Wessen Schuld ist das?
Der krankenkasse ist es nicht aufgefallen dass meine Mutter noch in Familienversicherung ist trotz selbstständiger Tätigkeit. (Gewerbeanmeldung wurde eingereicht)
meine Mutter dachte dass alles die Steuerberaterin macht, aber dem war auch so. Sie hat also nie den Steuerbescheid eingereicht. Allerdings hat die Steuerberaterin immer BWA eingereicht.
natürlich hat meine Mutter eine Teilschuld, aber die Krankenkasse hätte das ja ausschließen sollen, da wie gesagt, sie hauptberuflich für das Unternehmen verantwortlich ist.
Wessen Schuld ist was? Was genau ist denn das Problem
naja sie fordern Rückzahlungen, aber ich finde sie haben einen teilschuld
2 Antworten
Die letzte Verantwortung trägt Deine Mutter, die auch die von den vergünstigten Beiträgen profitierte. Also hat sie auch die Pflicht zur Rückzahlung.
Ist ihr durch Pflichtversäumnis der Steuerberaterin ein Vermögensschaden entstanden - was aber nicht der Fall ist - kann sie die Steuerberaterin in die Haftung reinnehmen.
natürlich hat meine Mutter eine Teilschuld, aber die Krankenkasse hätte das ja ausschließen sollen, da wie gesagt, sie hauptberuflich für das Unternehmen verantwortlich ist.
Deine Mutter hätte das aber durchaus der Krankenversicherung melden sollen, um die Versicherungslage zu klären.
Das sind eigentlich Punkte, die man im Blick haben sollte, wenn man sich selbständig macht.
Sie dachte, dass alles die Steuerberaterin macht.
Die Steuerberaterin ist für die Steuer da. Nicht für die Versicherungsangelegenheiten ihrer Mandantin.
Es geht mir allein drum, dass man, wenn man hauptberuflich selbstständig ist, man keinen Anspruch auf familienversicherung hat - das hätte also der kv auch auffallen müssen! Nach 5 Jahren
Wie soll der Krankenversicherung das denn auffallen, wenn ihr das nicht meldet?
naja sie hatten die Bwa + sie ist seit 2020 selbständig gemeldet bei der KV. Selbstverständlich hätte sich meine Mutter drum kümmern müssen, aber es ist nicht alleinig ihre Schuld. Verstehst du was ich meine?
Sie dachte, dass alles die Steuerberaterin macht. Es geht mir allein drum, dass man, wenn man hauptberuflich selbstständig ist, man keinen Anspruch auf familienversicherung hat - das hätte also der kv auch auffallen müssen! Nach 5 Jahren