Ehemann verschollen, neu geheiratet, Mann wird gefunden - mit zwei Männern verheiratet?

6 Antworten

Eine Ehe gilt in Deutschland als aufgelöst durch Scheidung oder durch den Tod eines der Ehegatten.

Wird nun also der verschollene Ehegatte für Tod erklärt, ist die Ehe formaljuristisch aufgelöst und besteht damit nicht mehr. Dies wird in dem entsprechenden Eheregister nach dem Vorlegen der Nachweise über den "Tod" des Ehegatten beurkundet. Eine Todeserklärung ist auch nicht so einfach mal zu bekommen. Da sind strenge gesetzliche Normen und Fristen zu beachten. 

Taucht nun der für Tod erklärte Ehegatte wieder auf, ändert dies nichts an der wirksamen Auflösung der Ehe nach der Todeserklärung. Sie bleibt aufgelöst.

Eine neue, nach dem "Tod" des ersten Ehegatten geschlossene Ehe bleibt rechtswirksam.

Es liegt hier also weder eine bigamistische Handlung noch eine Straftat des Standesbeamten oder eines der Eheschließenden vor. Da hat howelljenkins doch ein wenig Müll geschrieben.

Das kam nach dem zweiten Weltkrieg öfter vor, dass ein Mann der verheiratet ist, jahrelang nach dem Krieg nicht nach Hause kam. Der Mann galt dann als verschollen und in einigen Fällen wurde er dann für tot erklärt, so die Suche nach ihm verfolglos blieb.

Die Frau heiratete wieder und plötzlich stand ihr erster Mann wieder vor der Türe,

Nachdem der Mann für tot erklärt wurde, war damit auch die Ehe aufgelöst und die Frau konnte wieder heiraten.

Die Frau hatte dann die Möglichkeit, sich wieder von dem zweiten Mann scheiden zu lassen und ihren ersten Mann erneut heiraten. Oder sie blieb bei ihrem zweiten Mann und ihr erster Mann musste sich damit abfinden, dass seine Frau nun einen neuen Partner hat.

Es gab nach dem Krieg Tag für Tag im Radio Suchmeldungen. Da wurde nach vermissten Soldaten gefragt.Name , Geburtsdatum und weitere Details über den Vermissten wurden bekanntgegeben und gefragt, ob jemand über den letzten Aufenthalt des Vermissten eine Auskunft geben kann.

"Problematisch wird das Verbot, wenn ein Ehegatte irrtümlich für tot erklärt wurde und der andere eine neue Ehe eingeht. Zivilrechtlich wird die frühere Ehe damit nach § 1319 Abs. 2 BGB aufgelöst, wenn mindestens einer der Eheleute der neuen Ehe gutgläubig ist. Strafrechtlich soll aber § 172 StGB nach noch herrschender Auffassung anwendbar sein.

Strafrechtlich verantwortliche Täter des § 172 StGB können nur die Eheleute sein (als Teilnahme an der Tat kommt nur die Beihilfe des Standesbeamten o.ä. in Betracht), die wenigstens in Kenntnis der Gültigkeit der noch bestehenden Ehe handeln. Die Straftat wird vollendet durch die Beurkundung des Standesbeamten, durch die die zweite Ehe formal gültig wird."

siehe wikipedia artikel "bigamie"

Dieser Fall  ist sehr häufig nach dem 2. Weltkrieg aufgetreten. Das ist für alle 3 Beteiligten eine sehr dramatische Situation. Meines Wissens (ich kann mich aber irren) liegt die Entscheidung bei der Frau, mit welchem Mann sie weiterleben möchte. Die andere Ehe wird dann aufgehoben.

Amtsschimmel25  17.02.2016, 14:51

Das ist nicht richtig. Schau dir einfach mal ganz gemütlich das BGB und des PstG an.

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Die ist nicht aufgehoben, da es heißt "Bis der Tod euch scheidet.". Doch dies ist eine schwere Situation, ich meine du dachtest dass er tot sei, von daher wart ihr "geschieden" wenn mans so sehen möchte. Ich persönlich denke, man sollte in dieser Situation beim neuen Mann bleiben. 

LG