Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente.Panik!

Hallo Ihr Lieben. Ich hab mich lange Zeit geärgert, dass mein Rentenantrag so lange dauert. Heute kam der Gutachtertermin per Post. Eigentlich müsst ich mich "freuen", wenn man es denn so nennen kann überhaupt. Mitgesendet wurde ein 2seitiger Fragebogen. Seitdem ich den Brief geöffnet habe, kann ich mich aus unerklärlichen Gründen kaum noch beruhigen. Ich zittere, bin angespannt, unruhig und könnt nur heulen. Eigentlich sollte mich das nicht weiter fertig machen. Ich habe in meinem Leben genug Psychologen und Psychiatern gegenüber gesessen, habe unzählige Tests mitgemacht, Fragen und Fragebögen ausgiebig beantwortet. Und jetzt scheitere ich hier an den kleinsten Fragen.

Wie etwa: "Welche ernsten Krankheiten hatten Sie (ausser den typischen Kinderkrankheiten) bis heute?"

Was zählt denn als "ernste Krankheit"?? Asthma, Schilddrüsenunterfunktion, Polyarthrose,Hautpilz der immer wiederkommt? Denn das sind einige meiner Probleme. Natürlich abgesehen von den psychischen Dingen (muss ich die eigentlich auch aufzählen??).

Zählt ein psychologischer Test vom Arbeitsamt über die kognitive Leistungsfähigkeit als "Untersuchung eines Vertrauensarztes durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit"?

Ich bin total durcheinander,will mich gut vorbereiten,hab soviel Angst was falsch zu machen oder zu sagen, nicht ernst genommen oder gar abschätzig behandelt zu werden. Ich möcht den Gutachter nicht zubomben mit Informationen die er wahrscheinlich gar nicht wissen will, aber wenigstens das sagen,was wichtig ist. Denn ich habe nicht nur die psychischen Erkrankungen. Ist das eigentlich von Interesse für den psychiatrischen Gutachter???

Oh man ich hab grad den totalen Overload im Kopf,mir ist ganz schlecht. Kann mir bitte bitte jemand helfen?

LG Steffi

Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachter, Psychiater, Psychologe
Rentenantrag obwohl Gutachten sagt 6+ Std. arbeitsfähig?

Hallo, bin ausgesteuert und habe ganz frisch mein ALG 1 bewilligt bekommen, so weit erstmal ok. Bewilligt nach der Nahtlosigkeitsregelung. Ärztliches Gutachten wurde per Aktenlage gestellt. Dieses gibt zahlreiche Einschränkungen an ( laut dem wäre ich nicht mal als Türstopper zu gebrauchen) aber wenn die Einschränkungen vermieden werden, könnte ich 6 Std und mehr arbeiten.

Nun schreibt mich meine Sachbearbeiterin an und sagt ich wäre in meiner Leistungsfähigkeit so weit gemindert, das ich unter 3 Std täglich arbeiten könne. Heeee???? Wie kommt die darauf? Wegen der Einschränkungen?

Ich soll Rehabilitationsleistung oder Erwebsunfähigkeitsrente beantragen. ( LTA habe ich schon vor Tagen versendet, habe aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten von der Rentenversicherung) Bzw soll eine Einverständniserklärung unterschreiben und das Arbeitsamt will über die RV klären ob ich erwerbsunfähig bin. Was zwar erstmal für mein ALG 1 Bezug gut ist, aber deren Gutachten sagt ich kann arbeiten. Ist das der sogenannten " Verschiebe-Bahnhof"? Wollen die mich loswerden, da ich schwer zu vermitteln bin? Denn muss doch klar sein, das meine Aussichten für Rente eher schlecht sind, oder? Gutachten besagt: meine jetzige Tätigkeit ist nicht mehr Leidensgerecht. Therapien sollen fortgeführt werden um Besserung zu erreichen. Umschulung erscheint Sinnvoll.

Was soll ich denn davon halten?

Danke für Antworten.

Arbeitsamt, eu-rente
Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

Recht, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gesundheit und Medizin, Klage, rentenrecht, Schwerbehinderung, Sozialgericht, Verfahrenskostenhilfe
Ärztliches Gutachten, falsche Aussagen drin, Sozialgericht?

