Muss man Hundesteuer bezahlen, wenn der Besitzer zu 100% schwerbehindert ist?

6 Antworten

Das kommt auf die "Hundesteuersatzung" der Stadt an, in dem sich der Hund / der Besitzer aufhält. Viele Städte haben für Behinderungen Ausnahmen geregelt. Wenn in dem Ausweis beispielsweise ein "AG" für "außergewöhnlich gehbehindert" vermerkt ist, haben viele Städte eine Befreiung vorgesehen. Trotzdem musst der Hund aber angemeldet werden! Über eine Steuerbefreiung entscheidet das Amt, das kann man als "Bürger" nicht einfach selbst entscheiden. Wenn Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet werden, können auch schon mal Bußgelder verhängt werden (ist auch in der Hundesteuersatzung geregelt). Außerdem werden in vielen Städten die Anträge auf Befreiung nicht rückwirkend anerkannt, daher so schnell wie möglich beantragen und Kopie des Schwerbehindertenausweises beilegen!

nur dann nicht, wenn es ein behinderten-begleithund ist.

regelungen zu vergünstigungen der hundesteuer bei der gemeinde erfragen. oder den hund in der einzigen stadt in deutschland anmelden, in der die hundesteuer bei null euro liegt (gibts wirklich).

hundesteuer ist von ort zu ort unterschiedlich und auch die regelungen dazu.

das einzige, was überall gleich ist, ist die regelung für den blindenhund, bzw. den behinderten-begleithund.

dsupper  01.09.2015, 18:09

den hund in der einzigen stadt in deutschland anmelden, in der die hundesteuer bei null euro liegt

Einen Hund muss man aber immer am Wohnsitz des Halters anmelden - und nicht einfach irgendwo!

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So lange der Hund kein ausgebildeter behindertenbegleithund oder rettungshund ist must du zu 100 Prozent steuern zahlen aber ist meistens eh nicht viel

Prinzipiell ja, aber viele Kommunen geben da Rabatte oder verzichten. Bei uns z.B. zahlen Menschen mit nachweißlich gerinngem Einkommen/Alg2/Sozialhilfe die Hälfte.  Was ich persentlich persönlich für ein Unding halten, eigentlich sollte niemand Hundesteuer zahlen. Die Gemeinden sollen ihr Spielgeld woanders holen, nicht gerade von den Hundebesitzern. Mein Vorschlag wären da z.B. Spekulanten...

ja, es sei denn die Person benötigt den Hund als "Hilfsmittel".