hat dafür aber länger Berufserfahrung.

Somit kann man die Eignung schon nicht miteinander vergleichen. Selbst die Befähigung und die fachliche Leistung kann man nicht vergleichen. Es gibt kein System (Punktesystem) wie man das berechnen könnte. Ergo gehört dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgeschafft. Deshalb hat noch kein Schwerbehinderter eine Stelle bekommen.

Im Gegenteil: Der Schwerbehinderte wird eingeladen, dass der AG seiner Verpflichtung nachgekommen ist und dann kann er sagen, die Eignung, Befähigung, fachliche Lesitung, waren im Wesentlichen nicht gleich. Selbst wenn der Schwerbehinderte Meister, Techniker und Ingenieur ist.

"Im Wesentlichen" ist auch recht schwammig. Das ist sehr unkonkret.

Schule, AGG, schwerbehindert, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Muss das Jobcenter die Fitness Studio Kosten für Schwerbehinderte Bezahlen?

Hallo Ihr lieben,

Ich möchte heute von euch wissen ob das Job Center die Fitness Studio Gebüren Für Schwerbehinderte Menschen zahlen muss ? oder ob das Job center nicht sogar zur zahlung verpflichtet ist?

Da ich ALG2 Beziehe habe ja anspruch auf geldleistungen und habe vor 1 woche mein Antarag zur kosten übernahme beim Jobcenter eingereicht zusammen mit dem Attest von meinem Schmerzarzt in dem volgendes stand.

Attest anfang ( Aus ärztlicher Sicht, ist für den Patienten, vor dem Hintergrund der bisherigen Krankengeschichte, die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit in einem Fitnessstudio erfotderlich, um in das Erwerbsleben eingegliedert werden zu können. ) Attest ende .

und heute kamm der Ablehnungsbescheid vom Job Center in dem bescheid stand leider müssen wir ihren antrag abgelehnt werden, mit der Begründung was der Regelbedarf alles umfasst ( Z.b.: Ernährung, Kliedung, Körperpflege, Hausrat und so was. )

Im zweiten abschnitt des Ablehnungsbescheides steht dan folgendes ( Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweichbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.)

Aber ich bin der meinung da ich Schwerbehindert bin ist das Job Center verpflichtet die kosten für das Fitnessstudio zu übernehmen ob nun mit einem extrag regelsatz oder mit dem gesätzlichen mehrbedarf für schwerbehinderte menschen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und meine frage beantworten und leicht kennt ja jemand ein paar pasende urteile vom deutschen Sozialgericht, ich freue mich schon auf eure hofentlich hilfreichen komentare.

Mit freundlichen Grüßen euer Dumefragehabe ^^

Fitnessstudio, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, schwerbehindert
Warum sind Rettungsdienstmitarbeiter und Notärzte so?

Hallo, es geht mal wieder um meine (schwerst-mehrfachbehinderte, 20 jährige )Tochter. Sie hatte letzte Woche wieder einen Krampfanfall gehabt, dass Mann und ich medikamentös eingreifen mussten mit einem Diazepamklistier. Hat auch geholfen, aber wir müssen laut unserem neurologen trotzdem den Notarzt rufen (leider), weil sich ihre Anfälle schnell häufig und sie nicht ganz so schnell zu sich kommt.

Die kamen dann mit 4 Leuten, wir sagten wir haben ihr bereits Diazepam als Rektallösung verabreicht (sie lag in Windeln da), die schauten uns -sorry- doof bzw. fassungslos an und dann kam da noch wortwörtlich so ein: Häääää? In dem Alter??? Und dazu ein verständnisloser Blick auf die Windel von ihr. Wir sind auf diese herablassende Art gar nicht erst eingegangen, meine Tochter wurde langsam etwas wacher war aber noch eingetrübt. Wir erzählten, dass sie schwerstbehindert ist, und dass sie wahnsninnige Angst vor Notärzten und Sanitätern hat (lt Neurologen versteht sie sogar wer das ist), da sie schon mehrfach traktiert wurde (Knochennadel gebohrt bekommen beim wachen zustand, etc.) Auf die Aussage, dass sie schwerstbehindert ist, kam seitens des Rettungspersonals nur ein völlig gleichgültiges, herablassendes "Aha".

Und als wir eben von ihrer Angst erzählten, fing der Notarzt an zu lachen und die anderen schmunzelten nur doof. Das hat uns ziemlich wütend gemacht! Dann haben sie meine Tochter behandelt als wäre sie ein Stein bzw. wertlos, nicht beruhigend auf sie eingeredet, einfach "bearbeitet". Meine Tochter fing daraufhin an zu weinen (eben weil sie so Angst hat), von den Sanitätern kam nur ein Kopfschütterln und Seufzen. Als ich sie ein wenig beruhigt hab, ist sie wieder schläfrig geworden, und der Notarzt, reißt ihre Augen auf, klatscht ihr mehrmals gegen die Wangen und - man kann es schon als "Schreien" bezeichnen- ruft: "FRAU XYZ, MACHEN SIE MAL DIE AUGEN AUF, HALLO!"