Hallo nochmal an alle, nun habe ich den Gerichtstermin beim Sozialgericht hinter mir und wurde nochmal zu einem Neurolisch/Psychiatrichen Gutachter geschickt. Er wurde so ausgewählt da man bei Gericht sagte, " Wir genehmigen noch ein Gutachten, aber nur unter der Voraussetzung das, wenn das negativ ausfällt, dann auch mein Fall zu den Akten gelegt werde"Dann wurde der Gutachter ausgesucht. der erste "hieß es,"der macht nur negative Gutachten",der zweite"der macht nur positive" der dritte, der macht beides im wechsel. Ich kam mir vor ie auf einem Pokerturnier. Ich war nun bei dem Gutachte un bekam Bescheid, das ich noch Vollzeit für leichte arbeiten verfügbar bin.Bei dem Termin sagte mir der Gutachte ins Gesicht, das er seiht das ich sehr leide und er mich sofort in Rente schreiben würde, aber er darf nicht solange man noch einen Kugelschreiber halten kann. dazu kommt das im Gutachten dann sämtliche Aussagen falsch sind und verdreht.Jetzt könnte ich ein privates Gutachten machen lassen, was mir aber finanziell nicht möglich ist, da ein Kostenvorschuss von 3-4000 € nötig ist. was kann ich noch tun. Ich schaffe keine Vollzeit auch keine täglichen 3 Stunden mehr..Gibt es eine Möglichkeit da man die Richter noch überzeugen kann, es sind doch viele Sachen falsch in dem Gutachten wie kann ich mich dagegen wehren und zu seiner Aussage das er nicht in Rente schreiben darf.Was kann ich dagegen machen. Wenn jetzt die Rente abgelehnt wird könnte ich in einem halbe Jahr nochmal neu beantragen, aber dann habe ich das Problem das die Rentenanwartszeit nicht mehr erfüllt ist. Wie kann ich vorgehen. Ich habe keine Kraft mehr.

Erwerbsminderungsrente, Arzt, eu-rente, Gutachten, Sozialgericht
Rehaantrag abgelehnt - wird der Antrag dann umgedeutet wenn Reha aus Sicht der DRV nicht erfolgsversprechend ist?

Hallo liebe Forummitglieder!

Ich habe nun endlich nach vier Monaten die Antwort der DRV bekommen und wenn ich es richtig verstehe, sieht die DRV keinen Sinn darin, mich in die Reha zu schicken, da der Erfolg wohl ausbleiben wird.

Zur Zeit befinde ich mich in einer psychosomatischen Akutklinik für PTBS-Erkrankte (Traumapatienten). Ich .u.a auch schwere Depressionen, ADHS, Persönlichkeitsveränderungen nach Extrembelastung

Da ich momentan Probleme mit Menschen habe, bin ich auch sehr froh, dass ich nicht noch in die Reha muss.

Nun zu meinen Anliegen,

ist es richtig, dass die Rentenverisicherung nun meinen Antrag in einen Rentenantrag (EU-Rente) umdeutet (denn davon steht in dem Brief nichts)?

Und könnte es sein, dass die Chancen jetzt höher stehen die Rente bewilligt zu bekommen?

Was denkte die DRV, wenn ich den Antrag auf Reha nicht widerspreche?

Hier ein paar Eckdaten:

Ich habe mich arbeitslos gemeldet und wurde umgehend danach aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, der ja zuerst erst als Rehaantrag gilt.

______Hier der Brief_______

Ihrem Antrag vom XXXX auf Leistungen zur Rehabilitation können wir nicht entsprechen.

Nach § 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn 1) die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger der seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. und 2) voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben abgewendet werden kann, oder b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann

Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor , weil ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Leider ist der Sozialdienst hier in der Klinik erkrankt und ich habe solche Angst

Rente, Reha, Erwerbsminderung, eu-rente, Rentenversicherung
Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung
Fordert mich das Arbeitsamt auf, eine Erwerbsminderungsrente zu stellen?

