Bauantrag – die meistgelesenen Beiträge

Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz

Architekt Betrug?

Hallo Community, ich brauch euren Rat..

Wir haben mit einem Architekten einen Vertrag darüber geschlossen, dass dieser die Pläne für unser Haus und einen Bauantrag beim Bauamt stellen und damit die Baugenehmigung für unser Haus sichern sollte. Der Vertrag sah einen Festpreis von 5000€ vor, wobei 2000€ als Vorschuss gezahlt werden sollten und das restlich Geld dann, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Der Architekt versprach uns alles in 1-2 Monaten zu erledigen.
Nun kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen, da der Architekt ständig Pläne erstellte, die mit den Bauvorgaben des Bauamts nicht übereinstimmten und zusätzliche Geld forderte (für seine Arbeitsversicherung und für die Bauvorlageberechtigung), was jedoch nicht im Vertrag geregelt war. Wir zahlten ihm dieses zusätzliche Geld, da er sonst die Weiterarbeit einstellen wollte. Nach großer zeitlicher Verzögerung war der Plan nun fertig und er stellte den Bauantrag beim Bauamt.
Nach einiger Zeit meldete sich das Bauamt bei uns und informierte uns darüber, dass noch etliche Unterlage fehlen. Als wir den Architekten konfrontierten, hat er uns nur wieder hingehalten und uns darauf vertröstet, dass er nur noch einige Wochen braucht.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir beschlossen die Zusammenarbeit zu kündigen und uns einen neunen Architekten für unser Vorhaben zu suchen, den wir schließlich auch gefunden haben. Den Vertrag mit dem bisherigen Architekten haben wir aufgelöst und vertraglich festgehalten, dass wir die bisherigen Baupläne weiter nutzen können.
Nach einigen Tagen bekamen wir jedoch erneut einen Anruf vom Bauamt, dass uns darüber informierte, dass der vorherige Architekt die Nutzung der Pläne nicht erlaubt.
Nun zu meiner Frage: Darf er uns die Nutzung der Pläne verweigern? Können wir den gezahlten Vorschuss zurückverlangen, da wir im Endeffekt keine Leistung erhalten haben und der Architekt nun auch die Nutzung der bisherigen Leistung verbietet?
Können wir allgemein Klage erheben, wegen der ganzen verlorenen Zeit, die uns seine Unzuverlässigkeit gekostet hat?

Danke schonmal für die Antworten!

Recht, Architekt, Bauantrag, Baugenehmigung

Anbau im Aussenbereich / Wohnflächenberechnung?

Moin,

meine Frage bezieht sich auf ein Bauvorhaben im Aussenbereich.

Das zuständige Bauamt hat uns bereits in Aussicht gestellt, dass ein Anbau nach §35 Abs4 Nr.5 möglich wäre. Die notwendigen Bedingungen a-c erfüllen wir.

Es wurde uns aber auch mitgeteilt, dass ein Anbau nicht zu groß werden darf.

Im Aussenbereicherlass habe ich gelesen, dass Familienheime mit einer Wohnung 160 qm und Familienheime mit zwei Wohnungen 250 qm nicht überschreiten dürfen.

Das bestehnde Haus an dem angebaut werden soll hat ca. 125 qm.

Zusätzlichehabe ich mal gelesen, dass dieWohnfläche nicht verdoppelt werden darf. Dazu steht aber in dem Erlass nichts. Die Info habe ich aus einer Präsentation vom Kreis Borken

Frage 1: Wie groß darf der Anbau werden?

Des Weiteren steht im Aussenbereichserlass, dass als Wohnfläche die Rohbaumaße ohne Abzüge gelten.( Link zum Erlass: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Bauen/Aussenbereichserlass/)

Heisst es werden von den Raumgrößen die 3% nicht abgezogen (für Putz, Rigips etc) oder noch härter, dass die Wohnflächenverordnung hier nicht gilt. Die besagt ja, dass Räume mit gewissen Nutzungen (HWR, Abstellrume etc.) oder Flächen mit nicht ausreichender Deckenhöhe nicht zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden.

Frage 2: Wie berechnet sie die Wohnfläche im Aussenbereich gemäß Erlass?

Vllt hat jemand hier ja Erfahrung die er mit mir teilen kann.

Vielen Dank Gruß Henning

Recht, Gesetz, Bauantrag, wohnflaeche

Verjährung? Stadt entscheidet nach 12 Jahren über Bauantrag für Carport mit Ablehnung

Folgender Sachverhalt:

Im März 2003 wurde ein Bauantrag bei der Stadt gestellt zwecks Errichtung eines Carports (leider stand das Carport da allerdings schon). Nach mehreren Ortsbesichtigungen durch die Stadt hieß es, das Carport müsste 5 Meter nach hinten versetzt werden (dann stünde es aber genau im Vorgarten vor den Fenstern der Nachbarn, die würden sich freuen), da es laut Bauordnung zu nah an der Straße stünde (es steht aber komplett auf unserem Grundstück). Bei einer weiteren Ortsbesichtigung, unter anderem auch mit dem damaligen Bürgermeister, wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt sich wieder melden würde, da es sein könnte dass sich die Bauordnung ändert und das Carport erstmal stehen bleiben kann.

Seit dem haben wir nichts mehr von der Stadt gehört, 12 Jahre lang hat es niemanden gestört, niemand hat sich beschwert und es sind auch keine Unfälle geschehen (wie wohnen in einem kleinen Dorf mit wenig Durchgangsverkehr).

Gestern kam dann plötzlich und aus heiterem Himmel ein Ablehnungsbescheid gegen den Antrag aus 2003. Ist dieser Antrag nicht Verjährt, wenn sich die Stadt über 10 Jahre nicht meldet?

Außerdem liegt hier eine unmittelbare Härte vor, da unter dem Carport auch das Fahrzeug meines Schwiegervaters steht, der allerdings linksseitig eine Beinprothese hat und über 80 Jahre alt ist. Er kann nicht so weit laufen und benötigt daher das Carport um sein Auto abzustellen.

Kann mir jemand sagen, ob man sich auf die Verjährung berufen kann?

Bauantrag, Carport, Verjährung, Ablehnungsbescheid