Wodurch ist im Linien-Flug die Freiheit der Kunst eingeschränkt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bisher bemerkte ich bei allen bisherigen Flügen nur, daß angesagt wurde daß man das Handy/Smartphone in den "Flugmodus" zu versetzen habe. Es gibt dort oben kein generelles Benutzungsverbot der Telefone!

Ein generelles "Fotografier-Verbot" hörte ich da bei Ansagen ebenfalls nie! Gibt es sowas wirklich?? Dann würde natürlich diese Hausordnung gelten! Punkt.

Wie soll das denn auch funktionieren?? Wenn ich den Hang hätte meine Frau neben mir mal von der Seite zu fotografieren, dann wird es sich kaum vermeiden lassen daß ungewollt im Hintergrund auch andere Passagiere zu sehen sein könnten, wenn ich vom Fensterplatz aus knipse...

Wenn man sich dabei nicht hyper-auffällig bewegt, wird so ein Foto kaum bemerkt werden wenn man den "Shot" tonlos macht...

So what...?! Erst wenn man hinterher das Bild irgendwo öffentlich zur Verfügung stellen würde, ergäbe sich eine Entdeckung der Fotografie und eine Klage gegen den Fotograf, oder!?

Ansonsten gilt natürlich das Recht auf "selber nicht fotografiert werden wollen".

LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 09:16
Ansonsten gilt natürlich das Recht auf "selber nicht fotografiert werden wollen".

woher kommt dieses Recht?

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Marionetto  04.03.2024, 09:25
@LUKEars

Weiß ich nicht genau. Vielleicht steht's im BGB? Persönlichkeitsrechte?

Das gibt es aber wirklich, kannst dich gerne bei einem Anwalt erkundigen!

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Marionetto  07.03.2024, 08:30

Danke für Deinen ⭐ ! ;-)

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Hallo,

ich kann mit der Frage ehrlich gesagt gar nicht so richtig was anfangen...

Wenn ich auf einem Linienflug etwas im Innenraum des Flugzeugs fotografieren möchte, dann ist es doch völlig selbstverständlich, dass dort keine Gesichter von Mitpassagieren und/oder von Personal fotografiert werden...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Man erlebt alltäglich einiges
LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 09:21

ja klar... ich fände es auch eklig, wenn da die Ingeniörs-Kunst mit der Heterosexuellen-Bio-Kunst vermischt wäre...

meine Frage ist: Ist das Verbot rechtswirksam?

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MiSooo  03.03.2024, 09:22
@LUKEars

Selbstverständlich. Das haben andere Antwortgeber bereits erläutert.

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 09:23
@MiSooo

finde ich nicht... nach meinem Verständnis müsste es ein Gesetz geben, das das Grundrecht einschränkt... die Hausregeln einer (königlichen) Fluggesellschaften sind aber kein Gesetz... oder?

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MiSooo  03.03.2024, 09:27
@LUKEars

Recht am eigenen Bild der Mitreisenden. Hat schon ein weiterer Antwortgeber geschrieben. Dass Du da anderer Ansicht bist, ändert wohl nichts am Sachverhalt. Zur Not, wende Dich an einen dementsprechenden Anwalt, der Dir die dementsprechenden Rechtsgrundlagen detailliert erläutern kann.

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 09:34
@MiSooo

ich weiß nicht... was ist denn, wenn die Mitreisenden mir mein Kunstwerk versauen wollen, indem die ihre hässliche Fratze ins Bild halten? so wie im TV oft: Wo sone Saufnase plötzlich hinter dem Reporter auftaucht und „Hallo Mammi“ grölt?

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MiSooo  03.03.2024, 09:42
@LUKEars

Ich kann das ab jetzt nicht mehr ernst nehmen hier 😂

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 10:26
@MiSooo

eben... ich auch nich... Regeln aus dem Takkatukkaland... und Kunst-feindliche Mitmenschen...