Ich bin 51 Jahre als und in einem unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst beschäftigt. Seit Oktober 2015 bin ich arbeitsunfähig erkrankt und wurde im März 2017 von der Krankenkasse ausgesteuert. ALG I (Nahtlosigkeitsantrag) wurde gestellt und genehmigt. Es wurden zwischenzeitlich 2 Rehamaßnahmen von mir absolviert. Die erste im Frühjahr 2016 und die zweite im Sommer 2017. Bei beiden Rehamaßnahmen wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Gleich nach ALG I -Bewilligung (Nahtlosigkeitsregelung) wurde ich vom Amt aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen, ersatzweise EWM-Rentenantrag. Zweite Reha war bereits genehmigt, wartete nur noch auf den Termin. Teilte dies dem Amt mit und alles lief seinen Gang. Inzwischen wurde diese Reha , wie erwähnt, ebenfalls wieder mit Arbeitsunfähigkeit beendet. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sende ich jedesmal an das Arbeitsamt, habe dort aber keinen Ansprechpartner, weil ich laut dem Arbeitsamt nicht vermittelbar bin und in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Inzwischen sind acht  Wochen vergangen und ich habe keine Ahnung wie es auf dem verwaltungstechnischem Weg weitergehen wird. Fordert mich das Arbeitsamt auf, einen Rentenantrag zu stellen? Wie lange kann es dauern, bis mich das Arbeitsamt dazu auffordert? An der Mitwirkung meiner Genese arbeite ich vollumfänglich, kann aber nicht absehen, wann die Arbeitsfähigkeit wieder eintreten wird. Bitte nur hilfreiche Antworten zum Verwaltungsablauf.

Arbeitsamt, eu-rente
Was sollte ich tun, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde trotz schwerer Krankheit?

Hallo zusammen, seit langem bin ich um die Erwerbsminderungsrente meiner Mutter am kämpfen. Leider wurde diese bereits zweimal abgelehnt, nach Widerspruch.

Meine Mutter hat folgende Krankheiten:
Asthma brochniale mit Lungenfunktionseinchränkung (Atemnot und muss immer wieder nach kleinster Anstrengung Notfallspray benutzen), Bluthochdruck (zurzeit med. gut einstellbar), mittel- bis schwergradige Depression bei rez. depressiver Störung (zumal der Pychologe die Diagnose nach über 1 Jahr Behandlung gegenwärtige schwere Episode mit psychotischen Symptonen festgestellt hat bzw. diagnostiziert hat).

Sie hatte auch vor ca. einem halben Jahr einen Gutachten von ihrer privaten Krankenversicherung angeordnet bekommen. Dort hat der Gutachter diagnostiziert, dass Sie schizophren ist. Da sie sehr verwirrt ist und nachts von Geistern erzählt, die Sie im Schlaf würgen. Zudem hat sie Harninkontinenz, hat Refluxerkrankung, kann seit ihrer Kindheit nicht riechen, sprich Geruchssinnverlust und dadurch bedingt Geschmacksbeeinträchtigung.

Hämorrhoiden 2 Grades immer wiederkehrend. Rückenschmerzen, somatforme Schmerzstörung. Sie hat nachts Ein bzw. Durchschlafprobleme. Sehr starke Konzentrationsprobleme, Schmerzen am ganzen Körper, sodass Sie gezwungen ist bis 3-4 Schmerztabletten am Tag zu sich zu nehmen. Sie nimmt gar nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teil. Keine Freunde, bzw. Kontakt zu Freunden. Sie ist auf die Wohnung beschränkt. Selbst leichte Haushaltstätigkeiten wie. z. B. Einkaufen, kann sie nicht mehr wahrnehmen.

Antriebslosigkeit und ist sehr oft gedanklich abwesend, sodass sie meist nicht ansprechbar ist. Ich habe in den letzten Jahren vieles unternommen, dass es ihr wieder gibt, allerdings ohne Erfolg. Eine Reha wurde abgelehnt, weil Sie dafür zu krank ist. Jetzt habe ich noch einen Termin in der Tagesklinik, zumal ihre Ärzte sagen es wird keinen Sinn machen, da es nicht in Muttersprache erfolgen wird, (kein Arzt in unserer Muttersprache und Deutsch kann sie kaum).

Ich habe jetzt von vielen gehört, dass eine Eu-Rente sehr schwierig ist, bzw. kaum noch möglich ist. Ich will aber nicht aufgeben, oder sollte ich? Sie war tätig als Reinigungskraft und ist seit ca. 2,5 Jahren krank geschrieben. Zurzeit lebt sie vom Amt.

Rente, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachten, Rentenversicherung