Wenn man von den Eltern rausgeschmissen wird hat man dann Anspruch auf Hartz-IV (u25)?
11 Antworten
Kommt auf den individuellen Umstand an.
Wie alt bist du denn, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium bzw.bist du auf der ernsthaften Suche nach einer Erstausbildung oder Studium ?
Einen Antrag kann man ab der Vollendung des 15 Lebensjahres stellen, würdest du z.B. schon eine Erstausbildung abgeschlossen haben und deine Eltern setzen dich vor die Tür, dann muss es bei Bedürftigkeit auch Leistungen vom Jobcenter geben, solange du im Regelfall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Würdest du z.B. auf der Suche nach einer Erstausbildung sein, dann käme ggf.vorrangig Unterhalt von den Eltern in Betracht, vorausgesetzt das sie auch leistungsfähig sind.
Dann würde das Jobcenter ggf.in Vorleistung gehen und versuchen diese dann von den Eltern wie einfordern.
Wenn du dich beim Jobcenter als Arbeit und nicht Ausbildung suchend meldest, dann besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt von den Eltern, weder nach dem BGB - noch nach dem SGB - ll.
Voraussetzung ist, dass du min.18 Jahre alt bist, denn sonst würde weiterhin Unterhaltspflicht der Eltern bestehen, sollten sie leistungsfähig sein.
Du kannst jedenfalls den Antrag stellen. Das entbindet deine Eltern natürlich NICHT von ihrer Unterhaltspflicht.
Und eine Wohnung musst du dir schon selbst suchen. Das leistet das JC nicht.
Eltern sind nicht zwingend zum Kindesunterhalt verpflichtet, wenn z.B. ein Zusammenleben mit diesem nicht mehr möglich ist und dieses sich z.B. einer Ausbildung verweigert.
Wenn du Hilfsbedürftig bist und deine Eltern keinen Unterhalt zahlen müssen dann ja. Deine Eltern müssen nur Unterhalt zahlen wenn du was machst oder dich um eine Ausbildung bemühst
man wird wohl Probleme kriegen, und erstmal klagen müssen entweder gegen Eltern dass sie dich aufnehmen oder beweisen dass das Verhältnis so zerüttet ist dass eine aufnahme unmöglich ist
Nein, müssen sie nicht. Ab Volljährigkeit ist jeder für sich selbst verantwortlich. Der FS könnte etwas sensationelles tun : ARBEITEN!
dann aber deine Unterkunft zahlen … das tun sie aber wohl dann kaum, also läufts auf das hinaus was ich sagte
wieder reinklagen oder Sozialamt bestätigt das zerüttete Verhältnis und gibt dann Unterstützung wie ab 25 --
Ich klage dann lieber eher gegen das Jobcenter das sie einen den Antrag bewilligen
Die Eltern müssen einen ab 18 nicht wieder aufnehmen
Im Prinzip ja, denn Eltern kann es nicht aufgezwungen werden mit ihrem Kind in einem Haushalt zu leben, wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist.
Aber im Falle X wird Dir dann das JC "Beine machen" - erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Einen "Anspruch" hat im Grunde jeder. Aber das JC ist keine Wohnungsvermittlung
Und wenn die Person nicht auf der Suche nach einer Erstausbildung ist? Weil so wie ich das jetzt verstanden habe müssten die Eltern für die Person dann keinen Unterhalt zahlen