Müssen Schwerbehinderte Fahrkarten im Bus oder in der Strassenbahn kaufen?

19 Antworten

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Schwerbehinderte mit einem Eintrag "G" oder "bG" auf dem Behindertenausweis können mit Bus und Bahn fahren.

Die Karte gilt dann in der Regel in einem Umkreis von 50 km rund um den Wohnort. In der Regel gilt die Fahrkarte dann auch innerhalb der Verkehrsverbünde, die innerhalb dieser 50 km Grenze liegen.

Die Strrecken, die man mit der Bahn fahren darf, sind aber auf einer Liste extra notiert. Da stehen dann die jeweiligen Endpunkte für die Strecken.

ACHTUNG: Sie müssen aber jährlich einen kleinen Obolus bezahlen, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php

guckst du: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=204291

>...Du darfst mit dem Beiblatt mit Wertmarke in allen Verkehrsverbünden in ganz Deutschland kostenlos fahren. Wie Du schon richtig erkannnt hast, ist nicht ganz Deutschland mit Verbünden abgedeckt, so dass Du nicht überall kostenlos fahren darfst. Wenn zwei Verbünde direkt aneinander grenzen (es also auch einen Übergangstarif zwischen ihnen gibt) kannst Du auch verbundübergreifend fahren. Wenn sie nicht direkt aneinander grenzen, musst Du für die Lücke zahlen. Das Streckenverzeichnis brauchst Du für diese Fahrten nicht.

Mit dem Streckenverzeichnis kannst Du zusätzlich im Umkreis von 50 km um Deinen Wohnort fahren, völlig unabhängig, ob diese Strecken in einem Verkehrsverbund liegen oder nicht.<

Suche nach" Verkehrsverbünde Deutschland" in allen farbigen Flächen kannst du kostenlos fahren.

abibremer  24.11.2015, 11:19

die 50km-Begrenzung gibt es nicht mehr: Mit der Wertmarke kann man bundesweit ALLE Nahverkehrsmittel benutzen, also gibt es auch KEIN STRECKENVERZEICHNIS MEHR.

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Bei 50% zahlt er voll. Hab ich auch. Vom Finanzamt gibt es eine kleine Anrechnung bei der Jahressteuer und bei der Arbeit hat er ein paar Vorteile.

Schwerbehinderte bezahlen einen Grundbeitrag, der von einem Verkehrsverbund zum anderen unterschiedlich ausfallen kann. Dann bekommt er eine Jahreskarte, die ihn berechtigt "kostenlos" den ÖPNV zu nutzen. Einfach einsteigen, und losfahren ist nicht drin.

InfoDieter  17.11.2010, 17:00

Diese Antwort ist falsch.
Die Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung wird von den Versorgungsämter (bzw. jetzt Integrationsamt) als Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ausgestellt. In der Regel zahlt der Schwerbehinderte einen Jahresbeitrag von 60 €.
Diese Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung gibt es nur, wenn der Schwerbehinderte auf die Kfz-Steuer Befreiung verzichtet.
Im übrigen siehe auch meine Antwort hier zu der Frage.

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abibremer  24.11.2015, 11:04
@InfoDieter

ein Teil dieser Antwort ist AUCH falsch: anstatt 60 (sechzig) Euro kostet die Wertmarke inzwischen 72.-€

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DerHans  24.11.2015, 11:10
@abibremer

Ob 60 oder 72 € ist doch wohl egal. Jedenfalls nicht "kostenlos"

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Die Fahrkarten müssen ,so gekauft werden,wie bei gesunden Menschen.

KlaraLara  17.11.2010, 10:44

Die Antwort ist vollkommen falsch und undifferenziert. Wer gibt denn darauf ein DH?

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