Hallo liebe Forum-Freunde ,
es gibt eine neue, unangenehme Situation für mich.
Ich bin Mitglied beim SoVd, und habe die oben gestellte Themen-Frage weitergestellt an den Verein.
Die haben mir gesagt ,dass die Krankenkasse selber mich nicht rufen darf in die Geschäftsstelle. Der SoVd hat mir gesagt , dass Sie die KK anschreiben werden, und die in Schriftform antworten sollten, was man von mir möchte.
Nun kam die Antwort der KK, was mir der SoVd mitteilte:
Das Krankengeld wird nicht mir weitergezahlt, wegen fehlender Mitwirkung.
Ich hätte nicht einen Rehaantrag gestellt, den man mir zur Aufforderung stellte.
Ich habe jedoch einen Rehaantrag gestellt und bewilligt bekommen im 10/2014.
Ich sollte die Einladung der Klinik abwarten.
Ich habe bis heute keine Einladung erhalten.
Die Kopie der Bewillung hatte ich unmittelbar nach Erhalt damals bei meiner KK eingereicht.
Jetzt nach ca. 8 Monaten sagt man nun ich hätte den Antrag garnicht gestellt.
Ich habe kein Schreiben erhallten von der KK, dass ich kein Krankengeld erhalten werde mehr.
Weiss es nur über den SoVd.
Und ich bin bis Ende 06/2015 aktuell krankgeschrieben und in psychischer Behandlung weiterhin.
Nun habe ich in 10 Tagen einen Termin erhalten beim SoVd.
Ich bin fix und fertig. Mittellos dazu.
Soll ich ein Ende machen .................................................................