Was würdet ihr machen, wenn ihr Kanzler währt?
Mal angenommen, ihr gewinnt die nächste Bundestagswahlmit eurer Partei und ihr habt die absolute mehrheit, was würdet ihr weltpolitisch und national ändern oder welche ziele wollt ihr erreichen und wie ?
6 Antworten
Auf jeden Fall bei der Renovierung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur am Ball bleiben und auch mehr bei der Digitalisierung (einschließlich der Sicherheit) und auch mehr Ressourcen bei der Bekämpfung innerer und äußerer Angreifer (Terroristen, Extremisten, Clans, Korruption, Staaten die uns schaden wollen) und Verteidigung sowie wegen der Umweltprobleme und auch Energieabhängigkeit eine korporative Umstellung der Wirtschaft. Zudem die Klein- und Mittelunternehmen mehr fördern.
Ich würde definitiv unsere Lieferungen zu der Ukraine einstellen und Deutschland selber aufrüsten so dass wir länger als einen tag aushalten im Notfall. Ich würde die leute die nicht arbeiten und nur kacke bauen Rauschmeißen. Ich würde die Todesstrafe für Vergewaltiger und Pedophilen einführen oder eine kastration. Dann würde ich dafür sorgen das die Städte sicherer werden und versuchen die Kriminalitätsrate zu senken.
Zuerst die Kontrolle über alle Instanzen erlangen. Angefangen beim Verfassungsschutz und Verfassungsgericht.
Danach die Wahlversprechen meiner Partei umsetzen.
Die da wären: bessere Förderung von Familien, besserer Grenzschutz, hochrüsten der Bundeswehr, die Energieinfrastruktur mit AKWs und Erneuerbaren ausbauen, Migration eindämmen, Abschiebungen vermehrt durchsetzen.
Außenpolitisch Europa mehr zusammenbringen, Reduktion der Abhängigkeit von USA/China, mehr europäischer Zusammenhalt, Ukraine unterstützen, ...
Nein, da hast du leider nicht recht. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz lässt sich mit einfacher Mehrheit ändern.
Und zu einer Diktatur möchte ich es auch nicht ausarten lassen. Nur etwas mehr Kontrolle, dass ich und meine Partei nicht an der Durchsetzung der Wahlversprechen scheitern und nichts in irgendeiner abgespeckten Form durchgesetzt werden muss.
Während die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar im Grundgesetz geregelt ist (Art. 92 GG) und sich dort auch in den Art. 93, Art. 94 GG die wesentlichen Bestimmungen zu Aufgaben und Besetzung des Bundesverfassungsgerichts finden, überlässt das Grundgesetz Regelungen hinsichtlich der Gerichtsverfassung und des anzuwendenden Verfahrensrechts einem weiteren Gesetz (Art. 94 Abs. 2 GG: „Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtswegs zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.“).
Döner kommt wieder auf 3 Euro.
Ich würde sofort zurücktreten - das täte ich mir nicht an…
Die lassen sich zum Glück nicht ohne weiteres beeinflussen von einem Möchtegern-Diktator.