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LouPing  04.03.2024, 08:56
@LUKEars

Ist es, weil die Airline hat das Hausrecht. Deren Flugzeug= deren Regeln, an die hast du dich zu halten.

Hast du keinen Bock darauf kann sich die Airline weigern dich mitzunehmen. Eigentlich logisch.

und Kunst-feindliche Mitmenschen...

Wer oder was beweist dass du ein "Künstler" bist?

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 09:13
@LouPing

welches Gesetz schränkt also die Freiheit der Kunst ein? Das Hausrecht ist ja kein Gesetz... Regeln im Hausrecht/Mietvertrag können rechtsunwirksam sein...

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ronalda  04.03.2024, 10:35
@LUKEars

Es steht dir frei, einen Flug zu buchen oder nicht. Ob nun Gesetz oder Hausordnung, es ist nicht erlaubt, daran hast du dich zu halten

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ronalda  04.03.2024, 11:22
@LUKEars

Doch, so einfach ist das. Ich möchte auch nicht ungefragt fotografiert werden.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:24
@ronalda

ich möchte auch keine Mehrwertsteuer zahlen und tue es trotzdem... lol

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:32
@ronalda

nur weil du etwas nicht möchtest, ist es ja nicht auch verboten... lol

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ronalda  04.03.2024, 11:37
@LUKEars

Du hast dich erstens an die Gesetze eines Dtastes und zweitens an die AGB's zu halten, wenn du einen Vertrag abschließt.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:48
@ronalda

ist das so? welches Gesetz isses denn?

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ronalda  04.03.2024, 11:52
@LUKEars

Ja, das ist so, Recht am eigenen Bild und wenn dad nicht greift, bestimmt die Fluggesellschaft die AGB's.

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 11:04

ach so: was ist, wenn ich von der Person ausdrücklich mündlich gebeten werde, sie abzulichten?

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NoLies  04.03.2024, 09:26
@LUKEars

Doch, haben sie. Du hast nur nicht zugehört. Bin Vielfliegerin bei besagter Airline ;-) wenn du also nett fragst, darfst du auch deine Bilder machen.

Das du nicht unerlaubt fotografierst, dem hast du bereits bei der Buchung deines Fluges zugestimmt. AGB lesen ist oft hilfreich. Aber Hauptsache man kann rummeckern.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:20
@NoLies

wer meckert denn?

ich finde die ganze Ansage lächerlich... allein schon ich würde ein Bild von soner ekligen Person haben wollen... wenn überhaupt höchstens für die Beschwerde über die Befummelung...

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In diesem Falle § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Zwar kennt der § 23 Ausnahmetatbestände, diese treffen hier aber nicht zu. So benennt der § 23 Absatz 1 Nummer 2 die von dir erwähnte Ausnahme:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Da man auf der Aufnahme fast ausschließlich Menschen sehen würde, kann nicht von "Beiwerk" gesprochen werden.

Weiterhin ist das Innere eines Flugzeuges kein öffentlicher Raum, für den diese Regeln gelten. Hier gilt also das sogenannte Hausrecht (auch wenn das Flugzeug kein Haus ist). Hier darf also die Betreiberin oder der Kapitän als Inhaber der Bordgewalt entsprechende "Haus"regeln aufstellen.

LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:12

ok... aber um die Verbreitung/Veröffentlichung ging es ja gar nich... sondern um das Anfertigen...

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CookieDent  04.03.2024, 11:27
@LUKEars

Das fällt dann unter das Hausrecht, beziehungsweise die Bordgewalt. Die Betreiberin des Flugzeuges oder der Kapitän dürfen hier Reglungen erlassen.

Die betroffene Airline kann hier zum Beispiel den Entschluss fassen, dass keine Fotoaufnahmen gemacht werden sollen, damit die übrigen passagiere sich nicht gestört fühlen.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:33
@CookieDent

also kann die Freiheit der Kunst durch einen Kapitän eingeschränkt werden?