Da meine Tochter schwerstbehindert ist, reagiert sie sowieso nur auf ihren Vornamen und "Du", aber der Rettungsdienst hat konsequent weitergesiezt und sich gewundert warum keine Reaktion kommt. Ich war wirklich froh, als wir im Krankenhaus ankamen, und diese "netten" Menschen vom Rettungsdienst endlich weg waren! Die gingen natürlich auch ohne "Tschüss" oder "gute Besserung" zu wünschen....

Dieses Verhalten finde ich in allen Punkten unglaublich und unmöglich zugleich , so mit einer wehr-und hilflosen, schwerstbehinderten Person umzugehen, als wäre sie nichts wert... verständnislos zu reagieren, dass sie mit 20 noch Pampers tragen muss,sich über ihre Ängste lustig zu machen, über die Notfallmedikamente, die sie kriegt, so genervt zu reagieren als sie anfing zu weinen... Ich will keineswegs alle RDler über einen Kamm scheren, aber leider ist dies auch nicht die erste schlechte Erfahrung, die ich mit Notärzten und Rettungssanitätern gemacht habe.... Ich hoffe auf guten Rat von euch, vielleicht sind hier auch Leute dabei, die in dieser Materie arbeiten?

Liebe Grüße Papierflieger72

Notfall, Feuerwehr, Arzt, Epilepsie, Krankenhaus, Krankenschwester, Notarzt, Rettungsdienst, schwerbehindert
Gibt es eine Verbindung zwischen Versorgungsdamt und Führerscheinstelle?(Schwerbehindertenausweis)

Hallo Leute! Folgendes Problem, ich habe vor Kurzem beim Versorgungsamt (neuerdings Landesamt für Jugend Soziales und Familie) einen Antrag auf Höhergruppierung, Merkzeichen etc. beim Schwerbehindertenausweis gestellt. Da ich unter anderem Diabetis habe mit dem ich normalerweise gut zurecht komme, wollen die meine Diabetistagebuch von den letzten 3 Monaten haben. Da ich in den letzten 6 Wochen ausnahmsweise Probleme mit dem Zucker hatte, ich mußte ungewöhnliche Mengen Cortison schlucken, würde es sich schwebehindertenausweistechnisch im Moment tasächlich lohnen die Werte anzugeben.Ich befürchte allerdings ,daß das Versorgungsamt (Landesamt) bei den zur Zeit chaotischen Werten die Information an die Führerscheinstellle weitergeben könnte und ich anschließend in meinem kompletten weiteren Leben jedes Jahr zum Gesundheitsamt gehen muß und mich gegen viel Geld untersuchen lassen muß ob ich noch Auto fahren darf. Weiß einer von euch, ob das Versorgungsamt (Landesamt) diese Informationen an die Führerscheinstelle und Gesundheitsamt weitergibt, weitergeben darf oder weitergeben muß? Oder ist meine Angst unbegründet?Sollte ich meine Werte dem Versorgungsamt(Landesamt) vorsichtshalber nicht mitteilen? Danke im Voraus!!

Recht, Diabetes, Merkzeichen, schwerbehindert, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsamt, Führerscheinstelle, Gesundheitsamt
Zwei Kündigungen - welche zählt denn nun?

Ab und an bin auch ich überfragt, deshalb mal folgendes Szenario:

Ein Arbeitgeber kündigt ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer nicht korrekten Kündigungsfrist. Er hat vom Datum des Schreibens aus gerechnet, was ja schon mal falsch ist, da es dem Gekündigten erst einen Tag später per Post zuging, der sich im Krankenstand befindet. (Datum 03.09 Zugang 04.09 Termin zum 15.09)

Der Gekündigte monierte die fehlerhafte Frist, da es frühestens der 17.09 sein kann. Er macht auch geltend, dass eine verlängerte Frist nach § 86 SGB IX anzuwenden ist, da er anerkannter Schwerbehinderter ist nach § 2 SGB IX

Der Arbeitgeber schickt daraufhin erneut eine Kündigung vom 7.09 Zugang 08.09. mit Termin zum 28.09 - was ja nun auch wieder nicht stimmen würde, es wäre - ausgehend vom ursprünglichen ersten Datum - der 01.10. als Bearbeitungsdatum anzunehmen.

Frage:

  • wird durch das zweite Schreiben, welches unmissverständlich als Kündigung betitelt wird, die erste Kündigung hinfällig und wäre dann eine Frist erneut von dem Datum 07.09 aus erneut zu berechnen?

  • oder gilt die erste Kündigung vom 03.09 weiterhin, nur mit dem wiederholt falschen Beendigungstermin, der erneut zu monieren wäre?

