Muss mein Arbeitgeber mich nach befristeter EU Rente zu gleichen Konditionen wieder einstellen

3 Antworten

Hallo Ami1204,

Sie schreiben:

Muss mein Arbeitgeber mich nach befristeter EU Rente zu gleichen Konditionen wieder einstellen

Ich beziehe ab Juni 2015 EU Rente für 1 Jahr. Darf mein derzeitiger Arbeitgeber mich kündigen und muss er mich nach Ablauf der befristeten EU Rente wieder einstellen.

Antwort:

Diese Frage kann an dieser Stelle niemand mit einem klaren Ja und auch nicht mit einem klaren Nein beantworten, denn das kommt immer auf den speziellen Einzelfall und auf die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen an!

google>>

wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzgesetz#Personenbedingte_K.C3.BCndigung

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Auszug:

Personenbedingte Kündigung

Bei der personenbedingten Kündigung liegen die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers.

Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht (mehr) ausführen kann.

Bitte lesen Sie weitere Einzelheiten ggf. unter obigem Link weiter!

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Unabhängig davon kann keinem Arbeitgeber zugemutet werden, daß er jahrelang in der Luft hängt und abwarten soll, ob und wann der betreffende Mitarbeiter ggf. wieder zurück kommt oder nicht!

Erwerbsminderungsrenten werden heutzutage in der Regel bis zu 3 Jahren befristet bewilligt, dann müßen die Betroffenen, wenn die gesundheitlichen Beschwerden weiterhin bestehen, rechtzeitig (ca. 3-4 Monate vor Ablauf der zeitlichen Befristung) bei der DRV einen Antrag auf Weiterbwilligung der Erwerbsminderungsrente einreichen!

Es empfiehlt sich zudem, während des Rentenbezugs regelmäßig seine Ärzte aufzusuchen, damit der Fortbestand der gesundheitlichen Beschwerden glaubhaft nachgewiesen werden kann!

Darf mein derzeitiger Arbeitgeber mich kündigen

Antwort:

Gegen Betriebsbedingte Kündigungen ist fast kein Kraut gewachsen!

Allerdings kann Ihnen der Arbeitgeber wegen Krankheit nicht so ohne weiteres kündigen!

Sie werden diese Fragestellung ohne einen kompetenten Fachanwalt nicht zufriedenstellend lösen können!

muss er mich nach Ablauf der befristeten EU Rente wieder einstellen.

Antwort:

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen!

Bitte versetzen Sie sich in die Lage Ihres Arbeitgebers, denn der Arbeitgeber ist in der Regel nicht das Sozialamt!

Was soll denn der Arbeitgeber machen, wenn er an Ihrer Stelle eine Ersatzkraft einstellen muß nund was soll mit dieser Ersatzkraft geschehen, wenn Sie plötzlich wieder zurückkommen?

Sicherlich wird auch eine Rolle mitspielen, ob Ihr Arbeitgeber in der freien Wirtschaft angesiedelt ist oder ob es sich um einen Arbeitgeber aus dem Bereich "Öffentlicher Dienst" handelt!

Fazit:

Verlassen Sie sich nicht darauf, daß Ihr Arbeitgeber geduldig wartet, bis Sie zurückommen oder ggf. nicht zurückkommen!

Sorgen Sie deshalb stets dafür, daß Ihre Krankenakte immer auf dem aktuellsten Stand ist, optimieren und ergänzen Sie Ihre Krankenakte laut dem "Roten-Faden" unter folgendem Link, dann können Sie ruhiger schlafen:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ob das Arbeitsverhältnis während einer EM-Rente z.b. ruht oder beendet wird, hängt von den dazu getroffenen Vereinbarungen im jeweiligen Tarifvertag und/oder ihrem individuellem Arbeitsvertrag ab.

Erkundigen Sie sich dazu z.b. bei ihrem Betriebsrat oder falls nciht vorhanden bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Wenn Sie nur eine teilweise EM-Rente erhalten würden , können Sie in ihrer Firma ja unter Umständen bis unter 6 Stunden weiter arbeiten - wenn es denn so eine Stelle dort für Sie gibt und vor allem ihr AG dies genehmigt.

Aber auch bei einer vollen EM-Rente können Sie dort bis zu 3 Stunden täglich und bis 400 Euro pro Monat weiter arbeiten.

Sollte in ihrem Arbeitsvertrag und/oder dem Tarifvertrag keine Regelung zu dem Fall der Zuerkennung einer EM-Rente erhalten sein, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Eine automatische Auflösung gibt es nicht.

Sie könnten dann - theoretisch - nach Ablauf der befristeten EM-Rente und wenn Sie dann wieder gesund sind, auch nach vielen Jahren an ihren Arbeitsplatz wieder zurückkehren und ihre Arbeitskaft der Firma wieder zur Verfügung stellen.

Die meisten AG werden sich jedoch darauf nicht einlassen und dieses " Rissiko " eingehen, das plötzlich nach z.b. 2-3 Jahren jemand wieder am Arbeitsplatz auftaucht ( der vielleicht gar nicht mehr vorhanden ist oder zumindest von jemand anderem besetzt ist .. ) und werden dann versuchen das Arbeitsverhältnis während der Berentung aufzulösen.

Bei einer unbefr. EM-Rente liefe das Arbeitsverhältnis dann eben bis zur Regelaltersgrenze weiter.

Soll das Arbeitsverhältnis - wenn keine Regelung vorhanden ist - dann aufgelöst werden, bedarf es in jedem Falle entweder eines Auflösungsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen oder einer Kündigung - entweder von ihnen ( was nicht anzuraten ist ) oder ihrem Arbeitgeber.

gefunden unter.

https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=15585

am besten du sprichst die angelegenheit mit deinem arbeitgeber ab.wenn ihm (arbeitgeber) an dir und deiner arbeitskraft liegt wird sich sicherlich ein lösung finden.

verreisterNutzer  07.03.2015, 17:27

Ich habe diese Fälle mehrfach in der Praxis abgewickelt.

Ausgenommen anderslautender (tarif-)vertraglicher Vereibarungen, hat der Arbeitgeber hat solange kein Recht auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses, solange die Rente vorläufig, d.h. befristet ist.

Danach sieht es anders aus. Sobald die EU-Rente endgültig ist, kann er das Arbeitsverhältnis wirksam aufkündigen (Beginntag der Rente -1).

   

Das kommt natürlich in erster Linie darauf an, ob du deine bisherige Arbeit wieder ausüben kannst. Wenn das jetzt der Fall wäre, bekämst du ja gar keine Rente.