Steht alles im Tariftext. Wenn man sich z.B. im TV-L auskennt, dann ist das im TV-N NW sehr ähnlich.
Man bekommt ein monatliches Tabellenentgelt (§ 7 I i.V.m. Anl. 2 TV-N NW). Sagen wir man hat an einem Sonntag acht Stunden gearbeitet und erhält dadurch einen Zeitzuschlag für diese acht Stunden.
Nach § 11 I S. 2 Bst. c erhält man dadurch 25 % des auf eine Stunde entfallenen Tabellenentgelt (=Stundenlohn). Hierbei aber nur der Stufe 1 seiner EG.
Den Stundenlohn errechnet man ganz genau nach § 7 IV TV-N NW. Dabei ist das Tabellenentgelt durch das 4,348 fache der wöchentlichen Stundenzahl zu ermitteln. Ein Monat hat nämlich genau 4,348 Wochen (365,25 Tage im Jahr [der anteilige Schalttag wird mit berücksichtigt] / 7 Tage die Woche / 12 Kalendermonate =4,348).
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt, wie du schon gesagt hast, 39 Stunden (§ 9 I S. 1 TV-N NW).
Um das Stundenentgelt zu erhalen muss man 39 St. * 4,348 rechnen = 169,57
Dann einfach das Tabellenentgelt EG 6 / Stufe 1: 2.820,07 € / 169,57 = 16,63€
16,63 € * 25 % = 4,16 €
4,16€ * 8 = 33,28€ (Vor Steuer, VBL/VKA und SV-Beiträgen).