Wie gesagt, das zweite Schreiben trägt die Überschrift Kündigung... meines Erachtens wäre damit die erste Kündigung hinfällig oder? Die Person hat den Arbeitgeber ja aufgefordert, die erste Kündigung durch formloses Schreiben auf den korrekten Termin hin abzuändern und nicht eine erneute Kündigung verlangt

Fachkundige und Sachdienliche Antworten mit ggf Urteilen oder Gesetzestexten sind erwünscht...

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, schwerbehindert, SGB II
Einbürgerung eines schwerbehinderten Staatenlosen dauert 11-Jahren

.

Einbürgerung eines 100 Grad schwerbehinderten bettelarmen Pflegefall-Erwerbsminderungsrentner-Sozialhilfeempfänger-Staatenlosen unanfechtbar asylanerkannten mit 20-jährigem rechtsmäßigem Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis dauert schon seit 11-Jahren und er wird immer noch nicht eingebürgert...

...und jetzt ist ihm amtlich bekannt gegeben, all seine sämtlichen Personalakten bei der Ausländerbehörde und bei der Einbürgerungsbehörde seien noch seit 2009-2010 verschwunden, nicht zu finden!

Die ganzen Jahren haben die Behörden darüber geschwiegen, aber jetzt mussten sie ihm das doch amtlich ankündigen, weil sein Staatenlosenreiseausweis abläuft, muss ein neuer ausgestellt werden und die Behörden dürfen solche wesentlichen Sachen nicht ewig verschweigen...

Einzige personidentifizierende Angabe über seine Identität sind jetzt seine Staatenlosenreiseausweis und Schwerbehindertenausweis und Eingaben im Dients-PC.

Er wird aber seine Einbürgerung ununterbrochen weiter fordern und wird auf keinen Fall aufhören und wird auf keinen Fall einen neuen Einbürgerungsantrag erneut stellen, wird auf seinen verschwundenen Einbürgerungsantrag vom 09.Mai 2005 nur einen schriftlichen amtlichen gesetzmäßigen Bescheid fordern...

Die Untätigkeitsklage ist schon eingelegt. Parallel wird er Beschwerden Petitionen vor Aufsichtslandesministerium Staatskanzlei Landtag... vor allen möglichen Beschwerdestellen in BRD einreichen...

Was nun? Kennt sich jemand damit aus? Was sollen wir ihm erklären? Er hat uns in unserem Integrationszentrum diese Frage gestellt, aber wir haben keine Ahnung. Für einen Anwalt hat er kein Geld und wie wir verstanden haben, keiner Anwalt will ihn aufnehmen, alle entfernen sich von ihm weg...

.

Recht, Ausländer, Behindert, deutscher Pass, Einbürgerung, schwerbehindert, Staatsbürgerschaft, staatenlos
Schwerbehindert (G) - Wechsel von KFZ auf Wertmarke möglich?

Ich recherchiere für eine Freundin bzw deren Sohn, die in der Klemme stecken. Vor einigen Jahren war der schwerbehinderte Sohn als Halter eines Fahrzeuges eingetragen und erhielt damit Ermäßigung auf die KFZ-Steuer. Vor einem Jahr wurde ein neues Auto angeschafft. Da der Sohn dies nicht mehr fahren kann (Verschlechterung des Zustandes), wurde die Mutter als Halter eingetragen und zahlt natürlich auch volle Steuer.

Jetzt leistet der Sohn seit Anfang September ein FSJ und kann die weite Strecke nur mit Bus und Bahn zurücklegen. Hierfür wollte er eine Wertmarke beantragen.

Aufgrund der vorhergehenden KFZ-Steuerermäßigung, die ja nicht mehr aktuell ist, verwies man ihn auf dem zuständigen Versorgungsamt (Schwerbehindertenstelle) an das Hauptzollamt, dort dann an das Zulassungsamt, und besteht auf eine Bestätigung der Stelle, dass der Sohn nicht mehr als Halter eingetragen ist. Der Nachweis als Kopie des Zulassungsscheins lehnte man ab. Jedoch will keine der anderen verwiesenen Stellen eine Halter-Bestätigung oder Ähnliches ausstellen.

Leider läuft nun die Zeit und der Sohn geht bereits in Vorkasse, obwohl ihm die Wertmarke aufgrund seiner anerkannten Behinderung zusteht.

Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß wie man hier vorgeht um endlich zu der Wertmarke zu kommen? Leider bekommt er von der FSJ Stelle nur eine Ermäßigung - also Schülertarif, muss aber von den ohnehin schon wenigen Verdienst die hohen Fahrtksoten decken und hätte somit von seinem Einkommen gar nichts mehr.

Ich bin für jeden Rat oder Erfahrungsbericht dankbar, denn unsere Recherchen ergaben leider nichts.

KFZ, schwerbehindert, Versorgungsamt, Ermäßigung, Wertmarke