Schlüsselübergabe – die meistgelesenen Beiträge

Wann muss Mann aus der Wohnung raus sein?

Guten Abend Leute !

Also folgendes: Ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet und habe ab dem 01.11. eine neue Wohnung.

Nun hat mir die Verwaltung 3 Termine genannt, an denen wir die Schlüsselübergabe machen können.

  • Mittwoch 25.10., 15:30 Uhr
  • Donnerstag 26.10., 15:30 Uhr
  • Montag 30.10., 13:30 Uhr

Bis hier hin schön und gut.

Ich soll mich aber mit den jetzigen Mietern einigen wann es denen passt. Montag fällt für mich schon mal weg, da ich da arbeiten muss.

So jetzt schreiben mir die Mieter aber, dass es vor dem 28.10. nicht klappt, weil die bis dahin mit dem Umzug noch nicht fertig sind und es wurde auch der Umzugswagen schon kostenpflichtig bestellt, sodass man das auch nicht noch schieben kann. (Am we arbeitet wiederum die Verwaltung nicht).

Die haben für die Schlüsselübergabe also den 01.11. vorgeschlagen. Das Datum an dem ich eigentlich offiziell einziehe!!!!!!!!

WTF!!!!!!

Meine Frage ist also: dürfen die das??

Stand noch nie vor dem Problem. Ich kenne das so, dass man die Schlüsselübergabe immer so 2-3 Tage vorher macht, um die Böden zu verlegen und die Sachen schon mal rüber zu schaffen und die Küche muss ich auch noch einbauen…

Theoretisch wohnen die ja noch bis zum 31.10. dort aber ab dem 01.11. wohne ich offiziell dort und man kriegt die Schlüssel normalerweise immer ein paar Tage eher und nicht so auf den letzten Drücker. Muss ich mich jetzt also damit abfinden, dass ich die Schlüssel erst am 01.11. bekomme?

Würde am liebsten von denen verlangen, dass sie das entweder pünktlich alles regeln oder dann für den ganzen November noch aufkommen 😤

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

danke schon mal im Voraus und lg.

Umzug, schlüsselübergabe

Wann muss Schlüsselüberagbe erfolgen/ Hauskauf?

Hallo zusammen,

wir haben vor 4 Monaten ein Haus besichtigt und kurz danach den Kaufvertrag unterschrieben. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer verpflichtet ist, uns das Haus bis zum 28.02 besenrein zu übergeben.

Es ist langsam die Zeit gekommen wo wir den Verkäufer gefragt haben wann er soweit ist. Er hat nähmlich vor 2 Monaten gesagt, dass er eventuell früher rausgehen wird. Er meinte er hat noch keine Wohnung bekommen deswegen kann er keinen genaueren Termin sagen. Im Kaufvertrag steht, dass er verpflichtet ist uns 2 Wochen vor der Räumung bescheid zu sagen wann er genau ausziehen will und wir müssen eine Räumungsbestätigung unterschreiben.

Falls er uns nur 2 Wochen vor 28.02 Bescheid sagt, dass er das Haus in 14 Tagen besenrein hat, muss die Bestätigung noch dem Notar geschickt werden und dann schickt er uns die Rechnung mit einem 2 wöchigen Zahlungsfrist. Das sind schon 4 Wochen und schon über dem, im Vertrag festgelegten Datum. Wir haben unsere Wohnung gekündigt und wäre echt stressig an einem Tag den ganzen Umzug zu machen. Er sollte eigentlich schon Anfang Februar einen Termin haben, damit wir die Zahlung und die Schlüsserübergabe bis zuim 28.02 erledigen können oder? Der Verkäufer scheint echt unzuverlässig zu sein und er macht keine Gedanken darüber., dehalb wollen wir ihm mal erklären wie das alles ablaufen muss. Wir wollen für ihn auch keine zusätzliche Kosten verurschachen ( falls wir nicht einziehen könnnen muss er Schadenersatz bezaheln).

Könnt ihr mir bitte mal helfen und euere Erfahrungen/ Meinungen mit mir teilen? Danke im Voraus!

Haus, Umzug, Recht, Hauskauf, schlüsselübergabe

Bitte um schnelle Antwort! Mietrecht: Schlüsselübergabe und noch Restarbeiten?

Anfang Mai haben mein Freund und ich den Mietvertrag zum 01.07. unterzeichnet. Im Anschluss sind wir erneut in das Mietobjekt gefahren. Uns fiel auf, dass noch jegliche Arbeiten wie beispielsweise Steckdosen, Müll aus dem Keller, Verkleidung des Wintergartens und Balkon nicht fertiggestellt waren. Unsere Vermieterin sicherte uns zu, dass bis zur Schlüsselübergabe alle Arbeiten abgeschlossen seien. Wir hielten diesen Montag als Schlüssel-übergabetermin mündlich fest.

Da von unserer Vermieterin bis zur KW 23 nichts gehört hatten, meldeten wir uns bei ihr. Sie war sehr aufgelöst und vertröstete ihr nichtmelden mit privaten Problemen. Im Laufe des Gespräches erzählte Sie uns beiläufig, dass der Wintergarten ein Wasserleck hätte und sie nun mit der Firma die diesen bauten, im Rechtsstreit stehen würden. Aufgrund der Tatsache, dass sie uns nicht einmal bei einem solch großen Problem, über die Lage informierte, schwand unser Vertrauen.

In dem Gespräch versicherte sie uns, dass alles andere soweit in Ordnung sei und alle Restarbeiten zu Ende seien und sie nur die Schlüssel der beschäftigten Firmen benötigte. Sie würde sich bei uns melden wegen einer Uhrzeit für den Montag zur Übergabe. Mein Freund machte ihr deutlich, dass wir für diesen Freitag unseren Umzug geplant hatten und Restarbeiten  wir die Schlüssel bis zum Mittwoch spätestens bräuchten. Sie sicherte uns zu, dass alles nach Plan verlaufen würde und wir nicht immer so negativ denken sollten.

Sie meldete sich erneut nicht zu Terminvergabe. Am Tag der eigentlichen Schlüsselübergabe wich sich jeglichen Anrufen aus. Am Abend des angedechten Schlüsselübergabe Termins erreichte uns dann eine SMS mit der Nachricht:

Schlüsselübergabe Mittwoch um 20 Uhr. Sie bekommen einen Schlüssel, die Restarbeiten werden bis zum 01.07.2019 fertiggestellt.

Jetzt die Frage:

  • Darf Sie uns nur einen Schlüssel geben und dann obwohl wir ab Freitag unsere privaten Sachen im Haus stehen haben, dort noch Handwerker beschäftigen? Vom Keller zum Haus besteht auch ein nicht abschließbarer direjter Zugang.
  • Was machen wir wenn Sie uns heute Abend aufgrund der Tatsache dass wir damit nicht einverstanden sind erst die Schlüssel am 1.07. geben will? Wer übernimmt die Kosten?
  • Wie gehe ich weiterhin mit dem Wintergarten um? Kleine Randnotiz - Sie stehen im Rechtsstreit mit der beauftragten Firma. Ihr eine Frist setzen und dann Miete mindern? Um wie viel Prozent darf ich das?
  • Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?

Ich bin echt ratlos und ziemlich nervös, kann mir jemand helfen?

Haus, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe