Wann muss Mann aus der Wohnung raus sein?
Guten Abend Leute !
Also folgendes: Ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet und habe ab dem 01.11. eine neue Wohnung.
Nun hat mir die Verwaltung 3 Termine genannt, an denen wir die Schlüsselübergabe machen können.
- Mittwoch 25.10., 15:30 Uhr
- Donnerstag 26.10., 15:30 Uhr
- Montag 30.10., 13:30 Uhr
Bis hier hin schön und gut.
Ich soll mich aber mit den jetzigen Mietern einigen wann es denen passt. Montag fällt für mich schon mal weg, da ich da arbeiten muss.
So jetzt schreiben mir die Mieter aber, dass es vor dem 28.10. nicht klappt, weil die bis dahin mit dem Umzug noch nicht fertig sind und es wurde auch der Umzugswagen schon kostenpflichtig bestellt, sodass man das auch nicht noch schieben kann. (Am we arbeitet wiederum die Verwaltung nicht).
Die haben für die Schlüsselübergabe also den 01.11. vorgeschlagen. Das Datum an dem ich eigentlich offiziell einziehe!!!!!!!!
WTF!!!!!!
Meine Frage ist also: dürfen die das??
Stand noch nie vor dem Problem. Ich kenne das so, dass man die Schlüsselübergabe immer so 2-3 Tage vorher macht, um die Böden zu verlegen und die Sachen schon mal rüber zu schaffen und die Küche muss ich auch noch einbauen…
Theoretisch wohnen die ja noch bis zum 31.10. dort aber ab dem 01.11. wohne ich offiziell dort und man kriegt die Schlüssel normalerweise immer ein paar Tage eher und nicht so auf den letzten Drücker. Muss ich mich jetzt also damit abfinden, dass ich die Schlüssel erst am 01.11. bekomme?
Würde am liebsten von denen verlangen, dass sie das entweder pünktlich alles regeln oder dann für den ganzen November noch aufkommen 😤
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
danke schon mal im Voraus und lg.
2 Antworten
Es ist ein reines Entgegenkommen der Vormieter, wenn sie dir im Oktober bereits den Schlüssel übergeben. Sie zahlen bis zum 31.10. Miete und dürfen auch so lange in der Wohnung bleiben. Du hast auf den Schlüssel erst Anrecht ab dem 01.11. mit Beginn deines Mietvertrages.
Du musst dich also damit abfinden, die Vormieter sind im Recht.
Die Vormieter übergeben die Wohnung an den Vermieter nach Mietende und der Vermieter übergibt die Wohnung mit Mietbeginn am 1.11.23 an dich. So sieht es das Mietrecht vor!
Ja, das dürfen die. Du hast erst ab 1.11. Anspruch auf die Schlüssel. Das Du Deine alte Wohnung zum 31.10. gekündigt hast, ist nicht das Problem des neuen Vermieters. Normalerweise kündigt man überschneidend, also in dem Fall frühestens zum 30.11. Der Fehler liegt eindeutig bei Dir.