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CookieDent  04.03.2024, 11:36
@LUKEars

Ja. Genau so, wie die allgemeine Handlungsfreiheit (Rauchverbot; Gebote zur Aufrechterhaltung der Sicherheit; Schutz des Eigentums) sogar bishin zur Bewegungsfreiheit durch Fesselung, wenn dies erforderlich ist.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:48
@CookieDent

das mit der Kunst lässt sich aber nicht rechtfertigen... ich werd seit Corona jeden Tag nich nur fotografiert und wer weiß wer sich den chice anguckt und ich merke nich, dass mich das beeinträchtigt...

Zig Rauch ist real giftig....

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CookieDent  04.03.2024, 12:25
@LUKEars

Natürlich lässt sich das rechtfertigen. Und Angucken ist etwas vollkommen anderes als eine Aufnahme mit einer Kamera. Man hat zwei Rechte die gegeneinander abgewägt werden. Und da zieht halt das "Recht auf Fotografieren" den Kürzeren.

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CookieDent  04.03.2024, 12:58
@LUKEars

Das ergeht aus der richterlichen Rechtsfortbildung und hat Einzug in die ständige Rechtssprechung gefunden hat.

Im Gegensatz zum öffentlichem Recht ist im privaten Recht, also der Rechtsmaterie zwischen Bürger und Bürger, nicht für jede Handlung eine Rechtsgrundlage erforderlich. Im Zweifel entscheidet hier die Zivilgerichtsbarkeit.

Es muss also keinen expliziten Paragraphen geben, der aussagt: "Der Lukas darf auf Flug 7538 nicht fotografieren."

Fotografierst du jemanden, der dies nicht will, hat dieser einen Unterlassungsanspruch gegen dich.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:16

die „Hausregeln“ müssen sich aber ins Grundgesetz fügen... z. B. kann man nicht beliebig bestimmten Gruppen (z. B. alle Schwarzhaarigen....) Hausverbot erteilen...

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CookieDent  04.03.2024, 11:30
@LUKEars

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, nicht gegen eine Airline.

Bei der (möglichen) Diskriminierung wurde vom Gesetzgeber entschlossen die Grundrechte auf Eigentum (wen lasse ich in meinen Betrieb) und das Recht auf die Würde gegeneinander aufzuwiegen und hat daher das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlassen, dass soewas verbietet.

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CookieDent  04.03.2024, 11:34
@LUKEars

Entsteht nicht automatisch.

Beim Fotografieren in einem Flieger steht das Recht auf Kunstfreiheit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ("Ich will nicht fotogafiert werden") und dem Recht auf Eigentum ("Ich will nicht, dass in meinem Eigentum jeder fotografiert werden kann") gegenüber.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:45
@CookieDent

wie könnte ein Foto die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken? das kenne ich nur bei Straftätern, die sich dann iwi gehemmt fühlen... lol

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CookieDent  04.03.2024, 12:06
@LUKEars

Und ich zum Beispiel von Stalkingopfern oder Kindern, die vor ihren Eltern geschützt werden müssen. Ist das auch zum Lachen?

Die Inanspruchnahme von Persönlichkeitsrechten muss nicht begründet werden

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 12:08
@CookieDent

wie ist ein Foto denn was mit Persönlichkeitsrechten? ich verstehe das echt nich... ich will auch keine Fotos von den Typen... ich wundere mich echt nur, woher das Verbot kommen könnte...

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 12:39
@CookieDent

da geht es wieder um Veröffentlichung... ihr versteht mich alle nich... lol

so gibt s auch keinen Stern...

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CookieDent  04.03.2024, 12:54
@LUKEars

Ich verstehe dich sehrwohl.

Aber auch schon das bloße Aufnehmen eines Bildes ist auch schon das Persönlichkeitsrecht betroffen. Im Gegensatz zum öffentlichem Recht ist im privaten Recht, also der Rechtsmaterie zwischen Bürger und Bürger, nicht für jede Handlung eine Rechtsgrundlage erforderlich. Im Zweifel entscheidet hier die Zivilgerichtsbarkeit.

