Verliehenen Schlüssel zurück fordern, zählt WhatsApp als Beweis ?
Ich habe einen sehr guten Freund als Sicherheit einen zweiten Hausschlüssel gegeben. Nun möchte er ihn nicht zurück geben und tischt mir seit Monaten eine Ausrede nach der anderen auf. Gerne würde ich nun rechtliche Schritte einleiten, nur habe ich keinen Zeugen der belegen kann, dass ich ihm einen Schlüssel ausgehändigt habe. Allerdings habe ich viele WhatsApp Nachrichten, welche belegen das er den Schlüssel hat, weil es auch ausdrücklich aus seinen Aussagen zu entnehmen ist.
Meine frage nun, würden die WhatsApp Nachrichten als rechtlich anerkannter Beleg zählen, dass er die Schlüssel hat?
6 Antworten
Rechtlich anerkannter Beleg....nein.
Im Zweifel ist es aber ein Indiz, dass dein sehr guter Freund (wirklich?) einen Schlüssel hatte.
Es ist aber kein Hinweis darauf, dass er den Schlüssel noch hat.
Ich vermute mal, der weigert sich, weil er ihn verloren hat!
Dann soll er einen neuen beschaffen. Auf seine Kosten.
Wenn´s ne Schließanlage ist, wirds unangenehm. Und dann würde ich definitiv die WA als Beweis nutzen.
Vorrangig bist Du haftbar, da Du den Schlüssel verliehen hast. Also lass ihn da nicht aus, sonst zahlst Du nachher echt noch.
Wahrscheinlich hat er den Schlüssel verloren
Vermutlich hat er den Schlüssel selber nicht mehr und druckst deswegen herum.
Einen anderen logischen Grund gibt es nicht.
Hallo, erstmal solltest du klären warum er dir den zweit Schlüssel nicht zurück geben möchte. Ansonsten würde ich an deiner Stelle das mit deinem derzeitigen Vermieter klären und ggfs. das Schloss tauschen.
Dies ist in der Regel billiger als ein Gerichtsverfahren. Jedoch würden die Nachrichten nicht aussreichen, da dort viel stehen kann.