Wie viel (Solar)strom kann ich an den Staat theoretisch verkaufen?
Wie viel ist "maximal" möglich? sagen wir ich produziere 10.000 kwp/kwh jährlich. Wie viel davon kann ich an den staat verkaufen bzw. davon verdienen?
Wieviel kW verbrauchst du denn in deinem Haushalt?
ca. 400 kwh monatlich sagen wir mal
4 Antworten
Gehe mal davon aus, dass Du ca. 70 % Deines Jahresverbrauchs decken kannst, wenn Du auch Batteriespeicher vorhältst.
Warum nicht mehr? Weil es Zeiten gibt, in denen so viel mehr Strom produziert wird, als man in dem Moment verbrauchen oder noch einspeichern kann. Dieser Stromanteil wird dann eingespeist.
8 Cent je kwh sind aber sehr wenig. Damit wird man nicht reich.
Man hat einerseits einen Ertrag, indem man 70 % des eigenen Verbrauchs nicht kaufen muss. Andererseits, weil man für ins Netz eingespeisten Strom etwas bekommt.
Man muss die Gegenrechnung machen, wie viel kostet die Anlage und wie lange kann man sie betreiben und welche Kosten entstehen währen der Betriebszeit. 20 Jahre sollte eine Anlage problemlos laufen. Danach mit gewissen Abschlägen im Ertrag und evtl. höheren Kosten.
Hat man die Investitionssumme und eine Kostenschätzung, teilt man diese durch die mögliche Strommenge, die über die ganze Laufzeit erzeugt werden kann. Dadurch erhält man den Satz je kwh, den die Erzeugung kostet. Man wird schnell feststellen, dass dieser Satz deutlich höher ist, als die 8 Cent, die man für die Einspeisung bekommt. Also wird man damit nicht reich.
Damals waren die PV-Anlagen deutlich teurer und es gab über 40 Cent je kwh.
Und es gab keine Batteriespeicher. Praktisch jede einzelne erzeugte kwh floss ins Netz und man bekam ordentlich Geld dafür. Berechnungen von vor ca. 20 Jahren ergaben eine Verzinsung von ca. 4 bis 5 % des eingesetzten Kapitals im Verlauf von 20 Jahren, wobei damals niemand sagen konnte, ob die Anlagen immer problemlos laufen, ob Module und Wechselrichter ersetzt werden müssen und wie sich das im Lauf der Zeit auswirken wird.
Man ging auch immer davon aus, dass die Anlagen nach 20 Jahren munter weiter produzieren werden, allerdings wusste wiederum niemand, wie es dann mit Einspeisevergütung aussehen wird. Solche Anlagen, die immer noch munter produzieren, können nun mit neuen Wechselrichtern erneuert werden und zusätzlich mit Batteriespeicher ausgerüstet werden, sodass man den Strom wesentlich besser und wesentlich mehr davon selbst nutzen kann. Auf die Einspeisevergütung zur Profiterzielung kommt es nicht mehr so an.
Anders nun bei zwar "billigeren" neuen Anlagen und den immer noch sehr teuren Batteriespeichern. Man kann zwar unabhängig von Stromversorgern einen großen Teil des selbst benötigten Stroms selbst produzieren und kombiniert mit einer Wärmepumpe und ggf. mit Wallbox für das eigenen E-Auto noch deutlich mehr als ca. 70 % der Eigenversorgung abdecken, aber aufgrund der hohen Investitionskosten bleibt es eine Rechenaufgabe, ob sich die Investition dann lohnt.
Kommt noch die für Herbst angekündigte Förderung, kann sich das alles zusammen rechnen, vor allem, wenn man davon ausgeht, dass die Strompreise im Verlauf der nächsten Jahre nochmal deutlich ansteigen können.
Aber: Reich wird man davon nicht.
Nach oben gibt es nur gebietsbezogene Grenzen vom Grundversorger. Denn an den verkaufst Du, nicht an den Staat. Ansonsten gilt
Anlagen mit Eigenversorgung bekommen eine feste Einspeisevergütung:
bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh
ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh
Du verbrauchst ja dann schon 5000 kwh und kannst doch locker 5000 kwh noch einspeisen.
Musst du halt mal mit deinen Eltern besprechen. Die müssen das ja auch finanzieren.
ne ich meine eigentlich für mich selber in der zukunft.
das dauert ja noch 10 Jahre oder mehr. Bis dahin ändert sich viel. Wer weiß, wie viel Strom du dann tatsächlich verbrauchst.
Du verkaufst nicht an den Staat sondern an deinen Energieversorger.
Und auch nur das, was nach Abzug deines Eigenverbrauchs (inkl. Laden deines Stromspeichers) übrig bleibt.
Ohne Details dazu zu kennen lassen sich die Fragen nicht sinnvoll beantworten.
Stimmt, falsch formuliert von mir. Auch wenn das in der Mehrzahl der Fälle identisch sein dürfte.
Sorry, das ist eben nicht identisch in allen Fällen.
Nach dem EnWG gelten die Unbandlingregeln!
Danach dürfen Lieferanten und Netzbetreiber nicht identisch sein und die Netzbetreiber müssen alle Lieferanten gleichbehandeln.
Wie hoch dein Energieverbrauch üblicherweise ist, was für eine Heizung du nutzt, wie groß der Stromspeicher ist. Etc. pp.
ca. 400 kwh monatlich, Zentralheizung mit holz, sagen wir mal 20 kwh stromspeicher
Nicht mehr. Früher, als die garantierte Einspeisevergütung noch deutlich höher lag, mag das anders ausgesehen haben. Wobei damals auch die PV-Anlagen deutlich teurer waren.