Wodurch ist im Linien-Flug die Freiheit der Kunst eingeschränkt?
Im Flugzeug wurde vom Personal(?) durchgesagt, dass man keine Fotos von den Passagieren oder vom Personal machen darf... Normal sind die aber doch, wenn sie unvermeidbar auf das Bild gelangen (weil sie dem Künstler z. B. einfach so vor die Linse laufen...), ihr Recht am eigenen Bild doch los... Also wenn man bspw. ein Schloss fotografiert, das von Touristen belagert wird...
Im Flugzeug wäre das Kunstwerk vielleicht ieine Konstruktion... z. B. die Tragflächen mit den cool geregelten flaps und unerwünschte Spiegelungen (die auch Personen gut erkennbar wiedergeben könnten...) aus der Kabine im Fenster...
ich werde auch immer wieder gern angesprochen, weil die ein Bild von sich selbst und ihrer Reisegruppe haben wollen, und weil die kein Stativ und/oder keinen Selbstauslöser haben... Ist das dann auch verboten? Ich mein: Mir wäre es na klar viel lieber, wenn ich dann sagen könnte: „Tut mir leid... Das ist durch die Hausordnung rechtswirksam verboten...“
Wodurch wird also Art. 5 Abs. 3 GG eingeschränkt?
6 Antworten
Bisher bemerkte ich bei allen bisherigen Flügen nur, daß angesagt wurde daß man das Handy/Smartphone in den "Flugmodus" zu versetzen habe. Es gibt dort oben kein generelles Benutzungsverbot der Telefone!
Ein generelles "Fotografier-Verbot" hörte ich da bei Ansagen ebenfalls nie! Gibt es sowas wirklich?? Dann würde natürlich diese Hausordnung gelten! Punkt.
Wie soll das denn auch funktionieren?? Wenn ich den Hang hätte meine Frau neben mir mal von der Seite zu fotografieren, dann wird es sich kaum vermeiden lassen daß ungewollt im Hintergrund auch andere Passagiere zu sehen sein könnten, wenn ich vom Fensterplatz aus knipse...
Wenn man sich dabei nicht hyper-auffällig bewegt, wird so ein Foto kaum bemerkt werden wenn man den "Shot" tonlos macht...
So what...?! Erst wenn man hinterher das Bild irgendwo öffentlich zur Verfügung stellen würde, ergäbe sich eine Entdeckung der Fotografie und eine Klage gegen den Fotograf, oder!?
Ansonsten gilt natürlich das Recht auf "selber nicht fotografiert werden wollen".
Weiß ich nicht genau. Vielleicht steht's im BGB? Persönlichkeitsrechte?
Das gibt es aber wirklich, kannst dich gerne bei einem Anwalt erkundigen!
Hallo,
ich kann mit der Frage ehrlich gesagt gar nicht so richtig was anfangen...
Wenn ich auf einem Linienflug etwas im Innenraum des Flugzeugs fotografieren möchte, dann ist es doch völlig selbstverständlich, dass dort keine Gesichter von Mitpassagieren und/oder von Personal fotografiert werden...
ja klar... ich fände es auch eklig, wenn da die Ingeniörs-Kunst mit der Heterosexuellen-Bio-Kunst vermischt wäre...
meine Frage ist: Ist das Verbot rechtswirksam?
Recht am eigenen Bild der Mitreisenden. Hat schon ein weiterer Antwortgeber geschrieben. Dass Du da anderer Ansicht bist, ändert wohl nichts am Sachverhalt. Zur Not, wende Dich an einen dementsprechenden Anwalt, der Dir die dementsprechenden Rechtsgrundlagen detailliert erläutern kann.
Ist es, weil die Airline hat das Hausrecht. Deren Flugzeug= deren Regeln, an die hast du dich zu halten.
Hast du keinen Bock darauf kann sich die Airline weigern dich mitzunehmen. Eigentlich logisch.
und Kunst-feindliche Mitmenschen...
Wer oder was beweist dass du ein "Künstler" bist?
ach so: was ist, wenn ich von der Person ausdrücklich mündlich gebeten werde, sie abzulichten?
Doch, haben sie. Du hast nur nicht zugehört. Bin Vielfliegerin bei besagter Airline ;-) wenn du also nett fragst, darfst du auch deine Bilder machen.
Das du nicht unerlaubt fotografierst, dem hast du bereits bei der Buchung deines Fluges zugestimmt. AGB lesen ist oft hilfreich. Aber Hauptsache man kann rummeckern.
