Duldung – die meistgelesenen Beiträge

Mögliche Abschiebung in den Irak?

Ich bin in Deutschland geboren, habe aber nie einen deutschen Pass oder Reisepass besessen. Ebenso habe ich nie einen irakischen Pass besessen und möchte dies auch nicht. Als ich minderjährig war, konnte ich die Verlängerung meines Aufenthaltstitels immer reibungslos durchführen. Nun bin ich volljährig geworden und habe erneut eine Verlängerung beantragt. Allerdings verlangen die Behörden neben allen anderen Dokumenten, die ich mühsam vorgelegt habe, nun auch einen irakischen Reisepass, obwohl ich nie mit dem irakischen Staat zu tun hatte oder haben möchte.

Aktuell habe ich eine Fiktionsbescheinigung, in der vermerkt ist, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Es erscheint mir unvernünftig, einen irakischen Reisepass zu beantragen, da dies quasi ein Freifahrtschein in den Irak wäre und ich dann mit Zwang abgeschoben werden könnte, obwohl ich hier geboren bin.

Ich wollte zur irakischen Botschaft gehen, aber die Korruption dort, die schlechten Erreichbarkeiten und die langen Bearbeitungszeiten schrecken mich ab. Zudem könnte ich durch die Beantragung der irakischen Staatsbürgerschaft tatsächlich die Gefahr einer Abschiebung erhöhen bzw. ermöglichen.

Ich verstehe nicht, warum ich als hier Geborener eine irakische Staatsangehörigkeit haben soll, obwohl ich weder einen deutschen noch einen irakischen Pass besitze. Meine Mutter sowie mein kleiner Bruder und meine große Schwester haben mittlerweile den deutschen Pass. Ich wollte ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber der Sachbearbeiter sagt, dass ich erst meinen Aufenthaltstitel verlängern müsse. Dazu brauche ich jedoch einen irakischen Reisepass, was ich als unvernünftig und aufwendig empfinde.

Was kann ich tun? Ab August beginne ich mein Fachabitur. Ich werde mich weigern einen irakischen Reisepass zu beantragen

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Frankreich streicht Leistungen für abgelehnte Asylbewerber komplett. Was passiert mit denen und wie kommen sie (wenn sie in FR bleiben) über die Runden?

Frankreich:

Frankreich streicht Leistungen für abgelehnte Asylbewerber hingegen komplett, dort gibt es den Status der Duldung nicht. Anders als in Deutschland werden hier für abgelehnte Asylbewerber alle Leistungen heruntergefahren. Sobald der Antrag abgelehnt sei, so Friederike Hofmann vom ARD-Studio Paris, zahle der französische Staat gar nichts mehr. "Es fällt zum einen die monatliche Sozialleistung von 210 Euro weg, aber auch die Unterkunft oder das Wohngeld."

Zum Vergleich - Deutschland:

Die Versorgung abgelehnter Asylbewerber ist in Deutschland am besten. Ende 2024 lebten in Deutschland insgesamt rund 221.000 ausreisepflichtige Ausländer, davon 179.000 Geduldete. Deutschland gewährt abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung nach 36 Monaten Analogleistungen wie deutschen Sozialhilfeempfängern: Bürgergeld, Wohn- und Heizkosten sowie gesetzliche Krankenversicherung.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/asylbewerber-vergleich-leistungen-europa-100.html

Was ich mich frage ist, was machen eigentlich frankreichs abgelehnte Asylbewerber, wenn die Leistungen wegfallen, wie kommen die über die Runden? Der Artikel gibt leider keine Auskunft.

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Rechtliche Konsequenz Duldung (Grundstücks-/Baurecht)

Hallo! Ich hoffe auf Euren Rat in folgender Sache. Wir sollten für den Bau eines Einfamilienhauses alle Grenzsteine freilegen. Straßenseitig konnten diese trotz aller Mühe nicht aufgefunden werden. Wir haben daher die Grenzwiederherstellung (-wiederfindung) beauftragt. Ergebnis der Vermessung war, dass die Grenzmarkierungen nicht gefunden werden konnten, weil unser Grundstück straßenseitig über die komplette Breite von 15 Meter etwa 25-30 cm tief vom Gehsteig überbaut ist. Die neuen Markierungen sitzen nun mitten auf dem Gehweg. Unsere Argumentation gegenüber der Stadt, dass wir die Grenzsteine somit nicht finden konnten hat funktioniert. Die Kosten der Grenzwiederfindung (ca. 1200 Euro) hat die Stadt freundlicherweise übernommen. Wir sind aber der Meinung, dass die Erstattung wg. der unaffindbaren Grenzsteine losgelöst betrachtet werden sollte von der Lösung bzgl. der Überbauung unseres Grundstücks. Trotz Kostenerstattung besteht das Problem schließlich weiterhin. Die Stadt schlägt vor, wir sollen die Überbauung dulden bis die Straße neu eingemessen!! und "gemacht" wird (wir bebauen die letzte Lücke, die STraße wird nie neu vermessen werden). Die Duldung soll grundstücksbezogen erfolgen. Also auch evtl. neue Eigentümer sollen die Überbauung dulden. Dafür übernimmt die Stadt noch kulant die Kosten für die Einrichtung und Abnahme des Schnurgerüsts (ca. 500 Euro). Wir haben in der Hauptsache Bauchschmerzen bzgl. der Duldung bzw. der entsprechenden Konsequenzen. Wir reden von "nur" knapp 4 qm. Ich denke z.B. an die Einfriedung des Grundstücks. Ich würde es z.B. nicht einsehen, einen Gartenzaun 30 cm weiter hinten zu setzen. Zudem habe ich Bedenken, dass diese Duldung wertmindernd im Falle eines Verkaufs sein könnte. Welche Möglichkeiten habe ich in der Angelegenheit? Danke schon vorab für die Hilfe!

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