Was für Motorräder darf man mit dem B Führerschein fahren?

6 Antworten

Von Experte DerBayer80 bestätigt

Dass man keine Prüfung braucht, heißt nicht dass man es ohne irgendwas einfach so machen darf.

Im B-Führerschein ist erstmal nur die Klasse AM enthalten, d.h. du darfst nur Roller mit 50 ccm und bis max. 45 km/h fahren. Keine 125er.

Man kann den B-Führerschein aber um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Dafür musst du allerdings 4 Doppelstunden Theorieunterricht und 5 Doppelstunden Praxisunterricht in einer entsprechenden Fahrschule machen. Mit der Bestätigung, dass du das gemacht hast, gehst du dann zum Amt und beantragst die Eintragung der Schlüsselzahl.

Dann darfst du 125er fahren.

Habe gelesen, dass man Motorräder mit Max 125ccm fahren darf, ohne dass man eine extra Prüfung machen muss. Stimmt das?

Nein.

Und was muss man beachten?

Du kannst den B196 machen, wenn:

  • „Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre“

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/#:~:text=Seit%20Anfang%202020%20k%C3%B6nnen%20Inhaber,und%20praktische%20Pr%C3%BCfung%20wird%20verzichtet.

Maximal 50ccm, je nach Baujahr maximal 45, 50 oder 60 km/h.

RedPanther  16.07.2023, 13:07
@YBB1872

Kannst du lesen?

Steht doch in dem Artikel, den du da verlinkt hast:

Muss man eine Prüfung machen?
Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.

Du darfst also nicht einfach so auf eine 125er steigen.

Aber du musst auch keine Prüfung machen.

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DaKaBo  16.07.2023, 13:54
@YBB1872

Hast du's zu Ende gelesen?

Welche Voraussetzungen gelten für B196?
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre
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Man darf in einigen europäischen Ländern, abhänging vom Ausstelldatum des Führerscheins, Motorräder bis 125 Kubik fahren. In bestimmten europäischen Ländern (z.B. Frankreich) ist dann jedoch ein Fahrtraining (ohne Prüfung) vorgeschrieben sofern man bisher noch nicht Motorrad fuhr.

Bei den neuen europäischen Führerscheinklassen ist bei Kategorie B die Kategorie A1 nicht mehr enthalten!

In der Schweiz ist in der Kategorie B die Kategorie A1 enthalten.

Woher ich das weiß:Recherche