Eingliederungsvereinbarung – die meistgelesenen Beiträge

Ist die Forderung der Arbeitsagentur nach sechs Bewerbungen pro Woche rechtmäßig, obwohl nur zwei in der Eingliederungsverinbarung festgehalten sind?

Ich habe mich gestern arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf ALG1 gestellt. Laut Eingliederungsvereinbarung muß ich mindestens zwei Bewerbungen pro Woche versenden. Nun erhalte ich bereits am ersten Tag vier Jobangebote (Vermittlungsvorschläge), welche mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen und somit verpflichtend sind.

Auf Rückfrage beim Berater erklärt er mir schriftlich, daß ich neben zwei eigeninitiativen Bewerbungen aus der Eingliederungsvereinbarung, auch diese vier weiteren Angebote wahrnehmen muß, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Ich soll nun also sechs Bewerbungen in einer Woche versenden, vier davon innerhalb von drei Tagen. Online lese ich dagegen, daß nur zwei Bewerbungen pro Woche (entspr. der Eingliederungsvereinbarung) verpflichtend seien.

Versucht der Berater nun, unrechtmäßig Druck auf mich auszuüben, oder ist das zumutbar?

Ich möchte klar stellen, daß ich deutlich mehr als zwei Bewerbungen pro Woche versenden will, dies jedoch auf Angebote, die ich selber am Markt raussuche und für geeignet halte. Die Agentur versucht stattdessen, mich auf die Schnelle beim nächstbesten Dienstleister / Zeitarbeitsfirma unterzubringen. Dem möchte ich eigeninitiativ zuvorkommen, nur lassen mir sechs Bewerbungen pro Woche nicht viel Gelegenheit dazu.

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

ALG I, ALG II, Eingliederungsvereinbarung, Jobbörse, Vermittlungsvorschläge

Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ablehnen,Hartz 4?

Hallo und Gutentag,

Ich habe Gestern meinen Bewilligungsantrag bekommen und dabei war für mich und meine Frau jeweils einen Eingliederungsvereinbarung die wie Unterschrieben zurückschicken müssen. Hat sich da mittlerweile was geändert so das man die EGV Unterschreiben muss oder ist alles gleich geblieben das man die nicht Unterschreiben muss.

Folgendes steht drin

1.Pflichtverletzungen

  • Ich mich weigere ,in der Eingliederungsvereinbarung / Hilfeverinbarung oder in diese ersetzenden Verwaltungsakt nach §15 ABS 1 SGB festegelegte Pflichten zu erfüllen,insbesindere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen.

-ich mich weigere,eine zumutbare Arbeit,Ausbildung,Arbeitsgelegenheit nach§ 16d SGB oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB geförderte Arbeit aufzunehmen,fortzuführen oder deren Anbahnung durch mein Verhalten verhindere.

-ich eine zumutbare Massnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antrete,abbreche oder Anlass für den Abbruch gebe.

-wenn ich mein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert habe,die Vorraussetzung für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 herbeiführe.

-ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis mein etwaiges unwirtschaftliches Verhalten fortsetze.

-mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist,weil die Agentur für Arbeit das Eintretten eine Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs ,nach den Vorschriftendes Sozialgesetzbuches Drittes Buchs festgestellt hat.

-ich die im SGB gennanten Vorrausetzungen für das Eintretten einer Sperrzeit erfülle,die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Bei einer Verletzung dieser Pflichten mindert sich das ALG 2 in einer ersten Stufe um 30 % des für mich massgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB .bei der ersten wiederholten Verletzung dieser Pflichten mindert sich der für mich massgebenden Regelbedarf um 60%.Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt mein ALG 2 vollständig.

So und bei meiner Frau steht genau das gleiche. Heisst wenn die mir was anbieten würden über Zeitarbeit obwohl ich nicht über Zeitarbeit Arbeiten will,dann kriege ich Sanktionen.Richtig?

Hat sich da mittlerweile was geändert das man die Unterschreiben muss oder nicht.

Würdet ihr die Unterschreiben?

arbeitslos, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV, Jobcenter, EGV