Kann man Kontoauszüge von der Volksbank die Letzten 2-3 Jahre und die Letzten 6-7 Jahren nachfordern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne den ganzen Text nun gelesen zu haben: ja, man kann Kontoauszüge für mindestens 10 Jahre rückwirkend erstellen lassen, ist aber nicht ganz billig, da kommen viele hundert bis 1.000 oder 2.000 Euro zusammen. Ausreichend wäre aber auch ein Kontojournal, das wäre dann bei den meisten Banken und Sparkassen kostenlos oder gegen geringe Gebühr erhältlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 06:08

Auch an dir ein großen Dank.

Wobei ich ergänzen muss, aufgrund des Langen Textes....Mein Kumpel hat von den Letzten 11 Jahren seine Kontoauszüge.

Wichtiger ist nur, dass er von den Letzten 2 Jahren nachfordert,,,,,Das ist wegen der Summe XXX (was der Anwalt wissen möchte) viel wichtiger, damit man richtig nachweißen kann, woher er diese Summe da hat, da er sich nicht ganz erinnern konnte.

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sassenach4u  21.12.2021, 07:37
@fujja087

Wenn er die Kontoauszüge hat, warum dann noch einmal anfordern? Wenn er online-banking macht, kann er diese sogar selbst ausdrucken, sind im Postfach.

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fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 12:53
@sassenach4u

Online Banking hat er ja nicht.

Mit dem Geld ist soweit alles i.O....Sein Anwalt meinte wegen der einen Summe nur, ob dies in Bar eingezahlt wurde oder ob das z.b vom Giro auf dem Tagesgeldkonto vllt. transferiert wurde.....Weil der Anwalt vom Freund meinte, es würde kein MINUS und kein Plus davor stehen....Also war die Sache zunächst unklar, aber dann hatte der Anwalt sich das noch einmal angeschaut und durchgerechnet, also passt es dann soweit.....Aber mein Kumpel meinte, dass er nur 2 Beträge eingezahlt hat....Was auch stimmt....Das Dritte (wo er zunächst unklar war), war durch den Verdienst überfüllt....

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Hi! Zur grundsätzlichen Frage: ja, man kann für den genannten Zeitraum rückwirkend Kontoauszüge nacherstellen lassen. Da das aber alles manuell passieren muss, kostet das ein Schweinegeld.

Zur Geschichte selber: wenn er Bargeld von Dritten, das ihm nicht gehört sondern z.B. der Mutter auf SEIN Konto einzahlt, dann hat er erstens gegen die Kontobedingungen verstoßen und wenn er zweitens nicht ganz klar nachweisen kann, woher das Geld kommt, dann erfüllt er jeden Verdachtstatbestand zur Geldwäsche. Und mal ehrlich: es ist doch lachhaft, dass jemand sich an 5stellige Beträge der letzten 2 Jahre nicht erinnern kann. Solchen "Gedächtnisschwund" haben nur solche, die was zu vertuschen haben oder zu dumm waren, das Konto nicht geprüft zu haben und dann reingelegt wurden. Letztere haben in der Vergangenheit schon öfter die Pappnase auf weil sie eben die letzte feststellbare Person bei einem Betrug sind. Oftmals sind das auch die Dummies, die sich als Finanzagenten rekrutieren lassen.

Und: wenn ein Konto eingefroren wird, dann steht die Ampel schon lange auf rot, da sind dann ganz massive Verdachtsmomente da.

Unter dem Strich glaube ich die Geschichte tatsächlich nicht, da sind einfach viel zu viele Ungereimtheiten in der Erzählung, und wie gesagt, jemand der so genau weiss wie man spart, kann m.E. nicht anführen, dass er nicht weiss, woher Geld gekommen ist. Entweder kommt das dauernd, so dass es tatsächlich nicht im Blick ist, aber dann müsste man die Einnahmen erst Recht erklären können oder er ist verarscht worden, was ich auch nicht glauben kann, denn dann hätte ihm das irgendwann auffallen müssen. Nein, da ist was nicht koscher. 🤷‍♂️

fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 12:48
wenn er Bargeld von Dritten, das ihm nicht gehört sondern z.B. der Mutter auf SEIN Konto einzahlt, dann hat er erstens gegen die Kontobedingungen verstoßen und wenn er zweitens nicht ganz klar nachweisen kann, woher das Geld kommt, dann erfüllt er jeden Verdachtstatbestand zur Geldwäsche. Und mal ehrlich: es ist doch lachhaft, dass jemand sich an 5stellige Beträge der letzten 2 Jahre nicht erinnern kann.

1) Mein Kumpel hat seine Auszüge derzeit nicht bei sich und war zunächst über die bestimmte XX Summe unklar.....
2) Hat er zum Anwalt gesagt, dass das alles verdient ist, was er von seinen Hauptjob und Nebenjob bekommt. Konto überfüllt sich.....(Lohnabrechnungen lassen es bestätigen)
3) Seine Mama wird Zeugin und kann gerne Kontakt mit dem Anwalt oder gar mit dem Staatanw. aufnehmen und bestätigen, dass das Ihr Geld ist.
4) Was du glaubst und was du nicht glaubst ist deine Sache. Das wird mich und meinem Freund Null jucken !!
5) Hat mein Kumpel morgen einen Termin bei der Bank, dann werden die das noch einmal ab dem Jahr 2020 bis jetzt schön analysieren.

