Wie soll ich das mein Arbeitgeber erklären und wen kann man noch trauen?


17.10.2024, 16:01

Falls es relevant ist. Ich bin männlich und mitte 20.

6 Antworten

Du musst keine Auskunft geben. Sag du brauchtest zeit damit sich die Augen erholen können und es sieht so aus als ob zum glück keine bleibenden schäden entstandem sind. Du brauchtest die Ruhezeit um zu sehen ob du damach noch beschwerden hast - Punkt aus

Seinem Arbeitgeber muss man da gar nichts erklären. Du gibst ihm die Krankmeldung und damit ist es gut.

Wenn du deinem Chef bereits das Thema Laserpointer erklärt hast, dann äußere dich vage in der Art, das man heute noch nicht beurteilen kann ob es bleibende Schäden gibt.

Wenn du eine Krankschreibung und zwei Meinungen hast, entscheidest du halt über dein Schicksal. Geh wieder arbeiten, oder bleib halt solange daheim wie du krank geschrieben bist. Das bleibt dir überlassen.

Bei einem "unfall" der auf Arbeit passiert, geht man eigentlich zum Durchgangsarzt.

Welcher der nächste ist sollte eigentlich auf dem Aushang der Berufsgenossenschaft im Betrieb stehen.

Oft steht dort auch der nächstgelegene Augenarzt. Bei einer evtl. Verletzung des Auges kann es gefährlich werden erst Überweisungen zu organisieren. Bei Akuten Fällen gilt erst Behandlung (evtl. gegen Sicherheit (z.B. 20,-€) , dann Karte oder Überweisung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Inkognito-Nutzer   26.11.2024, 01:58

So wurde es mir am Telefon gesagt. Das war sowieso ein hin und her letzten Monat.

du brauchst dich nicht gesund schreiben lassen, ruf deinen AG einfach an und sage das der Heilungsprozess so gut war das du dich fit fühlst und wieder zur Arbeit kommst, du darfst trotz AU wieder zur Arbeit gehen, das ist kein Problem.


Inkognito-Nutzer   17.10.2024, 16:12

Dann bin ich aber nicht versichert. Das wurde uns mal in der Ausbildung gesagt.

Schubert610  17.10.2024, 16:19
@Inkognito-Beitragsersteller

Nein, falsch, du bist ganz normal versichert.
Die AU sagt nur aus das du voraussichtlich bis zu eine bestimmten Datum krank bist, wenn du dich früher fit fühlst darfst du wieder zur Arbeit.

Nun, es kommt auf den laserpointer an. Bei klasse 1 und 2 ist eine kurzzeitige blendung tatsächlich nicht schlimm da der lidschlussreflex schnell genug ist um das auge zu schützen. Bei stärkeren laserpointern ist es gefährlich.