Um eine "Ausbildung" als Erzieherin zu machen, brauchst du mittlerweile fast überall Fachhochschulreife (Fachabi). Das ist aber kein Studium.

Du kannst natürlich "Sozialpädagoge" studieren. Aber das ist kein "Muss" um in einer KiTa zu arbeiten.

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Hier musst du erstmal schauen, zu welchem Termin der Mietervertrag aufgelöst / gekündigt wurde? Ist das Kündigungsdatum auch der 31.01.2014? Dann hat der Vermieter natürlich das Recht, für den Zeitraum des Mietvertrages auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Hier rechnet der Vermieter aus, was an Nebenkosten für diesen Zeitraum entstanden sind, diese können zum Beispiel Grundsteuer, Abwasserkosten, Straßenreinigungsgebühr, etc. sein.

Wenn du zusätzlich zur Miete auch eine Nebenkosten-Vorauszahlung vereinbart hast, wird dann gegengerechnet. Wenn du zum Beispiel 100 € vorausgeleistet hast, und tatsächlich 262,78 € angefallen sind, musst du das natürlich bezahlen.

Anmerkung: Ich bezahle für eine 120 qm Wohnung ca. 100 € Nebenkosten pro Monat.

Eine Nachzahlung von 162,78 € für nur einen Monat sieht hier schon verdammt hoch aus. Wie groß ist denn die Wohnung, und wie viele haben dort gelebt?

Ich schätze mal, dass die Abrechnung für mehr als 1 Monat gemacht wurde.

Wenn die Nebenkostenabrechnung allerdings für das Jahr 2013 sein sollte, hat dein ehemaliger Vermieter eine Frist nicht eingehalten. 2013 kann nur bis 31.12.2014 abgerechnet werden. Dann müsstest du es nicht zahlen.

Forderungen für das Jahr 2014 sind aber noch fristgerecht.

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Sie müssen beim Finanzamt Einkommenssteuer zahlen.

Und wenn die Stadt eine entsprechende Regelung in ihrer Vergnügungssteuersatzung geregelt hat, muss auch Vergnügungssteuer direkt an die Stadt gezahlt werden.

In einigen Städten, wo die Straßenprostitution groß ist, muss sich eine Prostituierte ein Ticket ziehen (ähnlich wie ein Parkticket).

Aber mehr Informationen bekommst du bei dem Steueramt der entsprechenden Stadt.

(Man braucht keine Angst haben, das dort anzusprechen. Das ist schon lange kein Tabu-Thema mehr bei den Städten)

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Aspartam ist ein Zuckerersatz, also ein Süßungsmittel. Süßungsmittel machen nicht direkt dick. Allerdings gaukeln sie dem Körper vor, Zucker zu sich zu nehmen. Dadurch, dass aber kein Zucker tatsächlich vorhanden ist, bekommt man die sogenannten "Heißhunger-Attacken". (Darum werden Süßungsmittel auch oft in Tiermasten verwendet)

Wenn du deinen Appetit unter Kontrolle hast, wirst du dadurch nicht dick.

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§ 812 BGB
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Du hast Anspruch auf das Geld. Notfalls musst du dich an einen Anwalt wenden.

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Nicht du als Person bist versichert, sondern das Auto. Wenn also das Auto deines Bekannten versichert ist, und in der Versicherung nicht ausgeschlossen ist, dass bestimmte Personengruppen damit fahren, dann kannst du natürlich damit fahren (vorausgesetzt du hast einen gültigen Führerschein für dieses Fahrzeug)

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Wenn das Paket beim Zoll gelegen hat, wird der Zoll den Empfänger angeschrieben haben, dass er dahin kommen soll, um das Paket abzuholen bzw. zu öffnen. Die haben evtl. verdächtige Ware vermutet. Wenn natürlich niemand kommt, um das abzuholen, dann wird es irgendwann zurückgeschickt.

Trifft das so bei dir zu?

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Nein, du kannst hier nicht zurücktreten. Entweder vereinbarst du mit deinem AG einen Aufhebungsvertrag, oder du kündigst regulär. Bei einer Kündigung könntest du frühestens zum 15.10.2015 kündigen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

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Die Bank kann die Überweisung nicht rückgängig machen.

Du hast aber das Recht, das Geld vom altem Vermieter zurück zu bekommen. Du musst dich mit ihm in Verbindung setzen.

Notfalls über einen Anwalt, falls sich der alte Vermieter wehrt.

Rechtsgrundlage ist hier:

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

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Ja, aber nur, wenn du ein grünes Auto fährst.

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Das bedeutet: Wenn deinem Arbeitgeber die Kündigung vorliegt, musst du vier Wochen weiter rechnen. Bei diesem Datum angekommen zählt dann der nächste 15. oder letzte Tag des Monats.

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wenn du also deine Kündigung noch heute deinem Arbeitgeber (AG) vorlegst, kannst du zum 30.09.2015 kündigen. Beachte aber, dass deine Kündigung deinem AG noch heute zugehen muss! Es reicht nicht, wenn du es heute per Post verschickst. Solltest du die Post später verschicken, könntest du zum 15.10.2015 kündigen.

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Das kommt auf die "Hundesteuersatzung" der Stadt an, in dem sich der Hund / der Besitzer aufhält. Viele Städte haben für Behinderungen Ausnahmen geregelt. Wenn in dem Ausweis beispielsweise ein "AG" für "außergewöhnlich gehbehindert" vermerkt ist, haben viele Städte eine Befreiung vorgesehen. Trotzdem musst der Hund aber angemeldet werden! Über eine Steuerbefreiung entscheidet das Amt, das kann man als "Bürger" nicht einfach selbst entscheiden. Wenn Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet werden, können auch schon mal Bußgelder verhängt werden (ist auch in der Hundesteuersatzung geregelt). Außerdem werden in vielen Städten die Anträge auf Befreiung nicht rückwirkend anerkannt, daher so schnell wie möglich beantragen und Kopie des Schwerbehindertenausweises beilegen!

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Das kommt darauf an, wer zu welchen Teilen Eigentümer ist. Wenn das Verhältnis 50/50 ist, dann ja - das Verhältnis kann aber auch anders geregelt sein.

Wenn du aber nur "Pächter" und nicht "Eigentümer" bist, dann hast du damit gar nichts zu tun. Ein "Pächter" ist sowas wie ein "Mieter". Und beim Verkauf bekommt weder der Mieter noch der Pächter etwas vom Kaufpreis. Das ist Sache der Eigentümer

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