Ich komme bis zum Jahresende nur auf max. 600 KWh Strom , zwischen 4.1.2023-4.1.2024? Ist das normal?

3 Antworten

Nein das ist nicht normal. Sondern sehr wenig.

Ich kenne eure Familienverhältnisse nicht.

Jeder in der Erbengemeinschaft ist gleichberechtigt.

Im Zuge einer Erbauseinandersetzung vor Gericht, Ja!

BWLBoss  07.11.2023, 12:57

Nein.

Nur wenn er nicht mehr Eigentümer wäre.

0
Ursusmaritimus  07.11.2023, 12:58
@BWLBoss

Er bildet einen Teil der Erbengemeinschaft und die kann auch juristisch und mit Zwangsversteigerung der Erbmasse aufgelöst werden. Geht aber ein paar Tage.......

0
BWLBoss  07.11.2023, 12:59
@Ursusmaritimus

Ja, wenn sie uneins gegenüber Dritten sind,

Aber sie können ihn nicht rauswerfen und auch nicht freihändig verkaufen.

Sie können die Zwangsversteigerung initiieren.

Aber das kann er genau so gut.

0
Ursusmaritimus  07.11.2023, 13:01
@BWLBoss

Sie können die Zwangsversteigerung initiieren.

...und das ist der Weg zur Auflösung der Erbengemeinschaft und ggf. zu seiner Zwangsräumung. Er will das aber nicht....also warum soll er die Zwangsversteigerung auslösen?

0