Will die AFD die indirekte parlamentarische Demokratie beibehalten oder mehr oder weniger Demokratie wagen?

5 Antworten

Ich zweifle daran, dass die meisten AfDler ein ausgeprägtes Ideal des 'richtigen' Wahl- und Regierungssystems haben.
Bekundungen zu mehr Volksentscheiden, Ablehnung von supranationalem Einfluss oder Verfassungsschutzreformen scheinen mir zumeist erst breiter aufzukeimen, wenn im Konkreten bereits Unzufriedenheit geweckt wurde, weil spezielle politische/gesellschaftliche Zustände/Ereignisse nicht dem eigenen Weltbild gefallen. Danach schleichen sich schlicht simple gesellschaftstaugliche Begründungen ein, um Änderungen zu legitimieren, die zum Abbau dieser Zustände führen sollen (Volksentscheide ~ direkte Bürgerbeteiligung; supranationaler Einfluss ~ nationale Souveränität, Verfassungsschutzreform ~ Gewaltenteilung).

Einzig besonders erscheint mir, dass gehäuft eine Tendenz dazu besteht auf kultureller/gesellschaftlicher Ebene mehr Homogenität einzufordern; was wohl mit dem Bild großer Volksparteien/Politiker einhergeht und somit mehr politischer Festigkeit und Einflussnahme (Anstreben einer Konkurrenzdemokratie statt Konkordanzdemokratie).

Nein, erst vor ein paar Tagen hat Höcke doch gesagt, was er will. Er will den Rundfunkvertrag kündigen und die Medien gleichschalten. Das bedeutet nichts anderes als Diktatur.

Das ist halt so eine Sache. Man setzt sich hierfür ein, wenn es einem passt. Ohnehin gibt es Einschränkungen durch das GG. Eine Volksabstimmung bezüglich Minaretten wie in der Schweiz geht hier nicht. Zudem hat die AfD genügend Extremisten in der Partei, die mit der FDGO nicht unbedingt immer was anfangen können, auch wenn die AfD eine Unvereinbarkeitsliste hat:

Um die Aufnahme in die AfD beantragen zu können, dürfen Sie keiner konkurrierenden Partei, keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie zur Prüfung der Unvereinbarkeitsliste verpflichtet. Sollte diese Organisation dort aufgeführt sein, ist dies gleichzeitig mit dem Mitgliedsantrag schriftlich anzuzeigen.

Quelle: https://www.afd.de/mitglied-werden/

Die AfD lässt in ihren Parteiprogrammen immer wieder Forderungen nach direktdemokratischen Elementen anklingen.

Mit einem zentralen Problem: sie hat ein völlig falsches Vorstellung von diesen Elementen. Wie jede populistische Partei ist ihr ein unverfälschter "Volkswille", der sich ihrer Meinung nach in diesen Formen artikuliert, besonders wichtig.

Aber eine Demokratie zeichnet sich nicht (immer) anhand Herrschaft der Mehrheit aus, sondern anhand der Frage, wie geschützt gesellschaftliche und politische Minderheiten sind. Wenn es aber nur noch einen wahren Volkswillen gibt (der in der rechtsextremen AfD-Vorstellung nur einer bestimmten Personengruppe zugestanden wird), dann gerät man in eine gefährliche Entwicklung, die in Intoleranz, Exklusion und sogar Gewalt mündet. Der verm. Volkswille soll allen aufoktroyiert werden.

Die AfD hat mit ihren Ortsverbänden und ihren Akteuren stets gezeigt, dass sie Andersdenkende verfolgen, jagen, oder gar Pressehäuser niederbrennen will.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – im Masterstudium Politikwissenschaften
Kleosa 
Fragesteller
 29.11.2023, 21:32

An die Grundrechte 1-19 nach Grundgesetz darf sie nichts antasten. Somit ist das wesentliche geschützt und gewährleistet.

Konkreter:

  1. Neben den Artikeln 1 und 2 (Menschenwürde, Menschenrechte, Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit) besagt Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das ist eine Verfassungsgarantie für die Minderheiten, letztlich also impliziter Minderheitenschutz.
  2. Europäische Übereinkünfte schützen die Rechte nationaler Minderheiten in den Einzelstaaten. Das sind insbesondere das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Quelle: https://gabriela-heinrich-blog.com/2014/06/13/schuetzt-das-grundgesetz-die-minderheiten-in-deutschland/

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Fassadept  29.11.2023, 21:51
@Kleosa

Art. 2 bis 19 können (soweit nicht im Konflikt mit Art. 1, 20 oder 79) selbstverständlich angetastet werden (soweit mehrheitsfähig).
Zudem könnte man anführen, dass formale Politik nur begrenzten Einfluss auf den Zustand der Gesellschaft hat (worauf der Antwortgeber vermutlich eher hinaus wollte).

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Kleosa 
Fragesteller
 29.11.2023, 21:53
@Fassadept

Nein es sind unantastbare Rechte, Ewigkeitsklauseln, nur ein verhältnismäßiger Notstand kann eine Einschränkung rechtfertigen.

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Fassadept  29.11.2023, 21:59
@Kleosa

Wie genau kommst du darauf?
Mir wäre das vollkommen neu, aber falls du eine entsprechende Referenz hast, schaue ich mir das gerne an ... ich finde es nur bisher etwas komisch, dass zwar Art. 1 in deiner Beschreibung eingeschlossen ist, aber ebenso durch Art. 79 ("Ewigkeitsklausel") geschützter Art. 20 nicht, weswegen mein Vertrauen in deine Worte alleine derzeit nicht gegeben ist.

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Kleosa 
Fragesteller
 29.11.2023, 22:01
@Fassadept

Ja Artikel 20 gehört selbstredend dazu.

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Fassadept  29.11.2023, 22:03
@Kleosa

Aber woher stammt diese Auflistung 1 bis 20?
Dies ist mir weiterhin unklar, mir ist lediglich Art. 79 bekannt, welcher Art. 1 und 20 schützt (sowie das bestehen der Länder und des Bundes).

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Eine Alice Weidel liebäugelt nicht.
Sie bösmundet.

"Mehr Demokratie wagen" ist von Willy Brandt und eine Verhöhnung, verknüpft man die Aussage mit der AfD.

Eine AfD "wagt" nicht.
Zumindest nicht im progressivem Sinne.