Elektriker will vor Fertigstellung schon Rechnung senden -Was antworte ich am Besten oder wie verhalte ich mich?
Hallo,
ich hatte einen Elektriker da, der mir einen neuen Verteilerkasten installiert hat. Er hat noch etwas zu tun, Zählersetzung mit Netzbetreiber durchführen, Starkstrom-Dose tauschen, PV-Anlage wieder funktionsfähig machen.
Er fragt ob er jetzt schon die Rechnung schicken kann? :-/
Prinzipiell bin ich ja mit seiner Arbeit zufrieden und er macht einen vertrauenswürdigen Eindruck, jedoch würde ich das jetzt auch ungern vor Abschluss alles zahlen. Der Preis (5000€) ist halt im Angebot nicht einzeln aufgelistet, sonst könnte ich sagen ich zahle nur das das und das.
Was antworte ich am Besten oder wie verhalte ich mich?
Danke
4 Antworten
Na klar kann er die Rechnung schon schicken. Heißt ja nicht zwingend, dass Du schon vor Fertigstellung zahlen musst.
Selbst nach Fertigstellung und Abnahme würde ich erst mal 5% Gewährleistungseinbehalt zurückhalten.
Gewährleistungseinbehalt nach VOB: Definition und Beispiel
Hab ich bei meiner Balkonabdichtung auch gemacht. Der Handwerker hat am Telefon zwar gekotzt, mir aber trotzdem noch nicht mal ne ZE geschickt.
Ok, und wie lange kann man den Gewährleistungseinbehalt durchziehen? und hast du das nach der Durchführung erst so gehandhabt und es stand vorher nirgends?
Bei Bauleistungen gibt es 5 Jahre Gewährleistung sonst 2 Jahre.
Da die Abnahme 2024 war (Rechnungsdatum ist unrelevant, Abnahmedatum zählt), überweise ich die einbehaltenen 5 % 2029, sofern keine Mängel auftreten.
Rechnungsstellung erst nach Fertigstellung und erfolgter Abnahme.
3 % Skonto bei dieser Summe ist auch noch ein Punkt, den du nicht außer acht lassen sollst.
Hast du Vorkasse vereinbart? Nein? Dann so er die Rechnung schicken wenn er die GANZE Leistung erbracht hat.
Alternativ eine Teilrechnung üner bereits geleistete Tätigkeiten
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/vorkasse-risiken-handwerker-reise-100.html
das meinte ich " Kein gesetzlicher Anspruch: Skonto ist ein freiwilliger Preisnachlass von Lieferanten und Unternehmen an Kunden. Der Rechnungsempfänger hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf und darf nicht selbstständig bei schneller Zahlung einen Skontosatz abziehen"
Nein. Natürlich nicht. Skonto hätte gleich beim Auftrag vereinbart werden müssen.
Er kann eine Zwischenrechnung machen für die bereits fertig gestellten Arbeiten.
Und die Abschlußrechnung macht er dann, wenn alles fertig ist.
Eine Rechnung kann er ja gerne schicken. Die (vollständige) Zahlung erfolgt eben erst nach Fertigstellung bzw. falls nötig, nach Beseitigung von Mängeln. Hab ich mit meinen Handwerkern auch so gemacht.
Was heißt ZE?