Was bedeutet das Schreiben vom Anwalt Insolvenz?
Hi, erst mal bitte lesen.
Ich hatte vor Jahren, Anfang 2006/07, Schulden in Höhe von ca. 80.000 Euro.
2009 wurde auf Empfehlung eines sehr guten Anwalts ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Er stand mir bis zu seinem Tod zur Seite.Die Insolvenz wurde mittlerweile beendet also offiziell erloschen.
Trotzdem bekomme ich immer wieder Schreiben, in denen Kontoauszüge verlangt werden. Immer wieder! Obwohl die Insolvenz doch abgeschlossen wurde?
Was steht denn genau in dem aktuellen Brief? Was genau will er von mir ?
5 Antworten
Sofern Du keinen Bescheid vom Amtsgericht bekommen hast, dass dir Dir Restschuldbefreiung erteilt worden ist oder das Verfahren abgeschlossen wurde, läuft dies immer noch.
Ich würde das jeweilige Amtsgericht anschreiben und fragen, ob eine RSB erteilt worden ist und dann dem Anwalt mitteilen, dass das Verfahren mit dem AZ abgeschlossen wurde und die RSB erteilt wurde. Eine Mitteilung der Bezüge (Gehaltsabrechnungen etc.) ist nicht mehr verpflichtend.
Achtung! Es kann aber sein, der Anwalt die Bezüge/Einnahmen aus dem Zeitraum während des IV sehen möchte, um korrekt zu fordern etc.
Gläubiger versuchen grundsätzlich meist Forderungen selbst dann noch einzutreiben wenn die Verjährung eingetreten ist oder die Sache aus anderen Grûnden nicht mehr vollstreckbar ist.
Um das zu stoppen musst du jedoch Widerspruch erheben und dies mit Verjährung oder Befreiung durch Insolvenzverfahren begründen. Der Aufforderung zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse brauchst du nincht mehr nachkommen! Eine Verjährung musst du jedoch geltend machen! Falls du noch zahlst, kann das Geld trotz der Verjâhrung nicht zurück gefordert werden!
Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen und die Wohlverhaltensphase beendet ist, kann nach meiner Ansicht niemand mehr Unterlagen von dir fordern.
Du schreibst, 2009 ging's los. Es hat sechs Jahre gedauert. Dann bist du seit zehn Jahren schuldenfrei.
Vielleicht ist ist das so ein windiges Inkassounternehmen, das Datensätze gekauft hat und nun versucht, an Geld zu kommen.
Der Privatinsolvenz folgt eine Wohlverhaltensphase, in denen du nachweislich deine Verpflichtungen aus dem Insolvenzverfahren erfüllen musst. Das darf natürlich auch kontrolliert werden. Genau darum geht es.
Gehaltsabrechnung, Wohngeldbescheid, Bürgergeldbescheid und dergleichen Sachen. Alle Einkünfte, die du gerade hast, muss du belegen. Mit Abrechnungen, Bescheiden und Kontoauszügen.
Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, hat niemand mehr Anspruch auf solche Unterlagen.
Steht doch drin, was er will.
Schick ihm eine Bescheinigung deiner Restschuldbefreiung, dann sollte der Drops gelutscht sein.
Aber da steht ja nicht was er konkret haben möchte?