Macht mir das Jobcenter Stress?

9 Antworten

Es stellt sich hier wohl eher die Frage, ob Du dem Jobcenter Streß machst.

Einen Gefallen hast Du Dir mit Deiner beschriebenen Reaktion nicht getan.

Die Eingliederungsvereinbarung mußt Du nicht unterschreiben. Wenn Du jedoch Pech hast, wird sie als Verwaltungsakt erlassen. Sie gilt dann auch ohne Deine Unterschrift.

Strenggenommen kann man Deine beschriebene Reaktion so werten, als daß Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Das würde das Jobcenter zum Leistungsentzug berechtigten. Beziehungsweise dazu, Dich psychiatrisch begutachten zu lassen.

Denn, solange es keine neue Rechtslage gibt, hast Du Dich der bestehenden anzupassen.

Nix neue Regierung, denn im Moment gibt es noch keine neue. Und wenn es eine neue gibt, weiß man noch nicht, was sie macht.

Ich gehe davon aus, dass Dir bald eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt ins Haus flattert. Wer so raushängen lässt, dass er nichts tun will, darf sich darüber nicht wundern.

Dein Glaube, dass eine neue Regierung zu allererst die Sozialgesetzgebung ändern, dürfte auch fehlgehen. Wirst wohl noch eine Zeitlang mit den jetzigen Regeln leben müssen.

Wie um alles in der Welt kommst du darauf, dass die Mitwirkungspflichten grundsätzlich abgeschafft werden? Bestimmte Sanktionen wird es vielleicht (je nach dem, wer sich da wie weit durchsetzt) nicht mehr geben, aber bei einer Totalverweigerung, wie du sie (angeblich) an den Tag legst, wird es selbstverständlich weiter Sanktionen geben.

Insofern: Die hat nicht fast geweint, die hat sich schwer Mühe gegeben nicht laut loszuprusten.

GayIord 
Fragesteller
 14.10.2021, 00:01

Was heisst "prusten"?

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FataMorgana2010  14.10.2021, 00:02
@GayIord

Lachen. Die hat es wahrscheinlich kaum geschafft, sich zusammenzureißen, bis du zur Tür raus warst.

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Alwimueha  14.10.2021, 00:03
@GayIord

Lachen darüber, dass wieder mal einer glaubte, es ihr gezeigt zu haben.

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GayIord 
Fragesteller
 14.10.2021, 00:10
@Alwimueha

Wer weiß, vielleicht hat sie auch 'nen Seemanns- Köpper aus dem Fenster gemacht.

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Es ist keine Pflicht eine EGV zu unterschreiben und die nicht Unterschrift darf auch nicht Sanktioniert werden.

Kann trotzdem sein das sie Sanktionieren und dich nerven z.b. indem sie sagen du möchtest keinen Job suchen -> Hartz-IV kürzung oder ganz weg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
und legte mir die Eingliederungsvereinbarung auf den Tisch, mit den Worten, dass ich zur Mitwirkung verpflichtet sei und ich mir 'nen Job suchen soll!

Wohl kaum, denn dann wäre die EGV schon anfechtbar weil sie verpflichtet ist mit dir den Vertrag zu gestalten. Perfekt wäre es per Verwaltungsakt. Jedoch hat sie auch nicht ganz unrecht.

Darauf sagte ich ihr, dass sich das doch nicht mehr lohnt, da wir demnächst eh eine neue Regierung haben, die die Pflicht zur Mitwirkung abschaffen wird, sodass ich meine Ruhe von euch habe! Sie schob die EGV an sich, presste die Lippen zusammen und nickte 4, 5 Mal mit dem Kopf und weinte beinahe, worauf ich ihr einen schönen Tag wünschte und ging.

Naja das ist dann eher eine Märchengeschichte, denn wohl kaum dass sie so reagiert hat und du das gesagt hast. Den die neue Regierung ändert nichts an den Mitwirkungspflichten... und bis es dahingehend was ALG II betrifft wird es noch Monate gar Jahre dauern.

Pflichten wird es immer geben.