Hallo,

ich benötige eine Erklärung und Hilfe bitte. Zum Sachverhalt:

  • AU seit März 2014
  • KG-Bezug seit Mai 2014
  • Oktober 2014 Aufforderung nach § 51 durch die KK zur Reha-Antragstellung mit Widerspruchsbelehrung
  • innerhalb der 10-Wochen-Frist Reha-Antrag gestellt

Nun erhalte ich von der KK ein neues Schreiben mit dem Titel "Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung und den Hinweisen im Detail, was alles ich nicht selbst disponieren darf, also Reha-Antrag zurücknehmen, auf Reha verzichten oder nicht antreten und Erklärungen zur Rente abgeben. Das Merkblatt zum §51 ist genau das, welches ich bereits im Oktober 2014 erhalten habe.

Warum schiebt die KK dieses Schreiben als Verwaltungsakt nun nach ?

Hat jemand einen Rat für mich ? Sollte ich "Widerspruch" einlegen ?