Wenn die Wehrpflicht wiederkommt, müssten Leute, die schon über 25 sind und schon arbeiten, den Wehrdienst nachholen?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Nein 75%
Ja 25%

9 Antworten

Nein

Das kann niemand genau wissen. Vermutlich jedoch nicht. Es wäre verheerend, wenn in Zeiten des Fachkräftemangels auch noch Leute aktiv aus ihren Berufen herausgeholt werden würden. Zudem gibt es die Möglichkeit, gegen Gesetze vor Gericht vorzugehen.

Mfg

ManuelMeiste416  10.08.2023, 15:11

An sich richtig, wobei die Wehrpflicht die grundsätzlich ja verfassungswidrig wäre ja selbst in der Verfassung steht, daher kann man nicht wirklich was dagegen machen.

Dass sie soiweso nicht wieder eingeführt wird ist ein anderes Thema.

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Rollerfreake  10.08.2023, 16:56
@ManuelMeiste416

Das stimmt. Wobei nicht in der Verfassung steht, dass jeder zur Wehrpflicht erscheinen muss. Sie kann durch ein entsprechendes Bundesgesetz eingeführt werden, muss sie allerdings nicht. Dieses Bundesgesetz könnte dann auch Ausnahmen für all diejenigen beinhalten, welche bereits aktiv im Berufsleben stehen. Ausnahmen wären also demnach schon möglich. Mfg

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ManuelMeiste416  10.08.2023, 20:01
@Rollerfreake

Das ist grundsätzlich richtig.

Es wäre aber absolut nicht sinnvoll, da man ja keine Wehrpflicht mehr braucht. Außerdem wäre es unfair gegenüber jenen die noch keinen fixen Beruf haben, weil die dann weitere Zeit verlieren bevor sie die Möglichkeit haben einen Job anzunehmen. Es würde auch sehr viel Bürokratie erfordern und womöglich wäre es ungerecht wegen mangelnder Wehrgerechtigkeit.

Aber ja, grundsätzlich wäre das schon möglich wie wieder einzuführen, wenn auch politisch extrem schwer durchzusetzen.

Ich denke auch nicht dass viele Politiker sich das trauen würden, Parteien die dafür sind würden jede Menge junge Männer als Wähler verlieren dadurch.

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Nein

Äußerst unwahrscheinlich, außer im Verteidigungsfall. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden fast exakt die gleichen Regeln gelten wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht. Die Grundregeln sind sowieso die gleichen, weil sich an der Rechtslage nichts geändert hat. Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft, sie ist ausgesetzt. Das heißt, sie macht Pause und wenn entschieden wird die Pause zu beenden, werden einfach alle Gesetze wieder aktiv, die auch vor der Pause aktiv waren. In Details wird man sie anpassen, aber das liegt vor allem daran, dass in den letzten Jahren der Wehrpflicht von staatlicher Seite regelrecht nach Ausreden gesucht wurde, tauglich gemusterte Wehrpflichtige nicht mehr einziehen zu müssen. Diese zusätzlichen Ausnahmen werden nach der Wiederaktivierung der Wehrpflicht sehr wahrscheinlich gestrichen. Ähnlich wird es mit der Wehrdienstverweigerung aussehen. Sie ist durch die Verfassung geschützt, aber die Gründe der Verweigerung werden wieder geprüft werden und nicht jede Verweigerung wird anerkannt werden. Zuletzt war Verweigerung nur noch ein kleiner Verwaltungsakt, verweigern ohne Nennung von Gründen, Stempel drauf, fertig.

Realistisch betrachtet ist eine schnelle Wiedereinführung der Wehrpflicht aber garnicht möglich. Viele der für die Wehrpflicht nötigen Kasernen wurden in großer Eile verkauft, abgerissen und überbaut. Es gibt keine Infrastruktur mehr, um Wehrpflichtige in großer Zahl auszubilden. Bei der üblichen Geschwindigkeit von Genehmigungsverfahren und der üblichen Baugeschwindigkeit öffentlicher Aufträge in Deutschland dauert das 20 Jahre und länger. Selbst unter Kriegsrecht, das die Beschlagnahmung geeigneter Infrastruktur zulässt, würde es mindestens 2 Jahre dauern, die riesige Menge benötigter Infrastruktur bereitzustellen und bedarfsgerecht umzubauen. Ohne vernünftige Infrastruktur müsste in allerhöchstem Maße dezentral gearbeitet werden. Im Verteidigungsfall sowieso, um zu verhindern, dass die Wehrpflichtigen direkt in den Kasernen bombardiert werden. Das verursacht direkt das nächste Problem. Je stärker die Ausbildung dezentral stattfindet, desto mehr Ausbilder braucht man und desto wichtiger ist die Qualifikation jedes einzelnen Ausbilders. Genügend Ausbilder mit guter Qualifikation gibt es heute schon nicht und ihre Zahl lässt sich nicht plötzlich hochfahren. Es ist auch nicht jeder geeignet. Ein guter Ausbilder zeichnet sich nämlich nicht dadurch aus, dass er besonders laut brüllen kann.

Das kann keiner wissen, da es nicht konkret geplant ist. Wenn entschieden würde sie wieder einzuführen, wird man sich diese Gedanken machen.

Ja

Wenn jemand, der bereits in einem Arbeitsverhältnis ist und z.B. Familie hat, zum Grundwehrdienst eingezogen würde, müßte der Staat ihm den Verdienst ersetzen, ich glaube, das waren 70 %. Deswegen würden im V-Fall wohl bevorzugt eher junge, 18-Jährige eingezogen. Aber rein theoretisch können natürlich auch Wehrpflichtige aus ihrem Beruf heraus eingezogen werden, nicht allerdings während der Ausbildung, wozu auch ein Studium gehört. Zu meiner Zeit war das jedenfalls so. Der Arbeitsplatz muß aber auf jeden Fall freigehalten werden. Der AG kann versuchen, aus wichtigen Gründen eine Freistellung oder Rückstellung zu erwirken, z.B. wenn der Bestand des Betriebes gefährdet wäre.

Nein

Diese Frage kommt im Schnitt sicher 5 mal pro Woche.

Es steht keinerlei Reaktivierung der ausgesetzten Wehrpflicht ernsthaft zur Debatte.

Politiker sprechen das Thema immer wieder an, aber ohne zu erwarten dass das umgesetzt wird. Das ist mehr so eine Wählerfängerei.

Deutschland hat seit 12 Jahren eine Berufsarmee, und wird das jetzt sicher nicht ändern.

Die Wehrpflicht steht noch in der Verfassung, aber ist ohne praktische Bedeutung.

Der weltweite Trend geht Richtung Wehrpflichtabschaffung, und das aus gutem Grund: Diese ist heutzutage nicht mehr geeignet um Armeen aufzustellen, man braucht gut ausgebildete Berufssoldaten und keine unwilligen 18 Jährigen die ein kurzes Kasernenpraktikum leisten und sofort wieder weg sind sobald sie ein bisschen was können.