Fahrkartenkontrolle: Personalausweis verlangen bei Onlineticket rechtens?

Hallo,

Ich hätte eine kurze Frage an die Juristen unter euch:

Nach meinem Verständnis sind ja nur Polizei und andere staatliche Behörden dazu berechtigt, meinen Ausweis zu verlangen. Nun bietet die Bahn ja aber personalisierte Online-Tickets an. Muss ich denn in diesem Falle auch dem Fahrkartenkontrolleur meinen Ausweis zeigen? Oder könnte ich im Zweifel auch auf eine Identitätsfeststellung durch die Polizei pochen?

Ich frage logischerweise nicht, um den Kontrolleuren ihre Arbeit zu erschweren.

Aber zum einen finde ich, dass ein Online Ticket nicht wirklich unsicherer ist als ein am Automaten gekauftes, man kann Geschlecht und ungefähres Alter überprüfen, zudem sind sie ja auch meist nur eine kurze Zeit gültig. Auch werden die Tickets ja bei der Kontrolle durch eindeutige Ticket und Buchungsnummern zugeordnet, was Mehrfachverwendung ja praktisch ausschließt.

Zum Anderen entstehen mir ja durch die Tickets am Automaten auch Nachteile: diese sind meist teurer und nicht an jedem Bahnhof gibt es einen Automaten. Auch ist es mir schon vorgekommen, dass ich mir ein online Ticket gekauft habe, und erst später feststellte, dass ich keinen Ausweis dabei habe.

Für eine fundierte juristische Antwort (bitte keine Vermutungen, die kosten nämlich im Zweifel 60€;) wäre ich sehr dankbar.

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Identität vertauscht,Briefe von versch. Inkasso nicht an mich?

Die Grundsituation ist, dass ich laufend Post bekomme die gar nicht für mich bestimmt ist und das einzige was stimmt ist der Nachname. Es handelt sich dabei meistens um Briefe von Inkasso, Gerichtsvollziehern und Anwälten, das besondere daran ist aber dass von meinem ehm. Wohnort aus NRW nach Niedersachsen gezogen bin,innerhalb meiner Stadt schon mal umgezogen bin und trotzdem immer noch Post für diese Person bekomme. Ich habe auch schon einmal bei der hisigen Creditreform nachgewiesen dass ich das nicht bin, per Ausweis und persönlich da gewesen. Was noch besonders ist, ich kenne diese Person aus meinem Wohnort aus NRW und Sie ist auch "Polizei" bekannt gewesen. Eine Anzeige gegen unbekannt, weil er nicht auffindbar ist habe ich auch schon gestellt, allerdings hier in Niedersachsen, wo diese Person nicht gemeldet ist (laut Polizei) noch nicht. Jetzt hatte ich ein wenig Ruhe, flattert prompt ein neues Schreiben vom Gerichtsvollzieher ins Haus. Ironisch dabei ist, dass der Gerichtsvollzieher MICH als Person kennt, er aber dennoch Post an den anderen versendet unter meiner Adresse. Das Geburtsdatum von dieser Person UND der Geburtsort ist auch ganz anders als meiner.

Bevor ich hier mehr Verwirrung stifte, die kurze Frage ist. Wie kann ich nachweisen dass es irgendwo zu einer Adress/Personenverwechslung gekommen ist,an wen könnte ich mich wenden. Irgendwo muss ja irgendjemand seinen Namen mit meiner Adresse vertauscht haben. Aber wer kann Mir da helfen, ist nicht so dass das schon seit einigen Jahren so läuft, ich bin echt ratlos. Habe schon überlegt ob ich beim hisigen Amtsgereicht eine Verfügung erlasse oder ähnliches, wenn das geht.

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