Zugbindung aufgehoben?

3 Antworten

Ja, darfst du. Allerdings wäre dann deine Reservierung im ersten Zug weg. Die Kosten werden erstattet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du eine Fahrt buchst A --> C über B und die Zugbindung aufgehoben ist, dann darfst du (fast) jeden Zug nehmen um von A nach C zu kommen. Egal ob du über B fährst oder irgendwie anders.

Mit Fast sind Reservierungspflichtige Züge gemeint, die werden in der App mit einem R neben dem Namen angezeigt, dazu gehören z.B. die Nightjets der ÖBB aber auch manche Sprinter ICEs. Diese darfst du nicht nutzen.

Zusätzlich: Wenn du jetz mit anderen Zügen fährst als auf deinem Ticket: Du kannst dir das Geld der Sitzplatzreservierung erstatten lassen, da du diese ja nicht nutzen konntest.

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, kannst du dir auch im Startbahnhof eine alternative Reiseroute ausdrucken lassen (DB Info Point) und ein Zettel bekommen das du diese Züge nutzen darfst, da deine Zugbindung aufgehoben wurde.


Kuestenflueg248  26.07.2025, 09:16

Nachteil - in dem kommenden Zug gilt die Reservierung nicht mehr - weil die Waggon anders sortiert sind . Die Kosten weden erstattet

Ja darfst du, wenn du keine reservierungpflichtigen Züge nutzt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Azubi bei der DB