Wegen Wärmepumpe: Verstehe ich das richtig?
Dass wenn man verpflichtet ist, in seinem Haushalt eine Wärmepumpe zu installieren, man dafür auch bezahlen muss?
Wenn ja, muss dann in den Mietwohnungen der Vermieter dafür Zahlen (abgesehen davon, dass es dann extrem unverschämt ist).
8 Antworten
Klar, wenn du ne neue Heizungsanlage brauchst, dann zahlst du auch. Wenn du glück hast, gibts dafür ne Förderung durch die KfW oder ähnliche.
Das Gesetz sagt aber nicht, dass du sofort eine neue Anlage ab 24 brauchst. Musst du erst dann machen, wenn die alte kaputt ist oder mehr als 30 Jahre alt ist.
Wenn ja, muss dann in den Mietwohnungen der Vermieter dafür Zahlen
Jo, aber es ist vielleicht eine Umlage auf den Mieter möglich, wenn dadurch Energie eingespart wird.
Der Vermieter wird die Kosten auf die Miete umlegen, der muss von der Miete leben können. Die meisten Vermieter haben nur eine oder ein paar Wohnungen zu vermieten als eigene Altersversorgung.
Und dieser ganze Plan ist ausgesprochen arbeiterfeindlich: wer von Arbeitslohn lebt, vielleicht noch in einer Branche, die keinen Inflationsausgleich zahlen kann, wie die Pflege, und nicht von staatlichen Bezügen welcher Art auch immer, wird weiter verarmen..
Klar muss man das bezahlen...
Der Vermieter zahlt dafür, weil es ja sein Eigentum ist. Er wird es aber entsprechend auf die Mieter umlegen.
Wenn dadurch Endenergie eingespart wird (das ist ja der Sinn einer WP), dann ist eine Modernisierungsumlage auf den Mieter möglich.
Es ist eine Invextition um einen rechtswidrigen Zustand auf zu heben.
Was du meinst ist eine hohe Investition die unnötig ist und deinen Beitrag zu einem Provokationsbeitrag ohne Sinn macht.
Kann man die Kosten einer Wärmepumpe auf die Mieter umlegen? (schramm.de)
Ob der Einbau auf Grundlage einer gesetzlichen Forderung erfolgt, ist irrelevant.
Die Vorgaben der ehemaligen EnEV waren auch voll umlagefähig. Warum soll das beim GEG nicht mehr der Fall sein?
Ja freu dich leg ein Ei und hab einen schönen Tag, tschüss.
Schlecht geschlafen oder einfach nicht kritikfähig? Aber ebenso
Selbstverständlich ist der Wechsel von einer Ölheizung zu einer Wärmepumpe eine energetische Sanierung. Und wenn dann noch ein Vollwärmeschutz und Flächenheizungen dazu kommen - da läppert sich was zusammen.
Es geht darum das die Ölheizung gesetzlich verboten wird.
Ein defektes Fenster ist auch keine energetische Sarnierung, sondern notwendig.
"Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch" - Wer also eine Wärmepumpenheizung einbauen lässt, der muss auch die Kosten dafür tragen (meist zusätzliche energetische "Sanierung" des gesamten Hauses), abzügl. evtl. staatl. Förderung. Wenn es sich um Mietwohnungen handelt, dann bezahlt das der Vermieter - und darf die Kosten (innerhalb der gesetzl. Regeln) auf die Mieter bzw. Mieten umlegen. Auf jedenFall wird das für die Mieter teurer. Und früher konnten sie durch Absenkung der Heiztemperatur ihre Mietnebenkosten runterdrücken - die jetzt höheren zu amortisierenden Umbaukosten können sie nicht mehr beeinflussen! Sie zahlen mehr, auch wenn sie die Heizkörper/Fußbodenheizung kalt lassen.
Für mich ist das eine total unsoziale Politik!
Hast Du richtig verstanden.
Die Sache mit den Vermietern ist noch nicht durch, darüber wird noch palavert, ähm diskutiert.
Das Umlegen wäre in dem Fall rechtswidrig da es sich nicht um ein Upgrade handelt.