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fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 13:56
@DonCredo

Ja, soviel zum Thema "Experte" das ich nicht lache....Soviel geschrieben, aber kaum Hilfreich. Da waren die Konkurrenten weiter unten sogar Hilfreicher.

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Kreditinstitute müssen Kontoauszüge allein schon aus steuerrechtlichen Gründen 10 Jahre verwahren.

Ich würde als erstes ins Online-Banking schauen. Insbesondere wenn man auf Online-Kontoauszüge umgestellt hat, sind da in der Regel vier oder mehr Jahre verfügbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 06:32
Kreditinstitute müssen Kontoauszüge allein schon aus steuerrechtlichen Gründen 10 Jahre verwahren.

Okay Super

Ich würde als erstes ins Online-Banking schauen.

Hat er leider nicht ;/

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verreisterNutzer  21.12.2021, 07:48
Kreditinstitute müssen Kontoauszüge allein schon aus steuerrechtlichen Gründen 10 Jahre verwahren.

nö, die bewahren überhaupt keine Kontoauszüge auf. Alles was sie aus bankenaufsichtlicher- und steuerlicher Pflicht aufbewahren müssen, sind die einzelnen Kontobewegungen. Das tun Banken in Form von Buchungsjournalen aus denen man die Kontoauszüge, oder auch Kontojournale erstellen kann.
Dabei ist der Aufwand ein Konrojournal zu erstellen wohl weit aus geringer als neue Kontoauszüge zu erstellen. Jedenfalls lassen Banken sich die Erstellung von Zweitschriften ihrer Kontoauszüge fürstlich bezahlen, wohingegen Kontojournale für ganz kleines Geld oder sogar kostenlos erstellt werden.

Ansonsten gilt für Banken das gleiche wie für jedes andere Unternehmen: Eingangsrechnungen müssen aufbewahrt werden, Ausgangsrechnungen und Lieferscheine können anhand der internen (debitoren-) Konten als Buchungsjournal nachgewiesen werden.

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Ifm001  21.12.2021, 18:25
@verreisterNutzer
die bewahren überhaupt keine Kontoauszüge auf. Alles was sie aus bankenaufsichtlicher- und steuerlicher Pflicht aufbewahren müssen, sind die einzelnen Kontobewegungen.

... und das hat welche Relevanz für die Beantwortung der Frage?

Ob der Beleg selbst verwahrt wird oder aus Daten rekonstruiert wird oder eine andere Darstellungsform gewählt wird, ist hier vollkommen egal. Der OP möchte nur Kontobewegungen über einen gewissen Zeitraum dargestellt wissen. Da kann es auch sinnvoll sein, zum Verständnis der Antwort einfach im Detail unscharf zu formulieren!

... und bei meiner Antwort gibt es primär um den Zeitraum!

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Geht, aber das wird ja ein Schweinegeld kosten. Meine Bank nimmt glaub ich fast 6 Euro für einen nachträglich erstellten Kontoauszug.

fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 06:07

Vielen Dank: Wobei ich ergänzen muss, aufgrund des Langen Textes....Mein Kumpel hat von den Letzten 11 Jahren seine Kontoauszüge.

Wichtiger ist nur, dass er von den Letzten 2 Jahren nachfordert,,,,,Das ist wegen der Summe XXX (was der Anwalt wissen möchte) viel wichtiger.

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verreisterNutzer  21.12.2021, 06:09
@fujja087

Auch da reicht ein Kontojournal. Kontoauszüge werden jeweils nur einmal ausgestellt, jede Nachforderung kostet Geld, egal ob aus dem laufenden Jahr oder fünf Jahre zurück liegend.

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fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 06:17
@verreisterNutzer

Jetzt muss ich blöd fragen, was ist Kontojournal ?

Aber gut werde es Ihm heute sagen.

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Kittyhawkins  21.12.2021, 06:18
@fujja087

Nein, sorry, so dringend muss ich es nicht wissen, es geht mich ja auch nichts an. LG! 👋

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fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 06:21
@Kittyhawkins

Also gut....Mein Kumpel war nicht immer bei der Bank gewesen, um seine Auszüge drucken zu lassen,,,,,Zudem hat er die Vermutung, dass die Po*iz*i seine Auszüge mitgenommen hat, da besonders der Oberko**ssar einen Hass auf seinen Bruder hatte....Die haben das Zimmer von meinem Kumpel richtig durcheinander gebracht.

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verreisterNutzer  21.12.2021, 06:55
@fujja087

Ein Kontojournal ist eine Tabelle in der alle Kontobewegungen tabellarisch, nach Datum geordnet, aufgelistet sind. Es stehen die gleichen Informationen wie im Kontoauszug drin, nur eben als Tabelle für einen mehr oder weniger langen Zeitraum. Das einzige das der Kontojournal nicht ausgibt, ist der jeweilige Kontostand. Aber der Journal bildet die daten- Grundlage für die Kontoauszüge und genügt als Beweis.

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fujja087 
Fragesteller
 21.12.2021, 07:02
@verreisterNutzer

OK ich danke dir ! Werde ich heute meinen Freund das bescheid geben !

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