Es muss also keinen expliziten Paragraphen geben, der aussagt: "Der Lukas darf auf Flug 7538 nicht fotografieren."

Versuchst du jemanden zu fotografieren, der dies nicht will, hat er einen Unterlassungsanspruch gegen dich, den er zivilrechtlich durchsetzen kann. Gleichzeitig hat die Airline das Recht ihr Eigentum in der Ihr zugedachten Weise zu nutzen, was ein Fotografieverbot beinhalten kann.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 13:01
@CookieDent
Versuchst du jemanden zu fotografieren, der dies nicht will, hat er einen Unterlassungsanspruch gegen dich, den er zivilrechtlich durchsetzen kann.

und wenn dieser Jemand mir aber ins Bild läuft und der eigentliche Störer ist?

Im Zweifel entscheidet hier die Zivilgerichtsbarkeit.

eben... man müsste klagen gegen die Fluggesellschaft, weil die meine Grundrechte ohne Rechtsgrundlage beschränken will... schnallst es echt nich?

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CookieDent  04.03.2024, 13:15
@LUKEars

Und was ist, wenn du durch das Fotografieren die Stwardess bei der Arbeit behinderst? Genau so eine theoretische Frage, die nichts mit der Grundproblematik zu tun hat.

Bedenke, dass nicht nur du Rechte hast. Die anderen ebenso, die Passagiere das allgemeine Persönichkeitsrecht und die Airline das Recht auf Eigentum. Und bei Streitigkeiten über in Konflikt stehende Rechte entscheidet ein Gericht.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 13:19
@CookieDent

wie sollte die Behinderung erfolgen? und wieso braucht man dafür einen Fotoapparat? man könnte dann ja auch denken, dass das bloße Hinsehen eine Beeinträchtigung ist... dann war der Hinweis ja nicht weitgehend genug...

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CookieDent  04.03.2024, 13:23
@LUKEars

Genau so, wie auch jemand dein Bild drch Hereinlaufen stören könnte.

Und ich habe dir an anderer Stelle schon einmal erklärt, dass eine Bildaufnahme etwas anderes ist, als einfach nur Hinsehen.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 13:34
@CookieDent

öhm? jetzt verstehe ich schon die Grammatik nich mehr... lol bye

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Dann musst du aussteigen, wenn dir diese Hausordnung nicht gefällt. Durch diese "ach so schwere Einschränkung" deiner Freiheit, können viele Menschen beruhig im Flieger reisen.

LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 08:22

wieso „beruhigt“? was soll ich schlimmes mit dem Foto machen? ein Paar Runzeln entfernen mit Photoshop? lol

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Still  03.03.2024, 08:31
@LUKEars

Wenn ich mit meiner Geliebten heimlich nach Mallorca fliege, möchte ich nicht als schickendes Beiwerk in deinem Block auftauchen. Entsprechend würde ich die Stewardess bemühen, die wiederum den Piloten nerven müsste. Fazit: Wir als Fluglinie untersagen die künstlerische Freiheit in unserem Flugzeug.

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 08:33
@Still

und auf welcher Rechtsgrundlage? wenn „ihr als Fluglinie“ das einfach so untersagt, dann ist das Verbot zwar ausgesprochen aber rechtsunwirksam...

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Still  03.03.2024, 08:40
@LUKEars

Mein Flieger, meine Regeln. In einer Sauna steht auch in der Hausordnung, dass Fotografieren verboten ist. Für die Flugreise und den Saunabesuch gelten: du musst da nicht mitmachen, wenn aber doch, musst du dich an deren Regeln halten!

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 08:57
@Still

das ist so nicht, glaub ich... es gibt z. B. manchmal in Mietverträgen rechtsunwirksame Bestimmungen...

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Still  03.03.2024, 08:59
@LUKEars

Verträge müssen sich nach dem BGB richten. Eine Hausordnung darf nur nicht gegen die Würde eines Menschen gerichtet sein; die Freiheit darf durchaus beschränkt werden.

