Was sagt ihr zu dem Statement bezüglich deutscher Gesetzgebung (siehe unten)?

Das Ergebnis basiert auf 62 Abstimmungen

inhaltlich falsch 89%
inhaltlich korrekt 6%
inhaltlich teilweise richtig 5%

16 Antworten

inhaltlich falsch

Ohne Juristin zu sein, da würden mich doch Konkrete Beispiele Interessieren. Nicht das es in der Geischte Nachkriegsdeutschlands nicht zutiefst sexistische Gesetze gegeben hat. Man stelle sich vor früher benötigten Frauen die Erlaubniss Ihres Ehemannes um arbeiten zu dürfen^^ und da finden sich noch mehr Beispiele. Allerdings ist es so das diese Gesetze nach und nach Reformiert wurden, dank des wichtigsten Gesetzes in diesem Zusammenhang und das findet sich im deutschen Grundgesetz.

Wer sowas behauptet muß schon mit so einigen Beispielen aufwarten können nicht mit ein zwei Beispielen. Es mag sein das es irgendwo noch Verbesserungspotential gibt aber ein Struktur kann ich nicht erkennen.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert
inhaltlich falsch

Solltest du Beweise für diese These haben, dann wären diese Gesetze verfassungswidrig, da niemand aufgrund seiner Hautfarbe diskriminiert werden darf.

inhaltlich falsch

Im Grundgesetz steht beispielweise: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu fördern ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt.

Wenn diese Person Schwarze Menschen nicht als Menschen sieht, dann liegt das Problem bei dieser Person. Hier sehe ich auch keine Bevorzugung.

inhaltlich falsch
Wenn man sich mit den Gesetzen auskennt, erkennt man dieses Muster. Weiße, Deutsche Männer werden bevorzugt in dem die Gesetze jahrelang für sie gemacht wurden.

Sagen wirs so: Ich wäre eher gespannt woraus genau du dieses Muster ableiten willst.
Bisher hatte ich zwar nur sowas wie Steuerrecht, Insolvenzrecht, BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, allgemein ein bisschen Verfahrensrecht und Strafrecht...

Doch offen gestanden: Kein einziges dieser Gesetze hat jemals konsequent von 'weißen, deutschen Männern' gesprochen.

Eine der wenigen Regelungen, die auf deutsche Männer eingeschränkt wäre und mir einfallen würde, wäre sowas wie die Wehrpflicht... ob man da von einem Vorteil für Männer sprechen sollte ist aber in meinen Augen fraglich.

Und natürlich § 183 StGB, der mit den Worten beginnt 'wenn ein Mann'....

Aber ansonsten...

Ich meine... es gibt sicher Einzelbeispiele... aber ob man das tatsächlich so auf die Rechtsordnung übertragen und insbesondere an Gesetzen festmachen kann... fraglich.

Kulterell  15.10.2023, 19:02

Es ist wichtig zu beachten, dass Gesetze und Rechtsordnungen in der Regel geschlechtsneutral formuliert sind. Das bedeutet, dass sie sich nicht speziell auf "weiße deutsche Männer" oder auf ein bestimmtes Geschlecht oder eine Ethnie beziehen. In modernen Rechtssystemen ist die Gleichbehandlung vor dem Gesetz ein grundlegendes Prinzip.

Die Beispiele, die Sie genannt haben, wie die Wehrpflicht und § 183 StGB, sind zwar spezifisch auf Männer bezogen, sind jedoch historische Ausnahmen oder spiegeln gesellschaftliche Normen zu ihrer Entstehungszeit wider. In vielen Ländern haben sich die Gesetze in Bezug auf Geschlechtergleichstellung und Diskriminierung weiterentwickelt, um Ungleichheiten abzubauen.

Dennoch gibt es weiterhin Diskussionen und Debatten über geschlechtsspezifische Aspekte des Rechts, insbesondere im Hinblick auf Familienrecht, Gleichstellung am Arbeitsplatz und andere Bereiche. Diese Diskussionen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass das Recht für alle Geschlechter fair und gleichberechtigt angewendet wird.

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inhaltlich teilweise richtig

Kommt drauf an, ob man unsere Christlich basierte Kultur meint oder die Hautfarbe.

Ja unsere Gesetze etc. basieren auf Jahrtausend langem filtern von Werten, Moralvorstellungen, Entwicklung und Umweltfaktoren.

Aber Hautfarbe?
Nein, man musste nie Gesetze für spezifisch weiße machen. Das liegt daran, dass man nie jemanden anderen im Land hatte, außer vielleicht die Osmanen/Araber auf dem Balkan oder der Iberischen Halbinsel.