Der Ehemann arbeitet - hat die Frau Anspruch auf Hartz/4?

2 Antworten

Zwei Kinder aus der ersten Ehe der Frau bekommen Unterhalt.

Dieser Unterhalt ist nur für die Lebenshaltungskosten der Kinder - nicht für die der Frau. Er wird also nicht als Einkommen der Frau gerechnet.

ch meine, der Mann arbeitet doch....

Der Mann ist vorrangig für seinen eigene Lebensunterhalt verantwortlich.

Reicht sein Einkommen nicht aus, um davon ggf. auch der Frau noch Unterhalt zu leisten, hätte diese ggf. Anspruch auf ALGII.....