Werden Kindererziehungszeiten während dem Bezug von voller Erwerbsminderung berücksichtigt?
Ich beziehe seit 2009 volle Erwerbsminderungsrente.
2011 wurde unser Kind geboren.
Werden die 3 Jahre Kindererziehungszeit mit dem gesetzlichen Durchschnittseinkommen bei der EU Rente berücksichtigt (weil für die EU Rente ja eh ein fiktives Einkommen aufgrund meines vorher erzielten Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt wird)
Ich frage, da ich beim Durchsehen meiner Unterlagen festgestellt habe, dass ich den Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten versehentlich mit abgeheftet habe, anstatt ihn einzusenden, so dass diese Zeiten zur Zeit nicht berücksichtigt worden sind.
vielen Dank
3 Antworten
Die Kindererziehungszeiten (KEZ) kannst du noch geltend machen. Sie werden dann in deinem Rentenkonto gespeichert.
An der EM-Rente ändert das allerdings nichts, da der Leistungsfall vor der Geburt des Kindes eingetreten ist. Erst bei einem neuen Leistungsfall (z.B. bei der Umwandlung der EM-Rente in die Regelaltersrente) werden die KEZ mit berücksichtigt.
Danke:-)
Du kannst den Antrag auf Kindererziehungszeiten auch jetzt noch stellen. Da geht dir nichts verloren.
Bei der Rente wird dies aber erst bei einem neuen Leistungsfall berücksichtigt. Also nicht mehr bei deiner jetztigen Rente.
Du bekommst Entgeltpunkte bis zur maximalhöhe im entsprechenden Jahr. Die maximalen Entgeltpunkte ergeben sich dem Verhältnis der Beitragsbemessungsgrenze zum Durchschnittseinkommen.
Danke:-)
Veränderungen die NACH dem Renteneintritt relevant werden, müssen der Rentenversicherung natürlich nachgemeldet werden.
Da aber der Bezug der EM-Rente ebenfalls versicherte Zeit ist, wird sich an der Rentenberechnung und - höhe wahrscheinlich nichts ändern.
Danke:-)