Was steht einer Frau während der Trennung?

4 Antworten

Das erzählt ihr der Anwalt ihres Vertrauens sehr gerne.

Kommt übrigens nicht drauf an, ob Frau oder Mann. Trennungsunterhalt kann je nach Einkommen auf beide zukommen.

Also sie sind verheiratet? 50% des Zugewinns, wenn sie nicht explizit Gütertrennung / Gütergemeinschaft festgelegt haben. Kann natürlich auch noch anders in Eheveträgen usw. geklärt sein.

Das ist aber erst dann relevant wenn sie sich auch SCHEIDEN lassen. Trennung allein reicht da nicht

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Grundsätzlich ist es so (ungefähr)1, wenn keine Gütertrennung vorliegt

a) das gemeinsam während der Ehezeit erworbene Vermögen oder die Schulden werden geteilt. Nachgewiesenes, vor der Ehezeit erworbenes Eigentum verbleibt grundsätzlich beim Eigentümer und wird nicht angetastet.

b) Beider Einkommen zum Eheende wird addiert, und der Schwächere erhält vom anderen soviel Unterhalt, dass beide etwa gleichviel haben.

c) die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden ebenfalls addiert und geteilt.

Meine Auskunft gibt nur die ungefähre Richtung an. Die Rechtsmaterie ist sehr kompliziert; ohne Beteiligung mindestens eines Anwaltes geht da gar nichts.

Das ist abhängig von der Eheform, des Zugewinns und des beiderseitigen Einkommens. Im schlechtesten Fall also auch nichts.