Duldung des Mieters nach dessen Kündigung der Wohnung, er hat aber noch keine neue?
Hallo,
in einer Mietwohnung lebt ein Ehepaar mit Sohn der Frau (Stiefkind vom Mann), nun trennen sich die Eheleute und der Mann ist ausgezogen, er hat im Jahr 2005 auch den Mietvertrag unterschrieben. Frau und Sohn stehen zwar als Mieter mit drin, aber haben nichts unterschrieben. Der Mann hat die Wohnung fristgerecht zum 31.03.2017 gekündigt.
Nun meine Frage. Die Frau und der Sohn suchen eine neue Wohnung, sie bekommt nun Grundsicherung vom Amt, da bekomm ich auch die Miete zukünftig her. Wie ist es, wenn sie bis zum 31.03.2017 keine neue Wohnung hat, ich sie aber solange drin wohnen lasse, bis sie etwas neues gefunden hat? Wie sieht es da aus mit meinem Recht, dass sie trotzdem ausziehen muss? Oder "unterschreibe" ich sozusagen einen neuen Mietvertrag mit ihr, wenn ich nicht darauf poche dass sie auszieht? (Die Wohnung ist zu groß, deshalb wird das Amt die Miete nicht auf Dauer übernehmen, außerdem möchte Sie in eine größere Stadt ziehen).
Gehe ich ein Risiko ein wenn ich die beiden über den 31.03.2017 in der Wohnung lasse? Einen neuen Mietvertrag mache ich allerdings nicht, die Kündigung des Mannes nehme ich an... Das Amt fragt, ob ich eine Duldung der beiden unterschreiben würde, solange bis sie etwas neues haben. Sollte ich das lassen?
Vielen Dank für die Hilfe vorab :)