Werden Kindererziehungszeiten während dem Bezug von voller Erwerbsminderung berücksichtigt?

3 Antworten

Die Kindererziehungszeiten (KEZ) kannst du noch geltend machen. Sie werden dann in deinem Rentenkonto gespeichert.

An der EM-Rente ändert das allerdings nichts, da der Leistungsfall vor der Geburt des Kindes eingetreten ist. Erst bei einem neuen Leistungsfall (z.B. bei der Umwandlung der EM-Rente in die Regelaltersrente) werden die KEZ mit berücksichtigt.

Schnecke999 
Fragesteller
 13.05.2018, 10:16

Danke:-)

Du kannst den Antrag auf Kindererziehungszeiten auch jetzt noch stellen. Da geht dir nichts verloren.

Bei der Rente wird dies aber erst bei einem neuen Leistungsfall berücksichtigt. Also nicht mehr bei deiner jetztigen Rente.

Du bekommst Entgeltpunkte bis zur maximalhöhe im entsprechenden Jahr. Die maximalen Entgeltpunkte ergeben sich dem Verhältnis der Beitragsbemessungsgrenze zum Durchschnittseinkommen.

Schnecke999 
Fragesteller
 12.05.2018, 18:30

Danke:-)

Veränderungen die NACH dem Renteneintritt relevant werden, müssen der Rentenversicherung natürlich nachgemeldet werden.

Da aber der Bezug der EM-Rente ebenfalls versicherte Zeit ist, wird sich an der Rentenberechnung und - höhe wahrscheinlich nichts ändern.

Schnecke999 
Fragesteller
 12.05.2018, 18:30

Danke:-)