Lohnabschlag nicht bezahlt, bis wann muss mein Lohn drauf sein?

Guten Morgen, ich habe am 01. September bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Leider fiel mir nach wenigen Tagen auf, dass dieses Unternehmen überhaupt nicht zu mir passt und ich habe dann auch direkt wieder gekündigt (Kündigungsfrist 14Tage) am 23.09 war mein letzter Arbeitstag und am 24. War ich dann schon bei meinem neuen/alten Arbeitgeber.

Laut Arbeitsvertrag steht mir ein Abschlag zwischen dem 01.&04 Werktag zu da ich im Lohn-Bezug bin. Ich habe mich dann diesen Monat am 06. Gemeldet da der Samstag zwar ein Werktag ist, diesen Monat aber ein Feiertag drauf viel.

Am Telefon hat mir der Geschäftsführer dann gesagt ich bekomme keinen Abschlag sondern alles zum 15. Diesen Monats und wenn ich ein Problem damit hätte, könnte ich ihn ja verklagen. Ich habe natürlich jetzt bedenken, dass ich morgen auch meinen Lohn nicht bekomme weil ich bisher auch noch keine Abrechnung erhalten habe.

Natürlich möchte ich sollte es so kommen auch Zinsen etc einklagen. Leider steht aber in meinem Arbeitsvertrag nicht, wie hoch der Abschlag sein muss sondern wirklich nur dass mir dieser ausgezahlt wird. Gibt es sowas wie eine prozentuale Pauschale?

Was kann ich jetzt alles tun, sollte morgen kein Geldeingang stattfinden? Ich Frage heute, weil ich von meinen ehemaligen Kollegen gesagt bekommen habe, dass das Gang und gebe wäre dass der AG da einfach gerne Mal nicht zahlt,die Abrechnung dann fehlerhaft ist weil Stunden abgezogen wurden oder halt nunmal viel zu spät.

Ich brauche das Geld aber wirklich sehr dringend, meine laufenden Kosten wurden alle von meiner Lebensgefährtin gestemmt (rund 1500€) und uns geht natürlich jetzt das Geld aus. Hat jemand damit Erfahrung?Ich habe leider weder eine Rechtsschutz noch Geld für einen Anwalt aktuell

Lg

Recht, Arbeitsrecht, Lohn, Lohnabrechnung, Abschlagszahlung
In wiefern können Nachmieter nachträglich an abgesprochenen Preisen verhandeln?

Ich bin zum 1.3. gemeinsam mit meiner MB aus meiner Wohnung ausgezogen. Wir haben uns Nachmieter organisiert und einen großen Teil Möbel für einen Abschlag dagelassen, dem die NM auch kaufvertraglich zugestimmt haben. Außerdem war in der Absprache (nicht im Vertrag, ist aber auf Whatsapp dokumentiert), dass ich das Kellerabteil noch einen Monat nutzen darf, um meine Möbel unterzustellen, die ich noch nicht abholen kann. Weil die NM nicht alle Möbel von uns behalten wollten, und wir Sperrmüll angemeldet hatten, haben wir für sie einige Möbel auch rausgeräumt, die zur Debatte standen. Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass wir ja nicht unser gesamtes Inventar entfernt hätten (was wir wohlgemerkt abgesprochen hatten, dass wir das dort lassen, was sie auch mit "Ist kein Problem" beantworteten) und dass sie 100€ vom Abschlag abziehen würden. Da habe ich damit reagiert, dass alles abgesprochen war und der Abschlag nichts mit dem Übergabezustand der Wohnung zu tun hätte und bot an, die Sachen noch abzuholen. Langer Rede kurzer Sinn: Das ganze ist eskalliert, sie sahen nicht ein, dem Abschlag nicht zu veringern und fordern jetzt von mir das Kellerabteil bis nächsten Mittwoch zu räumen, was ich niemals schaffe, weil eine schwierige Klausur bevorsteht. Würde ich der Forderung nicht nachkommen, würden sie den Abschlag täglich veringern. Ich sehe mich eigentlich im Recht, bin aber im Moment eher am kürzeren Hebel. Endlich die Frage: Dürfen die das einfach so, oder kann ich darauf vertrauen, das Recht auf meiner Seite zu haben?

Recht, Mietrecht, Nachmieter, Abschlagszahlung
Übernahme der Abschlagszahlung/Heizkosten durch ARGE

Moin Moin,

ein Bekannter von mir bekommt die Grundsicherung und lebt allein auf ca.48m² Die Hausinstallation sieht so aus, dass die Therme und der Gasanschluss direkt in der Wohnung vorhanden sind und er selbst beim Gasversorger angemeldet ist. Sein Derzeitiger Gasversorger hat nun die Abschlagszahlungen auf 177,00€ heraufgesetzt. Finde ich persönlich schon recht Ausbeuterisch), da wir für 98m² gerade einmal 110€ zahlen. Nach diesem Schock bei Erhalt des Briefes, kam denn auch gleich der nächste Schock. Man teilte Ihm Seitens der ARGE mit, dass diese nur den Höchstsatz von Derzeit 67,00€ zahlen, den Rest müsse er selbst dazu packen. Da der Rückstand beim Gasversorger nunmehr fast 500€ beträgt, droht Ihm an, den Gasanschluß zu sperren. Nun meine Frage:

Ist es nicht so, dass die ARGE dazu angehalten ist, die Summe der Gesamten Heizkosten zu zahlen?. Denn ein unwirtschaftliches Heizen und erwärmen von Wasser kann man Ihm nun wirklich nicht nachsagen. Schließlich heizt ja keiner freiwillig für die Blumen im Garten :D

Leider blickt man ja durch diesen ganzen Gesetzeswuselkram nicht mehr durch und verzweifelt schon an sich selbst.

Wer einen Rat (ggf. welche Anträge zustellen sind etc.)hat, möge diesen bitte Kund tun. Ich bin da leider überfragt! Ich danke Euch schon einmal im Voraus

ARGE, Energieversorger, Jobcenter, Kostenübernahme, Abschlagszahlung