Wenn man jemanden liebt ist das alter egal, solange es legal ist, oder?
Also so denke ich
7 Antworten
Hallo bahnaild,
fast schon ausschließlich betrachtet die Gesellschaft den Begriff der Liebe als eine Zuneigung, die in einer Partnerschaft führt oder dort leben soll. Dabei wird die Liebe an Hand von Paradigmen über die Partnerschaft gemessen: u. a. daran, wie alt oder im Alter unterschiedlich die Partner*innen sein "sollten".
Je größer der Altersunterschied ist, wird um so mehr unterstellt, dass die ältere Person die jüngere Person nur für eigene Zwecke instrumentalisiert - sonst aber in der Gesellschaft ohnehin Gang und Gebe.
Wir betrachten den Begriff der Liebe universal. Damit ergibt sich unter anderem die Einheit, die aus der Herleitung der Liebe nicht über Relationen unter Menschen und einem Alter begrenzt ist.
Wir nehmen aus Liebe heraus lediglich Rücksicht auf das Alter, wo der eine oder andere Ausdruck der Einheit noch vom Alter rein menschlich abhängen mag.
Gesetzliche Regelungen mögen dem Rechnung tragen und auch eine Ehe (beglaubigte Partnerschaft) erst ab einem bestimmten Grundalter zulassen.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten.
Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:
- sexuelle Handlungen an/mit Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
- sexuelle Handlungen an/mit minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
- sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
- ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
- ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
- ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.
Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Grundsätzlich gehe ich mit der rechtlichen Regelung einher, dennoch würde ich es nicht pauschalisieren - weder in deine Richtung noch in die Richtung der anderen Antwortgeber.
Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie die Beziehung geführt wird. In einem Fall aus meinem Bekanntenkreis, wird die Beziehung vollständig auf Augenhöhe geführt, und da gab es einige Hürden zu überwinden:
Ein Bekannter meiner Familie war mit 27 Jahren frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem 15-jährigen Mädchen zusammen kam. Seine Schule und die des Mädchens trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil ihre Eltern ihn wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage) & Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren) StGB angezeigt haben.
Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach ihn wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und ihm hielt an.
Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf seine Schule, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.
Dennoch wurde er, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte er vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Allerdings darf er nicht mehr unterrichten und sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.
Inzwischen ist er 40 und das Mädchen 28. Beide leben zusammen, sind seit 7 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.
Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.
Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.
Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat mit 15 selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.
Erst auf sein Anraten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.
Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.
Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.
Nein, ist es nicht.
Ein großer Altersunterschied bedeutet unterschiedliche psychosoziale Entwicklungsstufen und somit unterschiedliche Erwartungen, Haltungen und Positionen im Leben.
Meistens ist es so, dass der jüngere Partner in eine emotionale Abhängigkeit rutscht.
Das es keine Beziehung auf Augen Höhe gibt sondern ein sehr deutliches Gefälle von oben nach unten.
Und der jüngere Partner geht meist mit tiefen emotionalen Verletzungen aus solch einer Beziehung hervor.
Muss man sich nicht antun, ganz ehrlich nicht.
Naja, du bist wahrscheinlich noch sehr Jung und hast noch nicht die Objektivität um das zu reflektieren.
Aber erzählen, in welchen meiner Argumente denkst du liege ich falsch.
Glaubst ein 20 Jähriger steht auf genau den gleichen Entwicklungsstand wie ein 40Jähriger?
Nein aber das ist moralisch nicht bedenklich weil beide erwachsen sind. Und woher willst du das wissen? Es gibt sonderfälle
Es gibt Sonderfälle die mit 26 gensuso psychosozial entwickelt sind wie 46 jährige?
wie soll das gehen?
Hast du dich schonmal mit psychosozialer Entwicklung beschäftigt?
was geht ist das der ältere Part einfach zurück geblieben ist.
Aber will man das?
Aha. Komm lass gut sein. und angeblich ist das gehirn dich ausgewachsen mit 25, was denn jetzt 😹
Es geht nicht ums Gehirn sondern um die Psycho Sozialen Entwicklung.
Du wolltest doch den Anschein nach überdachte Antworten, jetzt wiegelst du alle ab und machst dich lächerlich
Und trotzdem ist das moralisch nicht vewerflich weil beide erwachsen sind
Es geht nicht um Moral.
Bist du kognitiv nicht Inder Lage meine Antwort zu erfassen ?
Nein. Nennt sich dann Machtgefälle... Also bei gewissen Altersunterschieden
Er macht sich ca wöchentlich neue Accounts hier, um immer die gleichen Fragen zu stellen.
Ich sehe das nicht so.
Der Charakter eines erwachsenen Menschen ist ein recht statisches Konstrukt.
Das bedeutet, dass Menschen sich in der Regel kaum ändern.
Deswegen hilft ein Blick in die Vergangenheit eines Menschen um zu erkennen, was einen in der Zukunft erwartet.
Lol okay, sehe ich anders.