Wenn die Wohnung gekündigt wird, wie lange haben wir Zeit um auszuziehen?

7 Antworten

Kommt darauf an von wem:

Wenn du als Mieter kündigst, beträgt die Frist ca. 3 Monate. (Kommt auf den Zugang an, bis zum 3. Werktag und dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn du z.B. jetzt kündigst, wird die Kündigung (schriftlich) beim Vermieter bis zum 04.06.25 zugehen. Dann ist die Kündigungsfrist mit Ablauf des 31.08.25 zu Ende).

Wenn du vom Vermieter gekündigt wird, beträgt die Kündigungsfrist genauso lange, jedoch verlängert sich die Frist um je 3 Monate bei einer Dauer des Mietverhältnisses von 5 und 8 Jahren.

Gleichzeitig kann es sein, dass du eigentlich den Mietvertrag schneller auflösen willst (weil man schon eine neue Wohnung hat, etc.). Wenn man selbst einen neuen Mieter findet, oder der Vermieter bereits einen neuen Mieter hat, kann man auch einen Auflösungsvertrag schließen (kommt dann natürlich auf das gegenseitige Einvernehmen an).

Unabhängig davon gibt es natürlich die außerordentliche Kündigung (= i.d.R. fristlos).

Die Kündigungsfrist für Wohnungen ist meistens 3 Monate. Aber guck in den Mietvertrag !

Bei einer vermieterseitigen ordentlichen Kuendigung bleiben dir mindestens 3 Monate, bei langjaehriger Mietdauer auch 6 oder gar 9 Monate.

Bei einer fristlosen Kuendigung muss dir eine angemessene Raeumungsfrist eingeraeumt werden, i.d.R. wohl so um die 14 Tage.

Du kannst es natuerlich auch auf eine Raeumungsklage ankommen lassen. Bis die durch ist, dauert es wohl meist bis zu einem Jahr. Die ist aber sehr teuer und wenn du sie verlierst, bezahlst du das.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist! Diese beträgt in der Regel 3 Monate.

Allerdings kann ein Blick in den Mietvertrag genügen, da steht es auch drin!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Die Kündigungsfrist beträgt im allgemeinen drei Monate.

Ihr müsst euch bemühen, auch in einem etwas größeren Umkreis, außerhalb des jetzigen Wohnorts, eine Wohnung zu finden.

Wenn ihr bei allen Bemühungen keine Wohnung findet, könnt ihr euch an die Ambulanten Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe wenden.