In diesem Falle § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Zwar kennt der § 23 Ausnahmetatbestände, diese treffen hier aber nicht zu. So benennt der § 23 Absatz 1 Nummer 2 die von dir erwähnte Ausnahme:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Da man auf der Aufnahme fast ausschließlich Menschen sehen würde, kann nicht von "Beiwerk" gesprochen werden.
Weiterhin ist das Innere eines Flugzeuges kein öffentlicher Raum, für den diese Regeln gelten. Hier gilt also das sogenannte Hausrecht (auch wenn das Flugzeug kein Haus ist). Hier darf also die Betreiberin oder der Kapitän als Inhaber der Bordgewalt entsprechende "Haus"regeln aufstellen.
ok... aber um die Verbreitung/Veröffentlichung ging es ja gar nich... sondern um das Anfertigen...
Das fällt dann unter das Hausrecht, beziehungsweise die Bordgewalt. Die Betreiberin des Flugzeuges oder der Kapitän dürfen hier Reglungen erlassen.
Die betroffene Airline kann hier zum Beispiel den Entschluss fassen, dass keine Fotoaufnahmen gemacht werden sollen, damit die übrigen passagiere sich nicht gestört fühlen.
also kann die Freiheit der Kunst durch einen Kapitän eingeschränkt werden?
Ja. Genau so, wie die allgemeine Handlungsfreiheit (Rauchverbot; Gebote zur Aufrechterhaltung der Sicherheit; Schutz des Eigentums) sogar bishin zur Bewegungsfreiheit durch Fesselung, wenn dies erforderlich ist.
das mit der Kunst lässt sich aber nicht rechtfertigen... ich werd seit Corona jeden Tag nich nur fotografiert und wer weiß wer sich den chice anguckt und ich merke nich, dass mich das beeinträchtigt...
Zig Rauch ist real giftig....
Natürlich lässt sich das rechtfertigen. Und Angucken ist etwas vollkommen anderes als eine Aufnahme mit einer Kamera. Man hat zwei Rechte die gegeneinander abgewägt werden. Und da zieht halt das "Recht auf Fotografieren" den Kürzeren.
Das ergeht aus der richterlichen Rechtsfortbildung und hat Einzug in die ständige Rechtssprechung gefunden hat.
Im Gegensatz zum öffentlichem Recht ist im privaten Recht, also der Rechtsmaterie zwischen Bürger und Bürger, nicht für jede Handlung eine Rechtsgrundlage erforderlich. Im Zweifel entscheidet hier die Zivilgerichtsbarkeit.
Es muss also keinen expliziten Paragraphen geben, der aussagt: "Der Lukas darf auf Flug 7538 nicht fotografieren."
Fotografierst du jemanden, der dies nicht will, hat dieser einen Unterlassungsanspruch gegen dich.
die „Hausregeln“ müssen sich aber ins Grundgesetz fügen... z. B. kann man nicht beliebig bestimmten Gruppen (z. B. alle Schwarzhaarigen....) Hausverbot erteilen...
Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, nicht gegen eine Airline.
Bei der (möglichen) Diskriminierung wurde vom Gesetzgeber entschlossen die Grundrechte auf Eigentum (wen lasse ich in meinen Betrieb) und das Recht auf die Würde gegeneinander aufzuwiegen und hat daher das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlassen, dass soewas verbietet.
Entsteht nicht automatisch.
Beim Fotografieren in einem Flieger steht das Recht auf Kunstfreiheit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ("Ich will nicht fotogafiert werden") und dem Recht auf Eigentum ("Ich will nicht, dass in meinem Eigentum jeder fotografiert werden kann") gegenüber.
wie könnte ein Foto die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken? das kenne ich nur bei Straftätern, die sich dann iwi gehemmt fühlen... lol
Und ich zum Beispiel von Stalkingopfern oder Kindern, die vor ihren Eltern geschützt werden müssen. Ist das auch zum Lachen?
Die Inanspruchnahme von Persönlichkeitsrechten muss nicht begründet werden
wie ist ein Foto denn was mit Persönlichkeitsrechten? ich verstehe das echt nich... ich will auch keine Fotos von den Typen... ich wundere mich echt nur, woher das Verbot kommen könnte...
Es ist die eigene, persönliche Entscheidung, ob jemand sich von dir Fotografieren lassen will.
https://www.wbs.legal/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/recht-am-bild/
da geht es wieder um Veröffentlichung... ihr versteht mich alle nich... lol
so gibt s auch keinen Stern...
Ich verstehe dich sehrwohl.
