Wo muss man mehr mit einer Absage rechnen? Bei der Genossenschaft oder Privatvermieter?
Wenn man sich eine Wohnung mietet und kein eigenes Einkommen hat (Grundsicherung) und die Miete muss daher von Jobcenter übernommen werden, wo muss man mehr mit einer Absage rechnen?
Bei Genossenschaft bei den Privatvermietern?
Kann eine Genossenschaft mich ablehnen und sich für einen anderen Mieter entscheiden?
Dass sie der Vermieter für einen anderen Mieter entschiedet, ist das bei der Genossenschaft selten oder öfters?
4 Antworten
Bei einer Genossenschaft muss man oft Anteile kaufen. Daher wird das wohl nix. Bei normalen Vermietern ist es so. - Das Amt zahlt, das heißt dass das Geld zumindest sehr wahrscheinlich kommt. Man weiß halt nie, was man sich für einen Assi reinholt.
Muss man leider immer wieder sagen, weil sich das Gerücht, dass Bürgergeldler tolle Mieter wären, weil das Amt immer zahlte, leider hartnäckig hält.
Und junge aufstrebende Nachwuchsvermieter, die das glauben, könnten dann Geld verlieren.
Das Amt zahlt, das heißt dass das Geld zumindest sehr wahrscheinlich kommt
das heißt gar nichts. Das Geld kann direkt wieder umgeleitet werden, oder er bekommt sanktionen. Bürgergeldempfänger = hochrisiko, sicher ist nur dass man im Problemfall auf den kosten sitzen bleibt.
Richtig, das Geld kann umgeleitet werden. Ist aber eher selten. Die Saktionen werden nicht an dem Empfänger überwiesen, wenn die Miete von Amt direkt gezahlt wird. die MieteUnd nur so, beim Durchschnittsmieter kannst du heute auch schon nix mehr oder sehr wenig pfänden lassen.
Normal ist dass es an den Bürgergeldempfänger geht, aber selbst eine Abtretung kann zu jeder zeit widerrufen werden. Generell sollte der Mieter überhalb der Pfändungsgrenze verdienen. Junge Frauen sind besonders gefährdet weil sie ggf. schwanger werden und nicht mehr arbeiten können. Räumungsklage ist dann noch komplizierter und teurer.
Harte Welt, aber sie ist so.
Kommt darauf an. Die Probleme liegen an unterschiedlichen Stellen.
Kann eine Genossenschaft mich ablehnen und sich für einen anderen Mieter entscheiden?
Natürlich. Wenn sich sagen wir mal 10 Leute bei der Genossenschaft für eine Wohnung bewerben, muß die sich ja für einen entscheiden und 9 ablehnen.
Auf der anderen Seite sind die Genossenschaften in der Regel sozial orientiert. Das heißt, die Tatsache, das sie Bürgergeld beziehen spielt eine geringere Rolle als bei Privatvermietern.
Bei Privatvermietern ist das Problem, das Brügergeldempänger ein sehr hohes Risiko darstellen.
jedem vermieter ist abzuraten Bürgergeldempfänger als Mieter zu nehmen wenn es irgendwie geht
So lange man sich darauf einigt, dass der Mieter einen Auftrag zur Direktüberweisung an den Vermieter unterschreibt kommt das Geld doch sicher.
nein, denn er kann es jederzeit widerrufen oder sanktionen bekommen. Niemals Bürgergeldempfänger oder geringverdiener wenn man bessere mieter haben kann
Warum ist jeden Vermieter abzuraten Bürgergeldempfänger als Mieter zu nehmen?
weil das Geld nicht sicher ist und weil eine Pfändung unmöglich ist.
Bei beiden gleich.
Keiner will Bürgergeldmieter.
Das ist die Denke eines Laienvermieters.
Jeder Vermieterpro meidet Bürgergeldler.