Was bedeutet das Schreiben vom Anwalt Insolvenz?

Still  06.04.2025, 06:43

Da weiß ein Gläubiger nichts von deiner abgeschlossenen Insolvenz; oder hast du erneut Schulden angehäuft?

Megakino 
Beitragsersteller
 06.04.2025, 08:16

Nein net erneut! Da steht Aktenzeichen vom 2009 !

5 Antworten

Sofern Du keinen Bescheid vom Amtsgericht bekommen hast, dass dir Dir Restschuldbefreiung erteilt worden ist oder das Verfahren abgeschlossen wurde, läuft dies immer noch.

Ich würde das jeweilige Amtsgericht anschreiben und fragen, ob eine RSB erteilt worden ist und dann dem Anwalt mitteilen, dass das Verfahren mit dem AZ abgeschlossen wurde und die RSB erteilt wurde. Eine Mitteilung der Bezüge (Gehaltsabrechnungen etc.) ist nicht mehr verpflichtend.

Achtung! Es kann aber sein, der Anwalt die Bezüge/Einnahmen aus dem Zeitraum während des IV sehen möchte, um korrekt zu fordern etc.


Megakino 
Beitragsersteller
 05.04.2025, 22:09

Alles klar

Gläubiger versuchen grundsätzlich meist Forderungen selbst dann noch einzutreiben wenn die Verjährung eingetreten ist oder die Sache aus anderen Grûnden nicht mehr vollstreckbar ist.

Um das zu stoppen musst du jedoch Widerspruch erheben und dies mit Verjährung oder Befreiung durch Insolvenzverfahren begründen. Der Aufforderung zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse brauchst du nincht mehr nachkommen! Eine Verjährung musst du jedoch geltend machen! Falls du noch zahlst, kann das Geld trotz der Verjâhrung nicht zurück gefordert werden!

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen und die Wohlverhaltensphase beendet ist, kann nach meiner Ansicht niemand mehr Unterlagen von dir fordern.

Du schreibst, 2009 ging's los. Es hat sechs Jahre gedauert. Dann bist du seit zehn Jahren schuldenfrei.

Vielleicht ist ist das so ein windiges Inkassounternehmen, das Datensätze gekauft hat und nun versucht, an Geld zu kommen.

Der Privatinsolvenz folgt eine Wohlverhaltensphase, in denen du nachweislich deine Verpflichtungen aus dem Insolvenzverfahren erfüllen musst. Das darf natürlich auch kontrolliert werden. Genau darum geht es.


Megakino 
Beitragsersteller
 05.04.2025, 22:07

Aber da steht ja nicht was er konkret haben möchte?

Altersweise  05.04.2025, 22:32
@Megakino

Gehaltsabrechnung, Wohngeldbescheid, Bürgergeldbescheid und dergleichen Sachen. Alle Einkünfte, die du gerade hast, muss du belegen. Mit Abrechnungen, Bescheiden und Kontoauszügen.

muttisbester33  06.04.2025, 00:15
@Altersweise

Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, hat niemand mehr Anspruch auf solche Unterlagen.

Steht doch drin, was er will.

Schick ihm eine Bescheinigung deiner Restschuldbefreiung, dann sollte der Drops gelutscht sein.