Aber auch schon das bloße Aufnehmen eines Bildes ist auch schon das Persönlichkeitsrecht betroffen. Im Gegensatz zum öffentlichem Recht ist im privaten Recht, also der Rechtsmaterie zwischen Bürger und Bürger, nicht für jede Handlung eine Rechtsgrundlage erforderlich. Im Zweifel entscheidet hier die Zivilgerichtsbarkeit.
Es muss also keinen expliziten Paragraphen geben, der aussagt: "Der Lukas darf auf Flug 7538 nicht fotografieren."
Versuchst du jemanden zu fotografieren, der dies nicht will, hat er einen Unterlassungsanspruch gegen dich, den er zivilrechtlich durchsetzen kann. Gleichzeitig hat die Airline das Recht ihr Eigentum in der Ihr zugedachten Weise zu nutzen, was ein Fotografieverbot beinhalten kann.
Versuchst du jemanden zu fotografieren, der dies nicht will, hat er einen Unterlassungsanspruch gegen dich, den er zivilrechtlich durchsetzen kann.
und wenn dieser Jemand mir aber ins Bild läuft und der eigentliche Störer ist?
Im Zweifel entscheidet hier die Zivilgerichtsbarkeit.
eben... man müsste klagen gegen die Fluggesellschaft, weil die meine Grundrechte ohne Rechtsgrundlage beschränken will... schnallst es echt nich?
Und was ist, wenn du durch das Fotografieren die Stwardess bei der Arbeit behinderst? Genau so eine theoretische Frage, die nichts mit der Grundproblematik zu tun hat.
Bedenke, dass nicht nur du Rechte hast. Die anderen ebenso, die Passagiere das allgemeine Persönichkeitsrecht und die Airline das Recht auf Eigentum. Und bei Streitigkeiten über in Konflikt stehende Rechte entscheidet ein Gericht.
wie sollte die Behinderung erfolgen? und wieso braucht man dafür einen Fotoapparat? man könnte dann ja auch denken, dass das bloße Hinsehen eine Beeinträchtigung ist... dann war der Hinweis ja nicht weitgehend genug...
Genau so, wie auch jemand dein Bild drch Hereinlaufen stören könnte.
Und ich habe dir an anderer Stelle schon einmal erklärt, dass eine Bildaufnahme etwas anderes ist, als einfach nur Hinsehen.
öhm? jetzt verstehe ich schon die Grammatik nich mehr... lol bye
Dann musst du aussteigen, wenn dir diese Hausordnung nicht gefällt. Durch diese "ach so schwere Einschränkung" deiner Freiheit, können viele Menschen beruhig im Flieger reisen.
wieso „beruhigt“? was soll ich schlimmes mit dem Foto machen? ein Paar Runzeln entfernen mit Photoshop? lol
Wenn ich mit meiner Geliebten heimlich nach Mallorca fliege, möchte ich nicht als schickendes Beiwerk in deinem Block auftauchen. Entsprechend würde ich die Stewardess bemühen, die wiederum den Piloten nerven müsste. Fazit: Wir als Fluglinie untersagen die künstlerische Freiheit in unserem Flugzeug.
was hat „Verkaufen“ mit „Kunst“ zu tun? du meinst das Recht auf Arbeit... und siehe da: das ist einschränkbar... aber durch ein Gesetz... nicht durch eine königliche Fluggesellschaft... lol
Auf welcher Grundlage beruft du dich darauf ein Künstler zu sein? Theoretisch könnte hinter der Aussage nur die Ausrede eine Spanners stecken der die billigen Fotos zu privaten Zwecken missbraucht.
Die Airline handelt also im Sinne der Kunden, passt dir das nicht dann bleib daheim.
Dem Staat ist das egal - die Airline aber darf das.
Selbst Privatleute dürfen dir verbieten in deren Mietwohnungen zu fotografieren. Bilde dich mal im Bereich "Hausrecht" weiter.
Sollten dich die Einschränkungen als Künstler zu sehr aufregen oder gar psychisch überfordern dann steht es dir frei andere Verkehrsmittel zu nutzen. Allerdings sollte dir bewusst sein dass auch Busfahrer, Taxifahrer, die Bahn ja sogar der Fahrer einer Rikscha dir private Aufnahmen untersagen darf.
Die Welt dreht sich nun mal nicht nur um dich als "Künstler" .... du unter liegst als Person den allgemeinen Bestimmungen und Gesetzen. dazu gehört auch das Hausrecht.
ach so: was ist, wenn ich von der Person ausdrücklich mündlich gebeten werde, sie abzulichten?
DATENSCHUTZ GEHT VOR KUNST.
woher kommt dieses Recht?