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 09:04
@Still

ich weiß ja nicht... eigentlich sehe ich nichtmal, das die Freiheit der Kunst durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann...

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Still  03.03.2024, 13:20
@LUKEars

Nur so als Beispiel: Darfst du eine pornografische Zeichnung an Kinder verkaufen?

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 13:48
@Still

was hat „Verkaufen“ mit „Kunst“ zu tun? du meinst das Recht auf Arbeit... und siehe da: das ist einschränkbar... aber durch ein Gesetz... nicht durch eine königliche Fluggesellschaft... lol

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Still  03.03.2024, 13:53
@LUKEars

Dann wirst du halt zur "persona non grata". Es fliegen eh zu viele umher.

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 15:01
@Still

ey manno... wieso denn....? ich will mich doch an eure Gesetze halten...

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LouPing  04.03.2024, 08:59
@LUKEars

Auf welcher Grundlage beruft du dich darauf ein Künstler zu sein? Theoretisch könnte hinter der Aussage nur die Ausrede eine Spanners stecken der die billigen Fotos zu privaten Zwecken missbraucht.

Die Airline handelt also im Sinne der Kunden, passt dir das nicht dann bleib daheim.

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LouPing  04.03.2024, 09:01
@LUKEars

Na na, von Laien geschossene Handyfotos haben erst mal nichts mit Kunst zu tun. Du überschätzt deine angeblichen Fähigkeiten maßlos.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 09:14
@LouPing

„Künstler“ ist man, wenn man es sagt... lol

wer sollte das sonst sagen?

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LouPing  04.03.2024, 09:22
@LUKEars

Ein "Mathematiker" der die simple Funktionsweise von TENS nicht versteht kein theoretisch auch ein selbsternannte "Künstler"sein.

Was du für Kunst hältst bekommen bereits Zweijährige hin, Kamera des Smartphones aktivieren und den Auslöser drücken.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 11:10
@LouPing

ich glaub nich, dass der Staat nocheinmal entscheiden will, was Kunst ist und was nicht...

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LouPing  04.03.2024, 13:01
@LUKEars

Dem Staat ist das egal - die Airline aber darf das.

Selbst Privatleute dürfen dir verbieten in deren Mietwohnungen zu fotografieren. Bilde dich mal im Bereich "Hausrecht" weiter.

Sollten dich die Einschränkungen als Künstler zu sehr aufregen oder gar psychisch überfordern dann steht es dir frei andere Verkehrsmittel zu nutzen. Allerdings sollte dir bewusst sein dass auch Busfahrer, Taxifahrer, die Bahn ja sogar der Fahrer einer Rikscha dir private Aufnahmen untersagen darf.

Die Welt dreht sich nun mal nicht nur um dich als "Künstler" .... du unter liegst als Person den allgemeinen Bestimmungen und Gesetzen. dazu gehört auch das Hausrecht.

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LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 13:17
@LouPing

ey... das ist doch nur eine Meinungsäußerung... hast keine Rechtsgrundlage dafür?

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 11:43

ach so: was ist, wenn ich von der Person ausdrücklich mündlich gebeten werde, sie abzulichten?

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Still  03.03.2024, 13:14
@LUKEars

Du darfst sicherlich auch ein Selfie machen. Du solltest verstanden haben, worum des der Fluglinie geht!

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LUKEars 
Fragesteller
 03.03.2024, 13:16
@Still

nee... iwi versteh ich's nich... ich werd dann in Zukunft schonmal den Foto-Service verweigern... und verschärft aufpassen, dass mir nich son mieser Paragrafen-Reiter ins Bild rennt, um mich iwo anzuschwärzen...

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Still  03.03.2024, 13:17
@LUKEars

Es ist dein Leben. Hab' Spass dabei.

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DATENSCHUTZ GEHT VOR KUNST.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LUKEars 
Fragesteller
 04.03.2024, 09:10

hast ne Fundstelle, wo man das nachlesen kann?

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